Damit die Krankenkasse die Kosten für ein
medizinisches Hilfsmittel übernimmt, sollte dieses eine
Hilfsmittelnummer besitzen. Durch einen Antrag des Herstellers wird das Hilfsmittel in das
GKV-Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen, sofern es die Ansprüche für Qualität erfüllt und spezielle Produkteigenschaften aufweist.
Erhältst Du einen E-Rollstuhl oder ein anderes
Hilfsmittel von der Krankenkasse, handelt es sich meistens um eine Leihgabe: In diesen Fällen erfolgt die
Rückgabe des Hilfsmittels an die Krankenkasse, sobald Du das Hilfsmittel nicht mehr benötigst. Auch bei einer von Dir geleisteten
wirtschaftlichen Aufzahlung bzw.
Zuzahlung kann das zutreffen. Informiere Dich am besten direkt bei Deiner Krankenkasse oder im Sanitätshaus, um zu klären, wem das Hilfsmittel gehört.
Bist Du privat versichert, solltest Du Dir sowohl den
Hilfsmittelkatalog der privaten Krankenkassen sowie Deinen gebuchten Tarif ansehen. Daraus kannst Du erkennen, welche Hilfsmittel für Dich in Frage kommen.