Luca_ergoflix
von:
Luca Röhnisch
(zertifizierter Medizinprodukteberater)

Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis

23. Juni 2023
Lesezeit: 5 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 8. Januar 2024
ergoflix Recherche Paar Hilfsmittelverzeichnis

Im GKV-Hilfsmittelverzeichnis findest Du zahlreiche Hilfsmittel, die bei Bedarf von der Krankenkasse übernommen werden können. Doch was steckt genau hinter dem Hilfsmittelverzeichnis und wie ist dieses aufgebaut? Dies und noch vieles mehr erklären wir Dir in diesem Artikel. Beispielsweise erfährst Du, was überhaupt ein Hilfsmittel ist und welche von der Krankenkasse bezahlt werden.

Was ist im Hilfsmittelverzeichnis der GKV geregelt?

GKV ist die Abkürzung für gesetzliche Krankenversicherung. Der GKV-Spitzenverband ist der bundesweite Verband der Krankenkassen in Deutschland. Im GKV-Hilfsmittelverzeichnis sind alle Produkte aufgeführt, die von den gesetzlichen Krankenkassen auf Basis der Hilfsmittel-Richtlinie erstattet werden können. Das Hilfsmittelverzeichnis der GKV gilt als Orientierung für Versicherte, Leistungserbringer, Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Krankenkassen.

Gut zu wissen
Auch Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands aufgelistet sind, können von der Krankenkasse bezuschusst werden.

Das Hilfsmittelverzeichnis schafft Produkttransparenz für Versicherte, Leistungserbringer, Vertragsärzte und Krankenkassen. Außerdem erhalten Krankenkassen im Hilfsmittelverzeichnis ausführliche Informationen zur Leistungspflicht sowie über Art und Qualität der Produkte.

Was zählt zu Hilfsmitteln?

Auf dem Markt lässt sich eine Vielzahl an Hilfsmitteln finden. Generell sind Hilfsmittel bewegliche Gegenstände, die erforderlich sind, um den Erfolg einer Behandlung – zum Beispiel nach einer Operation – sicherzustellen oder eine langfristige Erkrankung bzw. Einschränkung im Leben auszugleichen. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes (auch Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenkassen) umfasst zahlreiche Produktgruppen mit unterschiedlichsten Hilfsmitteln. Dazu gehören unter anderem Sehhilfen, Hörhilfen, Prothesen, orthopädische und andere Hilfsmittel – von Inkontinenzhilfen über Kompressionsstrümpfe bis hin zu Rollstühlen. Jedes gelistete Hilfsmittel besitzt eine festgelegte Hilfsmittelnummer und kann so eindeutig identifiziert werden. Die genaue Definition des Begriffs Hilfsmittel findest Du in § 33 SGB V Hilfsmittel.

Welche Hilfsmittel werden von der Krankenkasse bezahlt?

Leistungen gesetzlicher Krankenkassen beziehen sich in der Regel auf ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen. Darüber hinaus fällt die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, die häusliche Krankenpflege, Behandlungen im Krankenhaus sowie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstiges ins Leistungsgebot. Außerdem erstattet Dir Deine gesetzliche Krankenversicherung bei Bedarf die Kosten für Dein Hilfsmittel.

Welche Hilfsmittel werden von der GKV bezahlt? Was Dir genau für ein Hilfsmittel zusteht und welches von der Krankenkasse bezuschusst werden kann, können wir Dir pauschal leider nicht sagen – denn das ist von Krankheit zu Krankheit unterschiedlich. Suche am besten Deinen Arzt auf. Dieser muss die medizinische Notwendigkeit für das Hilfsmittel feststellen und Dir eine entsprechende Verordnung ausstellen.

Gut zu wissen: Benötigst Du beispielsweise einen Rollstuhl, sollte Dein Arzt alle Eigenschaften notieren, die Dein zukünftiges Rollstuhlmodell aufweisen sollte. Weißt Du schon, welches Rollstuhlmodell Dein zukünftiger Wegbegleiter werden soll, bitte den Spezialisten, die entsprechende Hilfsmittelnummer auf der Verordnung zu vermerken.

Wie ist das GKV-Hilfsmittelverzeichnis aufgebaut?

Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis ist unterteilt in Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Hilfsmittel werden von gesetzlichen Krankenkassen übernommen und Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse. Die Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis in Produktgruppen eingeteilt. Doch wie viele Produktgruppen gibt es im Hilfsmittelverzeichnis?

Insgesamt umfasst das Hilfsmittelverzeichnis 38 Produktkategorien. Bist Du zum Beispiel eingeschränkt in Deiner Mobilität sind für Dich die Produktgruppen „Gehhilfen“ und „Krankenfahrzeuge / Behindertenfahrzeuge“ interessant. Die im Hilfsmittelverzeichnis aufgelisteten Produktgruppen sind nach Therapieziel unterteilt und enthalten alle eine Definition mit leistungsrechtlichen Hinweisen und eine Aufzählung wichtiger Indikatoren. Eine Auflistung aller Produktgruppen im Hilfsmittelverzeichnis mit den dazugehörigen Hilfsmitteln findest Du hier im GKV-Hilfsmittelverzeichnis.

Suchst Du ein spezielles Produkt im Hilfsmittelverzeichnis? Nutze die Produktsuche des GKV Hilfsmittelkatalogs online. Hier findest Du eine Übersicht der Produktgruppen und Hilfsmittel.

Wie wird ein Produkt ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen?

In den meisten Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung ein Hilfsmittel nur, wenn dieses im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Damit ein Produkt in das Verzeichnis aufgenommen wird, muss der jeweilige Hersteller einen Antrag stellen. Dieser Antrag wird nur bewilligt, wenn das Produkt gewisse Eigenschaften und Qualitätsmerkmale aufweist. Anschließend bekommt das Produkt des Herstellers eine Hilfsmittelnummer zugewiesen und wird ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen.

Du interessierst Dich für Hilfsmittelnummern und möchtest erfahren, was hinter der Zahlenfolge steckt? Dann lies Dir gerne unseren Blogbeitrag „Was sind Hilfsmittelnummern“ durch. Die Krankenkassen realisieren die Erstattung der Hilfsmittel im Rahmen des Sachleistungsprinzips, indem sie Verträge gemäß § 127 SGB V mit Hilfsmittelleistungserbringern schließen.

Was kostet mich ein Hilfsmittel?

Wie viel kostet Dich ein Hilfsmittel, wenn Die Krankenkasse einen Zuschuss gewährt? Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, zahlst Du als Versicherter zehn Prozent der Kosten je Packung dazu. Dazu gehören unter anderem Inkontinenzhilfen, Bettschutzeinlagen, Sonden oder Spritzen. Es werden jedoch maximal zehn Euro als Zuzahlung für den gesamten Monatsbedarf erhoben.

Für alle anderen Hilfsmittel gilt: Du zahlst zehn Prozent des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags – jedoch mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro. Dies sind jedoch mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro. Du kannst aber auch eine wirtschaftliche Aufzahlung leisten, wenn Dein Wunschhilfsmittel nach Definition der Krankenkassen über das „Maß des Notwendigen“ hinausgeht. Lies jetzt mehr zum Thema „wirtschaftliche Aufzahlung“.

Einen Muster Antrag für ein Hilfsmittel können wir Dir leider nicht in diesem Artikel zeigen. Am besten wendest Du Dich an Deinen Arzt, der Dir bei Bedarf eine Verordnung ausstellt, die ähnlich wie ein Rezept aussieht. Deswegen solltest Du Dich am besten an diesen wenden. Auf der Verordnung wird der Fachmann ganz genau notieren, was für ein Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV Du benötigst.

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