Hilfsmittel verschaffen Erleichterung: Bandagen stützen den verletzten Fuß, Rollstühle ermöglichen Mobilität, Duschhocker erleichtern die tägliche Körperhygiene. Medizinische Hilfsmittel werden zur Behandlung verschiedener Krankheiten eingesetzt. Durch Hilfsmittel soll einer drohenden körperlichen Einschränkung vorgebeugt oder eine bereits vorhandene ausgeglichen werden und die Genesung der jeweiligen Person unterstützen. Ein weiteres Ziel medizinischer Hilfsmittel: die Teilhabe am Alltag sichern. Personen mit einer Gehschwäche können beispielsweise dank eines Rollators wieder eigenständig laufen und im Idealfall Einkäufe in der näheren Umgebung tätigen.
Die Liste der Hilfsmittel-Beispiele ist lang und umfassend u. a.
Doch welche Hilfsmittel kann der Arzt verordnen und wie hoch ist bei einem Hilfsmittel die Zuzahlung? Erfahre mehr in diesem Blogbeitrag.
Benötigst Du ein Hilfsmittel, hast Du laut § 33 SGB V gesetzlichen Anspruch darauf – Voraussetzung dafür ist, dass Du gesetzlich versichert bist. Dein Arzt kann Dir für jedes Hilfsmittel, das Dir Besserung verschafft, eine Empfehlung aussprechen. Bevor er jedoch ein medizinisches Hilfsmittel verordnet kann, muss zunächst die medizinische Notwendigkeit diagnostiziert werden. Leidest Du beispielsweise unter einer Atemwegserkrankung, untersucht Dein Arzt dies zunächst, um das passende Hilfsmittel zur Linderung wie z. B. ein Inhalationsgerät zu finden.
Möchtest Du das medizinische Hilfsmittel von Deiner Krankenkasse bezuschussen lassen, solltest Du unbedingt prüfen, ob das verordnete Produkt auch im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet ist. Dort findest Du alle Hilfsmittel, die von Deiner gesetzlichen Krankenversicherung bezuschusst werden können. Das Verzeichnis dient Krankenkassen zwar nur als Informationsgrundlage, in der Regel werden jedoch solche Produkte bezuschusst, die dort eingetragen sind. Bei allen aufgenommenen Hilfsmitteln wurde der medizinische Nutzen nachgewiesen. Außerdem ist das Produkt geprüft und zertifiziert. Für Dich als Verbraucher bedeutet das Gewissheit über die hohe Qualität des medizinischen Hilfsmittels.
Das Hilfsmittelverzeichnis führt verschiedene Produktgruppen wie z. B. Gehhilfen, Hörhilfen, Kranken- und Behindertenfahrzeuge oder auch Beinprothesen. Aufgenommene Produkte erkennst Du übrigens an der Hilfsmittelnummer. Die Nummer enthält Informationen über
Beginnt die Hilfsmittelnummer beispielsweise mit den Ziffern 18.50. weißt Du, dass es sich um ein Produkt der Produktkategorie Kranken- und Behindertenfahrzeuge handelt und der Anwendungsbereich für den Innenraum und Außenbereich/Straßenverkehr vorgesehen ist.
Die gesamte Hilfsmittelnummer sollte auf dem vom Arzt ausgestellten Rezept notiert werden. So weiß die Krankenkasse genau, um welches Hilfsmittel es sich handelt. Unser Tipp: Prüfe am besten das Rezept, bevor Du oder das zuständige Sanitätshaus dies bei der Krankenkasse einreichen. Auf dem Rezept sollte neben der Diagnose auch die Produktbezeichnung des Hilfsmittels notiert werden.
Um ein Hilfsmittel – wie etwa einen Rollstuhl – von der Krankenkasse bezuschussen zu lassen, stellst Du einen Hilfsmittelantrag bei Deiner Krankenkasse. Häufig kannst Du bei der Beantragung Unterstützung von dem Leistungsbringer z. B. dem Sanitätshaus erwarten.
In unserem Erklärvideo erhältst Du wertvolle Tipps, auf die Du bei Deinem Antrag achten solltest.
Hinweis: Das Video zeigt konkret den Ablauf der Beantragung eines Elektrorollstuhls. Das Vorgehen für ein anderes medizinisches Hilfsmittel kann gegebenenfalls von dem im Video genannten abweichen.
Gerne kannst Du auch einen Blick in unseren Blogbeitrag werfen: In 5 Schritten einen Elektrorollstuhl beantragen. Wenn Du Unterstützung bei deinem Antrag benötigst, kontaktiere uns einfach telefonisch unter 02852-945 90 00. Unsere Experten im Bereich Krankenkassenmanagement helfen Dir gern. Wir freuen uns auf Deinen Anruf!
Um die Bezuschussung für ein Hilfsmittel zu erhalten, muss dies über Deine Krankenkasse genehmigt werden. Dazu muss das Hilfsmittel jedoch im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet sein. Ebenso ist eine Verordnung Deines Arztes notwendig. Für die finanzielle Erstattung von Pflegehilfsmitteln ist dagegen die Pflegeversicherung zuständig. Außerdem ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Du reichst lediglich den ausgefüllten Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse ein. Anschließend prüft die Kasse den Bedarf z. B., indem dieser bei einem Hausbesuch durch den Pflegedienst festgestellt wird.
Wie hoch die Zuzahlung für Dein Hilfsmittel ausfällt, kommt ganz darauf an, um welche Art von medizinischem Hilfsmittel es sich handelt: Für Verbrauchshilfsmittel wie Spritzen, Sonden oder Inkontinenzauflagen zahlst Du beispielsweise zehn Prozent der Packungskosten, maximal jedoch zehn Euro für Deinen gesamten Monatsbedarf.
Für die übrigen Hilfsmittel gilt eine andere Regelung: Du zahlst „zehn Prozent des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags – jedoch mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro“ (Bundesgesundheitsministerium). Aber Achtung: Benötigst Du ein Hilfsmittel, das auch als Gebrauchsgegenstand gilt, ist ein sogenannter Eigenanteil für das Hilfsmittel zu zahlen. Dies ist z. B. bei orthopädischen Schuhen der Fall. Trägst Du diese, benötigst Du keine gewöhnlichen Schuhe und würdest in diesem Fall Geld einsparen. Um finanziell nicht bessergestellt zu sein als Personen, die die Leistung nicht beanspruchen, wird von Dir der Eigenanteil für das medizinische Hilfsmittel verlangt.
In der Regel stellt Dir das Sanitätshaus das medizinische Hilfsmittel zur Verfügung, welches zur Linderung bzw. Vorbeugung der vom Arzt diagnostizierten Beeinträchtigung beitragen soll. Wünschst Du jedoch ein anderes Produkt, musst Du gegebenenfalls mit einer wirtschaftlichen Aufzahlung rechnen. Diese ist dann erforderlich, wenn Du Dich für ein Hilfsmittel entscheidest, das „über das Maß des Notwendigen“ § 33 Abs. 1 SGB V hinausgeht.
Ein Beispiel: Dein Arzt verordnet Dir einen Rollstuhl. Im Sanitätshaus entdeckest Du ein Modell, das Dir optisch sehr gut gefällt, aus einem besonders hochwertigen Material gefertigt ist oder über zusätzliche technische Features verfügt. Hier musst Du eventuell mit höheren Kosten rechnen, als Du vielleicht erwartest hast.
Etwas mehr für ein medizinisches Hilfsmittel zu zahlen, ist jedoch vorteilhaft: Mit einem modernen Hilfsmittel bist Du vielleicht lieber unterwegs als mit einem Modell in der Standard-Ausführung. Technische Produktfeatures wie der Faltmechanismus bei einem Rollstuhl lassen das Hilfsmittel im Nu kompakter werden. Für Dich bedeutet das mehr Flexibilität – schließlich kannst Du Deinen Wegbegleiter einfacher verstauen und bist dadurch selbstständiger. Für viele Personen sind das wichtige Funktionalitäten, die Erleichterung verschaffen.
Gut zu wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du auch von der Zuzahlung befreit werden. Welche Voraussetzungen das sind und ob diese auf Dich zutreffen, erfährst Du auf der Seite der Verbraucherzentrale sowie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Moderne Verarbeitungstechniken, moderne Materialien, moderne Farben: Heutige medizinische Hilfsmittel sind sowohl optisch als auch in Sachen Komfort nicht mehr mit Hilfsmitteln früherer Zeiten vergleichbar. Mittlerweile stehen Dir viele funktionale und zugleich bequeme Hilfsmittel zur Verfügung.
Dank hochwertiger und leichter Materialien wie Carbon oder Aluminium wird das Gewicht solcher Hilfsmittel reduziert und dadurch die Handhabung erleichtert. Medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle sind längst nicht mehr so sperrig wie früher und können oft sogar auf Reisen mitgenommen werden. Die ergoflix Group GmbH ist Experte für smarte und ästhetische Mobilitätslösungen: Im Portfolio findest Du innovative Produkte, die Dich bei Deiner nächsten Urlaubsreise einfach in Bus, Bahn oder sogar dem Flugzeug transportieren können. Teste gerne die verschiedenen faltbaren Elektrorollstühle und informiere dich gerne über die Mietoption.
Hilfsmittel sind, wie der Name andeutet, Mittel, um Menschen zu helfen. Sie sollen den Alltag Betroffener erleichtern und Selbstständigkeit ermöglichen. Auch Angehörige und Personen, die Betroffene pflegen, werden durch entsprechende Hilfsmittel entlastet. Je nach Situation und Erkrankung gibt es verschiedene Produkte, die in Frage kommen. Einen Überblick der medizinischen Hilfsmittel finden Sie in einem Katalog, dem sogenannten Hilfsmittelverzeichnis.
Die Kostenübernahme ist abhängig von der Art des Hilfsmittels und von Ihrer Krankenkasse. Für Verbrauchshilfsmittel gelten beispielsweise andere Regelungen als für solche Hilfsmittel, die auch als gewöhnlicher Gebrauchsgegenstand (z. B. Schuhe) verwendet werden können. Informiere Dich am besten bei Deiner Krankenkasse, mit welchen Kosten Du zu rechnen hast und ziehe ein Sanitätshaus bei Deinem Hilfsmittelantrag zu Rate. Hast Du die Möglichkeit, Produkte vor dem Kauf zu testen, beanspruche diesen Service unbedingt. So findest Du das Hilfsmittel, das Deinen Ansprüchen und Bedürfnissen gerecht wird.