Mareen Autor
von:
Mareen Hebing
(zertifizierte Medizinprodukteberaterin)

Zuzahlung und Eigenanteil – was ist der Unterschied?

2. März 2023
Lesezeit: 5 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 27. September 2023
eigenanteil zuzahlung

Bist Du gesetzlich versichert und erkrankt, steht Dir in solch einem Fall medizinische Sach- und Dienstleistungen durch die Krankenkasse zur Verfügung. Das Gute: Du erhältst für die erbrachten Leistungen keine Rechnung von behandelnden Ärzten oder anderen Leistungserbringern – so besagt es das Sachleistungsprinzip. Bei einigen Leistungen sieht der Gesetzgeber jedoch eine finanzielle Beteiligung von Dir vor. Hierbei wird zwischen der gesetzlichen Zuzahlung und dem Eigenanteil unterschieden. Außerdem kann eine wirtschaftliche Aufzahlung gefordert werden.

In diesem Artikel erläutern wir, was genau der Unterschied zwischen der Zuzahlung und dem Eigenanteil ist. Außerdem beantworten wir folgende Fragen: Wann wird man von der Zuzahlung befreit? Welche Hilfsmittel muss man selbst bezahlen? Erfahre im Beitrag, wann eine wirtschaftliche Aufzahlung bei Hilfsmitteln fällig ist.

Was ist die gesetzliche Zuzahlung?

Bei der gesetzlichen Zuzahlung musst Du Dich als Versicherter zwingend an den Kosten für ein Hilfsmittel beteiligen, vorausgesetzt dieses steht nicht im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft bzw. Entbindung.

Wie hoch ist die Zuzahlung für das Hilfsmittel?

Die Höhe der Zuzahlung für das Hilfsmittel ist abhängig von der erbrachten medizinischen Leistung. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Zuzahlung für die Hilfsmittelversorgung zehn Prozent des Abgabepreises beträgt, mindestens jedoch fünf Euro und maximal zehn Euro.

Informierst Du Dich über die Zuzahlung eines Verbrauchshilfsmittels wie beispielsweise einer Inkontinenzunterlage, stellst Du fest: Hier gibt es andere Zuzahlungsregelungen. Die maximale Zuzahlung eines Versicherten für Verbrauchshilfsmittel beläuft sich auf zehn Euro pro Monatsbedarf.

Pro Jahr darf die gesetzliche Zuzahlung für Hilfsmittel nicht mehr als zwei Prozent des Bruttoeinkommens betragen. Bei chronisch kranken Menschen beträgt die Grenze ein Prozent. Ist diese Grenze bereits innerhalb des Kalenderjahres ausgeschöpft, so bescheinigt die Krankenkasse, dass Du für das restliche Jahr keine Zuzahlungen mehr leisten musst. Hast Du bereits Beträge geleistet, die über die Belastungsgrenze hinausgehen? Zu viel geleistete Zuzahlungen werden von Deiner Krankenkasse erstattet. Unser Tipp: Bewahre alle Zuzahlungsbelege auf, damit Du Nachweise über die von Dir geleisteten Beträge hast.

Wann wird man von der Zuzahlung befreit?

Von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Eine Ausnahme bilden Fahrkosten. Hier müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren eine Zuzahlung leisten.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Erwachsene von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Mehr darüber kannst Du auf der Webseite der Verbraucherzentrale sowie des Bundesgesundheitsministeriums nachlesen.

Was ist der Eigenanteil?

Erhält eine gesetzlich versicherte Person ein Hilfsmittel, das auch als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens gilt, muss sich der Versicherte an den Kosten beteiligen.

Orthopädische Schuhe sind ein klassisches Beispiel für die Zahlung des Eigenanteils. Durch die von der Krankenkasse erbrachte Leistung muss der Versicherte sich selbst keine gewöhnlichen Schuhe kaufen. Für die orthopädischen Schuhe muss daher ein festgelegter Eigenanteil gezahlt werden, damit diese Person nicht finanziell bessergestellt ist als eine Person, die diese Leistung nicht in Anspruch nimmt.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Die Höhe des zu zahlenden Eigenanteils orientiert sich an den Kosten für einen Gebrauchsgegenstand ohne therapeutischen Nutzen. Frage am besten bei Deiner Krankenkasse nach einer Übersicht der Eigenanteilsregelung.

Wirtschaftliche Aufzahlung

Neben der Zuzahlung sowie dem Eigenanteil hast Du vielleicht auch schon mal von dem Begriff wirtschaftliche Aufzahlung gehört. Dabei handelt es sich um die Mehrkosten für ein Hilfsmittel, die vom Versicherten zu tragen sind, wenn dieser zusätzliche Leistungen beansprucht, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen.

Erhältst Du einen Rollstuhl auf Rezept, kann es dann zu einer Zuzahlung kommen, wenn Du Dich für ein Modell entscheidest, das besondere Zusatzfeatures aufweist. Die Krankenkasse übernimmt dann lediglich die Kosten für die Standardausführung.

Erfrage am besten bei dem zuständigen Sanitätshaus nach, wie hoch die Zuzahlung für Deinen Rollstuhl ist.

Alle Infos zur wirtschaftlichen Aufzahlung haben wir für Dich in einem separaten Blogbeitrag zusammengefasst: Was ist eine wirtschaftliche Aufzahlung?

Fazit: Muss ich eine Zuzahlung oder den Eigenanteil tragen?

Wenn Du Dir die Frage „Welche Hilfsmittel muss man selbst bezahlen?“ stellst, lautet die Antwort darauf: Welche Art der finanziellen Beteiligung Du tragen musst, ist u. a. abhängig von der Art des Hilfsmittels. Ein Eigenanteil ist dann fällig, wenn es sich bei dem Gegenstand um ein Produkt des täglichen Lebens handelt. Dieser Beitrag ist dann ein Festbetrag. Die gesetzliche Zuzahlung ist abhängig von dem jeweiligen Hilfsmittel, das Du benötigst. Erhältst Du einen Rollstuhl auf Rezept, Dir gefällt aber das für Dich geeignete Modell nicht, musst Du eventuell eine wirtschaftliche Aufzahlung für ein optisch ansprechenderes Produkt zahlen.

Informiere Dich am besten bei Deiner Krankenkasse, welche Kosten auf Dich zukommen. Auch ein Ansprechpartner im Sanitätshaus ist Dir gerne behilflich.

Du möchtest wissen, wie Du einen Rollstuhl über die Krankenkasse erhältst? In unserem Mobilitätsblog haben wir interessante Artikel zusammengefasst, die Schritt für Schritt erklären, wie Du Dein Wunschmodell beantragst. Jetzt nachlesen:

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