Mareen Autor
von:
Mareen Hebing
(zertifizierte Medizinprodukteberaterin)

In 5 Schritten einen Elektrorollstuhl beantragen

1. September 2021
Lesezeit: 4 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 13. Juni 2024
Beantragung eines Elektrorollstuhl ergoflix®

Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten für einen E-Rollstuhl von Deiner Krankenkasse übernommen. Welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine Bewilligung zu erhalten, haben wir im Folgenden übersichtlich für Dich zusammengestellt:

1. Ärztliche Untersuchung

Der erste Schritt, um einen Elektrorollstuhl zu beantragen, führt Dich zu Deinem behandelnden Arzt. Dieser untersucht Dich auf Deine spezifischen Mobilitätseinschränkungen.

Grundsätzliche Voraussetzung für die Kosten-Übernahme eines Rollstuhls ist eine erhebliche bis voll ausgeprägte Beeinträchtigung des Gehens. Dein Arzt gibt eine Einschätzung darüber ab, inwieweit diese in Deinem Fall vorhanden ist und welcher Rollstuhl-Typ für Deine Ansprüche erforderlich ist.

2. Ermittlung der Hilfsmittelnummer

Auf dem Rezept, das Dein Arzt anschließend für die Krankenkasse ausstellt, kann eine Hilfsmittelnummer vermerkt sein. Diese gibt an, dass der ausgewählte Rollstuhl im Hilfsmittelverzeichnis zu finden ist und den gültigen Anforderungen des GKV-Spitzenverbands entspricht.

Bevor die endgültige Verordnung erstellt wird, solltest Du zunächst ein Sanitätshaus aufsuchen, das mit Deiner Krankenkasse zusammenarbeitet. Informationen über entsprechende Vertragspartner erhältst Du von Deiner Krankenkasse.

Lasse Dich ausführlich vom Fachpersonal beraten. Teste, welches Modell für Deine Anforderungen in Frage kommt und die notwendigen Ansprüche erfüllt.

3. Ausstellung der Verordnung

Im Anschluss teilst Du Deinem Arzt die entsprechende Hilfsmittelnummer mit, damit er diese auf der Verordnung vermerken kann. Darin sollte er so ausführlich wie möglich begründen, weshalb Du auf einen Elektrorollstuhl angewiesen bist. Je detaillierter die Begründung ausfällt, desto wahrscheinlicher ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Es muss deutlich werden, weshalb Du aus medizinischer Sicht einen Elektrorollstuhl benötigst und ein manuelles Modell für Deine Bedürfnisse nicht ausreicht.

4. Mit Kostenvoranschlag und Verordnung den Elektrorollstuhl beantragen

Mit Deiner Verordnung holst Du beim entsprechenden Sanitätshaus dann einen Kostenvoranschlag ein. Beides reichst Du anschließend bei Deiner Krankenkasse ein, um den Elektrorollstuhl zu beantragen.

5. Auf Antwort warten

Jetzt heißt es: auf eine Antwort der Krankenkasse warten.

Sollte die Beantragung Deines Elektrorollstuhls abgewiesen werden, kannst Du Widerspruch einlegen. Wenn im ersten Schritt keine Bewilligung erteilt worden ist, wird in der Regel der MdK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) tätig, um die Gegebenheiten noch einmal zu prüfen.

Beantragen eines Elektrorollstuhls – immer eine Einzelfallentscheidung

Jetzt kennst Du alle notwendigen Schritte zur Beantragung der Kosten-Übernahme für einen Elektrorollstuhl bei Deiner Krankenkasse.

Letztlich ist jeder Antrag eine Einzelfallentscheidung. Ob die Bewilligung stattfindet, hängt von vielen Faktoren wie den Anforderungen Deiner Krankenkasse oder der Ausführlichkeit der Verordnung ab. Daher kann auch nicht vorausgesagt werden, ob die Kosten für das Hilfsmittel übernommen werden. Wenn Dein Arzt der Meinung ist, dass Du auf einen elektrischen Rollstuhl angewiesen bist, solltest Du aber in jedem Fall einen Antrag stellen.

Der ergoflix mit Hilfsmittelnummer

Im Portfolio von ergoflix findest Du verschiedene Modelle für den Innen- und Außenbereich. All unsere Elektrorollstühle sind besonders leicht und handlich. Sie lassen sich zusammenfalten und eignen sich daher ideal als Reiserollstuhl. Die Steuerung erfolgt über ein Bedienmodul mitsamt Joystick. Somit lassen sich die Rollstühle besonders leicht lenken.

Ein weiteres Plus: Die Modelle verfügen über eine Hilfsmittelnummer und lassen sich somit von Deiner Krankenkasse bezuschussen. Eine Auflistung aller Hilfsmittelnummern unserer faltbaren elektrischen Rollstühle findest Du in dem Artikel „Was sind Hilfsmittelnummern“.

Gerne unterstützen wir Dich und finden gemeinsam die passende Mobilitätslösung für Deine Ansprüche. Nutze einfach das Kontaktformular und hinterlasse uns Deine persönliche Nachricht. Du möchtest direkt mit uns sprechen? Rufe uns gerne an: 02852 - 9459000. Wir freuen uns auf Dich!

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12 comments on “In 5 Schritten einen Elektrorollstuhl beantragen”

  1. Der Bericht ist gut,ich will auch einen,weiss nur nicht ob die Krankenkasse mitspielt.Ich möchte von Schieberollstuhl auf Rollstuhl mit Joystick umrüsten lassen

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht. Wir freuen uns, dass Dir der Blogbeitrag weitergeholfen hat.
      Gerne beraten wir Dich – nutze dafür einfach unsere Experten-Sprechstunde: https://wissenswertes.ergoflix.de/experten-sprechstunde/.
      Buche jetzt kostenfrei, schnell und unverbindlich Deine persönliche Sprechstunde mit unserer Krankenkassen-Expertin Caren. Die exklusive Beratung findet telefonisch statt.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht. Wir beraten Dich auch gerne vorab zum Hilfsmittelantrag und erklären Dir alles Wissenswerte zu diesem Thema. Unsere Spezialisten kennen sich ganz genau mit dem Beantragungsprozess der verschiedenen Krankenkassen aus und stehen Dir mit Rat und Tat beiseite.
      Rufe uns gerne an 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de.

      Wir freuen uns auf Dich!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  2. Ihr Rollstuhl ist ideal für mich Mein Behindertenpflegegrad ist 4+5 Mein Behindertenausweis ist 100/100 agb Ich möchte wissen, wie ich die Krankenversicherung bezahlen kann Danke

    1. Hey,

      wir freuen uns, dass Ihnen der ergoflix-Rollstuhl gefällt.
      Ob Sie eine Bezuschussung Ihrer Krankenkasse erhalten, können wir leider vorab nicht sagen. Jede Krankenkasse handelt anders. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung. Melden Sie sich einfach telefonisch bei uns: 02852 945 90 00.
      Liebe Grüße und einen schönen Tag.

      Ihr ergoflix-Team

  3. Hallo zusammen,

    ich arbeite als Ergotherapeutin in einem Pflegeheim. Ich habe für meine komplett immobile MS Patientin einen neuen Elektrorollstuhl bei der KK beantragt. Dieser wurde abgelehnt, weit die Patientin gut versorgt sei. Sie hat einen Elektrorollstuhl mit eine Handsteuerung, die sie aber nicht selbständig bedienen kann. Der Rollstuhl gehört auch ihr. Wir haben einen neuen Rolli ausprobiert mit einer Kinnsteuerung, die sie selber bedienen konnten und sogar ein Video gedreht um der KK zu beweisen, dass sie es umsetzen kann. Meiner Patientin ist Selbständigkeit sehr wichtig, sie kann nichts alleine machen, nicht mal alleine essen oder trinken. In ihrem Zimmer bedient sie viele Geräte über ihre Alexa. Können Sie mir vielleicht helfen bei dem Einspruch? Darüber würde ich mich sehr freuen.
    MfG, Marzena Monse

    1. Guten Tag,

      vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Im Fall Ihrer Patientin raten wir Ihnen definitiv einen Widerspruch bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Die von Ihnen beschriebene Situation führt unseres Erachtens sehr wohl dazu, dass die Dame einen Anspruch auf eine Neuversorgung hat.

      Ein ausführlicher therapeutischer Bericht über die aktuelle Situation Ihrerseits, im besten Fall noch mit einem aktuellen Arztbericht, aus dem die Verschlechterung des Allgemeinzustandes hervorgeht, wären als Anlage zu dem persönlichen Widerspruch sicherlich hilfreich.

      Auch ein Gespräch mit dem Sanitätshaus, von dem der aktuelle Rollstuhl stammt, könnte hilfreich sein. Von dort könnte ggf. noch einmal Kontakt mit der Krankenkasse aufgenommen und diese informiert werden, dass die vorhandene Versorgung nicht ausreichend ist.

      Auch können Sie sich auf den Seiten von Rehadat zum Thema Widerspruch informieren: https://www.rehadat-hilfsmittel.de/de/ablauf-finanzierung/antrag-widerspruch/ablehnungsgruende-krankenkasse/

      Um Ihnen ggf. noch konkretere Hilfestellungen geben zu können, senden Sie uns gerne per E-Mail kundenbetreuung@ergoflix.de das Ablehnungsschreiben zu.

      Wir wünschen viel Erfolg und liebe Grüße aus Hamminkeln.
      Ihr ergoflix-Team

  4. Mein Name ist Rosemarie Altenstein ich bin zu 100 Prozent beschädigt, durch einen Unfall im Jahr am 18. April 1985. Ich brauche einen elektrischen Rollstuhl, den mir das Sanitätshaus Klinz in Bernburg verweigert, da ich den von Ihnen geliehenen Rollstuhl leider als unbrauchbar herunter gefahren habe. Außerdem habe ich noch MS und eine Anämie, und bin Epileptiker.
    Um mich selber versorgen zu können, brauche ich einen elektrischen Rollstuhl.
    Bitte antworten Sie mir. Meine Mail....xxx oder meine Telefonnummer...xxx.
    mit freundlichen Gruß
    Rosemarie Altenstein

    1. Liebe Rosemarie,
      wir haben versucht, Sie unter den genannten Kontaktdaten zu erreichen. Leider scheinen Ihre Angaben nicht korrekt zu sein (Im Kommentar haben wir diese unkenntlich gemacht).
      Gerne können Sie uns direkt anrufen: 02852-945 90 00 (Mo. -Fr.: 8:30 - 18:00 Uhr) oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@ergoflix.de.
      Liebe Grüße
      Ihr ergoflix-Team 🙂

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