Larissa ergoflix
von:
Larissa Reintges
(zertifizierte Medizinprodukteberaterin)

Elektrorollstuhl versichern – wann ist es sinnvoll?

17. April 2020
Lesezeit: 3 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 13. August 2024
Versicherung für den Elektrorollstuhl ergoflix®

Eine kurze Unachtsamkeit und schon ist es passiert – mit dem Elektrorollstuhl wurde ein Auto beschädigt. Vielleicht war der kleine Unfall auch gar nicht Deine Schuld, Dein Rollstuhl hat aber auch etwas abbekommen. Wäre in diesem Fall eine Versicherung für den Elektrorollstuhl sinnvoll? Wer kommt sonst für den Schaden auf?

Fragen über Fragen, die wir im Folgenden für Dich beantworten.

Welche Versicherungen eignen sich für meinen Elektrorollstuhl?

Eines vorweg: Fährt Dein Elektrorollstuhl schneller als 6 km/h ist er sogar versicherungspflichtig. In diesem Fall erhält er ein Versicherungskennzeichen und ist im Unterhalt etwas teurer.

Die folgenden Informationen beziehen sich vor allem auf Elektrorollstühle, die nicht mehr als 6 km/h fahren.

Das Wichtigste in Kürze
• Ein Rollstuhl, der über 6 km/h fahren kann, ist versicherungspflichtig. 
• Hilfsmittel sind in der Regel in einer Hausratsversicherung mit enthalten. Kläre das aber auf jeden Fall mit Deiner Versicherung ab und besprich die Versicherungssumme, sowie ob der Zusatz der Außenversicherung abgedeckt ist. 
• Wenn Dein Rollstuhl beschädigt wird oder Du einen Unfall hattest, deckt diese Kosten in den meisten Fällen die Haftpflichtversicherung.

Hausratversicherung

Eine gute Versicherungsgrundlage bietet Deine Hausratversicherung. Hilfsmittel gelten in der Regel als Teil des Hausrats. Somit sind Schäden durch Feuer, Hagel, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub abgedeckt.

Wichtig: Du musst mit Deiner Versicherung auf jeden Fall die Versicherungssumme abklären. Schäden am E-Rollstuhl werden nur übernommen, wenn sie die vertraglich festgesetzte Summe nicht überschreiten. Außerdem solltest Du klären, ob auch der Zusatz in Form einer Außenversicherung abgedeckt wird – schließlich wirst Du Deinen Elektrorollstuhl auch außerhalb der Wohnung nutzen. Wird er dort entwendet, kann er ohne diesen Zusatz nicht erstattet werden.

Haftpflichtversicherung

Wird Dein Elektrorollstuhl durch Dritte beschädigt, wird der Schaden für gewöhnlich von deren Haftpflichtversicherung übernommen – sofern vorhanden. Für den Fall, dass Du selbst einen Schaden mit Deinem E-Rollstuhl verursachst, solltest auch Du selbst eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Was wird durch diese Versicherungen nicht abgedeckt?

Mit einer Haftpflicht- und Hausratversicherung ist Dein Elektrorollstuhl versicherungstechnisch schon einmal gut abgedeckt. Trotzdem gibt es Dinge, die nicht übernommen werden.

Wenn Du Deinen E-Rollstuhl irgendwo vergessen oder er auf eine andere Weise abhandenkommt, bist Du nicht versichert. Damit Du Dir auch in diesem Fall keine Sorgen machen musst, kannst Du zusätzlich eine Wertsachenversicherung abschließen. Die Versicherungsstelle CCB bietet zudem eine Rollstuhlversicherung (eine spezielle Kaskoversicherung) an.

Von Fall zu Fall unterschiedlich

Jeder Fall wird anders gewertet. Die eine richtige Versicherung gibt es also nicht. Haftpflicht- und Hausratversicherung decken meist einen Großteil der möglichen Schäden ab. Unser Tipp: Frage auf jeden Fall Deine Versicherung, welche Möglichkeiten Du hast, Deinen Elektrorollstuhl ideal abzusichern.

Zudem solltest Du Dich immer über Ausnahmen aufklären lassen – so werden bei entsprechender E-Rollstuhl-Versicherung die Kosten bei Diebstahl nur übernommen, wenn der abgestellte Rollstuhl fachgerecht gesichert wurde. Im öffentlichen Raum muss er also durch ein gutes Schloss oder eine Kette gesichert werden.

Du siehst: So einfach ist das Thema „Wie sollte ich meinen Elektrorollstuhl versichern?“ nicht. Die Inhalte dieses Artikels können Dir jedoch schon einmal nutzen, um bei Deiner Versicherung konkrete Fragen zu stellen.

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10 comments on “Elektrorollstuhl versichern – wann ist es sinnvoll?”

  1. Hallo, ich fahre einen E-Rollstuhl 6 Kmh , dieser ist seitens der Barmer von einem Sanitätshaus gemietet. Wie kann ich den Rollstuhl, welcher ja nicht mein Eigentum ist richtig versichern? Private Haftpflicht und Hausratversicherung habe ich, nur kommen die für eventuelle Schäden auf? Auch Schäden am Rollstuhl, welche ich selbst verursacht habe?
    Vielen Dank für eine Antwort

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht! In dem Fall nimm am besten noch mal Kontakt zu Deinem Sanitätshaus auf. Diese sind Experten und müssten Dir eigentlich alle Fragen beantworten können rund um das Thema von Versicherungen für geliehene bzw. gemietete Gegenstände.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  2. Guten Abend
    Mein Mann hat einen Elektrorollstuhl von seiner Krankenkasse verschrieben und über ein Sanitätshaus ausgehändigt.

    Sowie ein leichtlauf Rollstuhl der im Auto ist was ist wenn das Auto aufgebrochen wird ist wo wäre der dann versichert

    Unsere Hausrat-und Haftpflichtversicherung sagt, dass sie den Rollstuhl nicht versichern können, da sie meinem Mann ja nicht gehören .
    Das Sanitätshaus behauptet, dass wir uns selbst kümmern müssen
    Wer hat Recht und wer haftet für Schäden? Oder Diebstahl

    1. Hey, das tut uns leid. Leider können wir Dir nicht weiterhelfen. Nimm am besten noch mal Kontakt zu Deiner Versicherung bzw. dem Sanitätshaus auf. Diese sind Experten und müssten Dir eigentlich alle Fragen beantworten können rund um das Thema von Versicherungen für geliehene bzw. gemietete Gegenstände.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

    1. Hey,

      vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir empfehlen: Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung und erklären Sie, was Sie wogegen versichern möchten. Ihre Versicherung kann Ihnen gezielt weiterhelfen und sagen, welche Versicherung Sie am besten abschließen. Je nach Versicherung können die Versicherungsbedingungen auch schon mal variieren. Manche Versicherungen bieten auch Zusatzversicherungen für den Außenbereich an.
      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Ihr ergoflix-Team

  3. Hallo, ich bekomme einen Elektrorollstuhl von meiner Krankenkasse verschrieben und über ein Sanitätshaus ausgehändigt. Das läuft über eine Miete (5 Jahre)
    Meine Hausrat-und Haftpflichtversicherung sagt, dass sie den Rollstuhl nicht versichern können, da er mir ja nicht gehört. Das Sanitätshaus behauptet, dass ich mich selbst kümmern muss. Wer hat Recht und wer haftet für Schäden??

    1. Guten Tag,

      vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese habe ich intern weitergeleitet. Unser Kundenservice wird sich per E-Mail bei Ihnen melden und Ihnen entsprechende Informationen zukommen lassen.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Ihr ergoflix-Team

  4. Sehr geehrte Damen und Herren,
    nicht alle Geschäfte sind mit einem Rollstuhl befahrbar. Es würde mich daher interessieren, ob Ihre Rollstühle mit einer Diebstahlsicherung ausgerüstet sind.
    MfG
    D. Thinius

    1. Hallo,
      vielen Dank für Ihre Frage. Da haben Sie absolut Recht: Viele Geschäfte sind leider nicht mit einem Rollstuhl befahrbar. Derzeit sind unsere Rollstühle auch nicht mit einer Diebstahlsicherung ausgestattet. Man könnte das Bedienmodul abnehmen. Dennoch besteht hierbei die Gefahr, dass der Rollstuhl geklaut werden könnte. Wir arbeiten daran, die E-Rollis diebstahlsicher zu machen. Auf unserer Webseite finden Sie immer aktuelle Infos. Schauen Sie also gerne vorbei oder folgen Sie uns doch einfach auf Social Media:
      https://www.facebook.com/ergoflix
      https://www.instagram.com/ergoflix_de/

      Liebe Grüße und einen schönen Tag.

      Ihr ergoflix-Team

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