Sich ungehindert in den eigenen vier Wänden fortbewegen zu können, ist ein absolutes Grundbedürfnis. Rollstuhlgerechtes Wohnen steht daher nicht nur für Praktikabilität, sondern vor allem für Lebensqualität.
Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um dies einzuhalten und in welchem Fall Du Anspruch auf deren Umsetzung hast, erfährst Du in diesem Blogbeitrag.
Auf der Suche nach einem neuen Zuhause werden Dir immer wieder vermeidlich ähnliche Begrifflichkeiten begegnen. Vor allem barrierefrei und rollstuhlgerecht scheinen auf den ersten Blick das Gleiche zu versprechen. Im öffentlichen Bereich umfassen barrierefreie Orte auch tatsächlich die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern. In Privathäusern sieht das allerdings anders aus.
Rollstuhlgerechte Wohnungen erfüllen grundsätzlich alle Anforderungen der Barrierefreiheit – gehen in einigen Punkten aber noch darüber hinaus. Das bedeutet unter anderem, dass Türen entsprechend breiter sind und es ausreichend Platz zum Wenden gibt. Aber auch kleinere Anpassungen wie die Höhe von Schaltern und Türklinken sowie die Möblierung sind hierbei wichtig. Weitere Unterschiede kannst Du gern in unserem Blogbeitrag Rollstuhlgerecht oder barrierefrei – das müssen Sie wissen nachlesen.
Wir werden uns im Folgenden ausschließlich auf die expliziten Merkmale von rollstuhlgerechtem Wohnen beschränken.
Im Rollstuhl hast Du eine gänzlich andere Perspektive auf Alltagsgegenstände. Um diese weiterhin uneingeschränkt nutzen zu können, sind entsprechende Anpassungen notwendig. Eine solche Wohnung verfügt über alle Eigenschaften, die Dir einen selbstständigen Alltag ermöglichen.
Welche genau das sind, definiert die DIN-Norm 18040-2. In den meisten Bundesländern wurden Teile dieser Norm verpflichtend im Baugesetz aufgenommen. In anderen gelten sie als Empfehlung zur Umsetzung.
Die wichtigsten Merkmale, die ein rollstuhlgerechtes Wohnen ermöglichen, sind dabei:
Nicht nur bauliche Anpassungen machen rollstuhlgerechtes Wohnen aus. Auch Deine Einrichtung muss dementsprechend an Deinen Bedürfnissen ausgerichtet sein. Anforderungen sind u. a.:
Einen Rollstuhl zu nutzen und in einer nicht darauf angepassten Wohnung zu leben, kann auf Dauer zur riesigen Belastung werden. Sich im eigenen Zuhause nicht frei bewegen zu können, ist nicht nur sehr unpraktisch, sondern kann Dich auch psychisch vor eine Herausforderung stellen. Schließlich sollte eine Wohnung ein Rückzugs- und Wohlfühlort sein.
Um diese belastende Situation zu ändern, gibt es zwei Möglichkeiten:
Ein neues Zuhause zu finden, ist in den meisten Fällen ein langwieriges Unterfangen. Sollen Wohnung oder Haus darüber hinaus spezielle Eigenschaften vorweisen, kann die Suche umso komplizierter werden. Wenn Du dabei weißt, worauf Du achten musst, hilft das bei der Einsparung von Zeit für unnötige Besichtigungen.
Grundsätzlich geben die Begriffe rollstuhlgerecht, uneingeschränkt mit dem Rollstuhl befahrbar oder barrierefrei mit dem Zusatz „R“ an, dass die Wohnung über entsprechende Eigenschaften verfügt. Sie sind fest über die DIN-Norm 18040-2 definiert.
Neben diesen Angaben wirst Du allerdings auch auf Formulierungen wie z. B. seniorengerecht, schwellenarm oder behindertengerecht stoßen. Da diese individuell ausgelegt werden können, lohnt es sich, Details vorab telefonisch zu erfragen.
Wenn Du Dich in Deiner Wohnung oder Deinem Haus wohlfühlst, möchtest Du vermutlich auch weiterhin dort leben. Findest Du Dich plötzlich in der Situation wieder, rollstuhlgerecht wohnen zu müssen, kann ein Umbau Dich vor einem Umzug bewahren.
Als Mieter musst Du Dein Vorhaben mit Deinem Vermieter absprechen. Grundsätzlich kannst Du Dich dabei auf § 554a BGB beziehen. Das Gesetz sieht vor, dass baulichen Anpassungen zugestimmt werden muss, wenn nur durch diese die Nutzung der Wohnung gewährleistet werden kann. Nur in begründeten Fällen kann Dein Anliegen abgelehnt werden und auch nur, wenn die Maßnahmen außerhalb Deiner Wohnung stattfinden sollen.
Dein Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, Dir das rollstuhlgerechte Wohnen zu finanzieren. Die Kosten musst Du selbst übernehmen. Außerdem musst Du – falls nicht anders vereinbart – die Veränderungen im Falle eines Auszugs rückgängig machen.
Weitere Informationen zu diesem Thema und zu Finanzierungsmöglichkeiten kannst Du dem Blogbeitrag Wohnung rollstuhlgerecht umbauen: ein Überblick über Deine Möglichkeiten entnehmen.
Rollstuhlgerechtes Wohnen ist wichtig für Dein Wohlbefinden. Die freie Bewegung kannst Du außerdem noch mehr erleichtern, wenn Du ein entsprechendes Hilfsmittel nutzt. Heutzutage erhältst Du sogar Elektrorollstühle in besonders handlicher Ausführung.
Schmale Rollstühle machen das Durchfahren von engen Teilen Deiner Wohnung noch angenehmer. Darüber hinaus kann ein zusammenfaltbares Modell bei Bedarf einfach verstaut werden.
Zwar bieten all diese Vorteile keinen Ersatz für eine rollstuhlgerechte Umgebung, sie können aber durchaus eine zusätzliche Hilfe im Alltag darstellen.