Wer die Praxis seines Arztes verlässt, hat oftmals eins in der Hand: ein Rezept. Es erlaubt Dir, wichtige Arznei- und Heilmittel in der Apotheke zu erhalten. Du bist privat krankenversichert? Dann solltest Du Fragen zum Thema Gültigkeit, Kosten und Aussehen eines Privatrezepts beantworten können. Doch auch, wenn Du Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung bist, kann Dir Dein Arzt ein solches Rezept ausstellen. Erfahre jetzt mehr.
Das Wichtigste in Kürze
• Ein Privatrezept stellt Dir Dein Arzt aus, wenn Du u. a. privat krankenversichert bist.
• Viele Ärzte benutzen einen blauen Vordruck. Dies ist jedoch keine Pflicht. • Bist Du privat krankenversichert, musst Du meistens in Vorkasse gehen und Dir anschließend das Geld von der Krankenkasse zurückerstatten lassen.
Was ist ein Privatrezept und wann wird ein Privatrezept ausgestellt?
Wahrscheinlich weißt Du es schon: Es gibt verschreibungspflichtige Medikamente und solche, die ohne ein entsprechendes Rezept erhältlich sind. Ein Privatrezept ausstellen, kann Dein Arzt Dir aus verschiedenen Gründen:
Du bist privat krankenversichert. Dein Arzt stellt Dir ein Rezept mit einem verschreibungspflichtigen Arznei- oder Heilmittel aus. Das Privatrezept reichst Du anschließend bei Deiner privaten Krankenversicherung zur Kostenübernahme ein.
Die Kosten für ein verschreibungspflichtiges Arznei- oder Heilmittel werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Das ist beispielsweise bei der Anti-Babypille der Fall. Für diese Arzneimittel trägst Du selbst die Kosten. In diesem Fall erhältst Du ein Privatrezept als Kassenpatient.
Dein Arzt hat keine Kassenzulassung – darf also nicht mit Krankenkassen abrechnen. Du trägst die Kosten für Arznei- oder Heilmittel selbst.
Gut zu wissen
Ein Privatrezept unterscheidet sich von einem Kassenrezept vor allem in Sachen Kostenerstattung und Gültigkeit. Zum Thema Gültigkeit erfährst Du später mehr.
Wie sieht ein Privatrezept aus?
Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, wie ein Privatrezept aussehen muss. Jedoch ist bei vielen Ärzten ein Privatrezept an der Farbe erkennbar: Sie benutzen einen blauen Vordruck. Auf diesem notiert der Spezialist alles Wichtige über das zu verschreibende Medikament. Der blaue Vordruck ist aber keine Pflicht. Ein Privatrezept kann Dein Arzt theoretisch auch auf einem weißen Zettel verfassen.
Übrigens: Seit September 2022 gibt es das E-Rezept. Ein E-Rezept als Privatrezept (auch: Privatrezept online) gibt es Stand jetzt (Februar 2023) allerdings noch nicht. Die privaten Krankenversicherungen arbeiten daran, im Jahr 2023 das Angebot auch ihren Versicherten zur Verfügung stellen zu können. Den aktuellen Stand erfragst Du am besten bei Deiner Krankenversicherung.
Was muss auf ein Privatrezept drauf?
Die Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung – AMVV) sieht vor, dass ein Privatrezept folgende wichtige Angaben enthält:
Name, Vorname, Berufsbezeichnung, Anschrift der Praxis
Datum
Name und Geburtsdatum, der Person für die das Arzneimittel bestimmt ist
Menge und Bezeichnung des verschriebenen Arzneimittels, Wirkstärke, Darreichungsform
Die Gültigkeitsdauer eines Privatrezepts liegt in der Regel bei drei Monaten. Bis dahin solltest Du Dein Rezept eingelöst haben, damit es seine Gültigkeit nicht verliert. Ist das der Fall, musst Du Deinen Arzt erneut aufsuchen und ihn bitten, Dir das entsprechende Rezept nochmals auszustellen.
Interessant
Im Basistarif und Notlagentarif privater Krankenkassen ist die Gültigkeit des Privatrezepts anders geregelt. Im Basistarif ist das Rezept nur 30 Tage nach Ausstellung gültig – im Notlagentarif sogar nur zehn Tage.
Übrigens: Die Antwort auf die Frage „Wie lange ist ein Rezept für Hilfsmittel gültig?“ ist dieselbe wie für die Rezeptgültigkeit von Arzneimittel – also je nach Tarif drei Monate, zehn Tage oder 30 Tage. Dieser Zeitraum ist für Dich besonders interessant, wenn Du ein Hilfsmittel wie beispielsweise einen Gehstock, einen Rollator oder einen Elektrorollstuhl benötigst.
Erstattung eines Privatrezepts
Du bist privatversichert und Dein Arzt hat Dir ein Privatrezept ausgestellt? Die Kosten musst Du zunächst selbst übernehmen. Deine Apotheke wird das Rezept anschließend stempeln. Danach reichst Du dieses bei Deiner Krankenkasse ein und erhältst eine komplette oder anteilige Erstattung.
Unsere Empfehlung: Erkundige Dich, wie Deine Krankenkasse die Kostenerstattung handhabt – denn hier kann es Unterschiede z. B. je nach Tarif geben.
Wurde Dir ein Privatrezept als Kassenpatient ausgestellt, werden die Kosten in den meisten Fällen nicht übernommen. Dich interessiert das Thema? In unserem Artikel „Rezept vom Arzt: Wie lange ist es gültig?“ erläutern wir Dir die verschiedenen Rezeptarten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Fazit: Privatrezept unter die Lupe genommen
Dein Arzt kann Dir ein Privatrezept ausstellen – einmal als privatversicherte Person aber auch als Kassenpatient. In der Regel trägst Du die Kosten als Kassenpatient selbst. Bist Du jedoch privatversichert, kannst Du Dir die Kosten von Deiner Krankenversicherung erstatten lassen. Reiche hierzu das von der Apotheke gestempelte Rezept bei Deiner Krankenversicherung ein.
Hierbei solltest Du beachten, dass die Gültigkeit Deines Privatrezepts sich je nach Tarif unterscheidet. Schaue rechtzeitig, wie lange Dein Rezept gültig ist, damit Du die Dauer nicht überschreitest und Du Deinen Arzt nicht noch mal aufsuchen musst.
Rezept vom Arzt – wie lange ist ein Rezept gültig?
Ein Arzt kann verschiedene Rezeptarten ausstellen. Am einfachsten lassen diese sich in der Farbe unterscheiden. Es gibt neben dem blauen Privatrezept auch rote, grüne und gelbe Rezepte. Im Video erfährst Du von Cara, zertifizierte Medizinprodukteberaterin, welche Gültigkeit hinter den Farben steckt und auch inwiefern die Zuzahlungshöhe variiert!
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Hallo,
Ihre Information war sehr gut ich denke auch schon an einen Elektrorollstuhl nach, MFG
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Herzliche Grüße aus Hamminkeln
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