Du kennst das bestimmt: Dein Arzt verschreibt Dir ein Medikament und Du musst einen Teil der Kosten selbst tragen. Bei medizinischen Hilfsmitteln wie Prothesen, Atemtherapiegeräten, aber auch Rollstühlen verhält es sich ähnlich.
Begibst Du dich auf die Suche nach einer passenden Mobilitätslösung wirst Du wahrscheinlich ein Sanitätshaus aufsuchen und vor Ort verschiedene Modelle testen. Ob Rollator, Rollstuhl oder Elektroscooter – im Fachhandel findest Du eine große Auswahl. Von dem Ansprechpartner im Sanitätshaus erfährst Du, ob eine wirtschaftliche Aufzahlung für Dein Wunschmodell zu leisten ist. Doch was ist eine wirtschaftliche Aufzahlung überhaupt und ist die wirtschaftliche Aufzahlung steuerlich absetzbar? Diese Fragen beantworten wir für Dich in unserem Blogbeitrag. Erfahre jetzt mehr.
Eine wirtschaftliche Aufzahlung leistest Du dann, wenn Du ein „Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen“ auswählen, so lautet es in § 33 Abs. 1 SGB V.
Dein Arzt und das zuständige Sanitätshaus entscheidet, welches Hilfsmittel für Dich medizinisch erforderlich und angemessen ist, ohne eine wirtschaftliche Zuzahlung leisten zu müssen. Hilfsmittel, bei denen Deine Krankenkasse eine Zuzahlung leistet, findest Du im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands.
Als Entscheidungsgrundlage für das entsprechende medizinische Hilfsmittel dient der Bedarf: Benötigst Du einen elektrischen Rollstuhl oder reicht ein manueller Rollstuhl aus? Aber auch die wirtschaftliche Perspektive wird betrachtet. Was bedeutet das konkret für Dich? Dir kann beispielsweise auch ein gebrauchtes Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, das aufbereitet wurde. Wünschest Du ein anderes, neues Produkt, das Mehrkosten mit sich bringt, musst Du diese selbst übernehmen. Diese Mehrkosten werden als wirtschaftliche Aufzahlung bezeichnet.
Ein Beispiel: Dein Arzt verschreibt Dir einen Rollstuhl, mit dem Du Deinen Alltag gut meistern kannst. Du wünscht Dir extra Features wie einen elektrischen Antrieb, der laut Arzt nicht notwendig ist. In solch einem Fall musst Du die Mehrkosten selbst tragen.
Vielleicht legst Du besonderen Wert auf ein ansprechendes Design und wünschst ein Hilfsmittel, das Dir einfach besser gefällt. Der Rollstuhl in Grau spricht Dich nicht an und Du möchtest lieber einen in einem schicken Grünton?
Auch zusätzliche Features wie eine hohe Reichweite eines Elektrorollstuhls oder die leichtere Handhabung sind oft mit Mehrkosten verbunden.
Ein anderer möglicher Grund: Vielleicht nutzt Du schon mehrere Jahre Hilfsmittel derselben Marke und bist überzeugt von der Qualität. Möchtest Du nur einen Rollstuhl einer bestimmten Marke, kann es sein, dass Du den Aufpreis aus eigener Tasche zahlen musst.
Die Gründe für eine wirtschaftliche Zuzahlung sind damit sehr individuell. Außerdem ist es eine freiwillige Leistung, die Du nicht zahlen müsstest. Möchtest Du kein zusätzliches Geld in die Hand nehmen, musst Du dich jedoch auch mit dem Produkt zufriedengeben, das Dir angeboten wird.
Gut zu wissen: Laut des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes, kurz HHVG, sind die Hilfsmittelversorger gesetzlich verpflichtet, Dich als versicherte Person zu beraten und über die zusätzlichen Kosten zu informieren. Der Hilfsmittelversorger dokumentiert, dass er Dich entsprechend beraten sowie aufgeklärt hat.
Hast Du bereits Dein Wunschmodell gefunden? Dann fragst Du bei dem zuständigen Ansprechpartner im Sanitätshaus nach, welche Kosten auf Dich zukommen. Vielleicht hast Du Glück und musst keine wirtschaftliche Zuzahlung leisten.
Hast Du einen Teil der Kosten Deines Hilfsmittels selbst bezahlt, kann dies als sogenannte außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung eingetragen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kosten die zumutbare Belastung (s. § 33 Abs. 3 EStG) überschreiten. Aber Achtung: Hier wird unterschieden zwischen
Zur Erklärung: Hilfsmittel im engeren Sinne sind medizinische Hilfsmittel, die ausschließlich von Menschen mit Behinderung oder kranken Personen genutzt werden, um deren Leid zu lindern. Dazu zählen Hilfsmittel wie Prothesen, Rollstühle oder orthopädische Schuheinlagen. Die Kosten dieser Hilfsmittel können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.
Bei Hilfsmitteln im weiteren Sinne handelt es sich beispielsweise um Massagegeräte oder Spezialbetten, die über einen Motor verfügen und dadurch eine aufrechte Körperhaltung ermöglichen. Diese Hilfsmittel können auch von gesunden Menschen genutzt und als Gesundheitsvorsorge eingesetzt werden. Daher verhält es sich mit der steuerlichen Absetzung anders: Sie können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Hast Du bereits vor dem Kauf des medizinischen Hilfsmittels eine Verordnung Deines Arztes, welche die medizinische Notwendigkeit attestiert, können die Kosten vom Finanzamt als außergewöhnliche Belastung angesehen und steuerlich abgesetzt werden.
Eine wirtschaftliche Aufzahlung muss bei Hilfsmitteln dann geleistet werden, wenn Du zusätzliche Funktionen für Dein Hilfsmittel wünschst, diese aber nicht notwendig sind, um die Versorgung sicherzustellen. Ein Rollstuhl, der Dir optisch besser gefällt oder eine spezielle Produktmarke können dazu führen, dass Du einen Teil der Kosten aus eigener Tasche zahlen musst.
Wir empfehlen: Lass dich in einem der vielen Sanitätshäuser über die wirtschaftliche Aufzahlung aufklären und frage nach, ob Dein Wunschprodukt vollständig von Deiner Krankenkasse finanziert wird.
Bitte beachte, dass die Informationen in diesem Artikel lediglich als Hinweise dienen. Informiere Dich bei Deinem Ansprechpartner im Sanitätshaus und konsultiere am besten ebenfalls einen Steuerberater, um fachkundig zu dieser Thematik beraten zu werden.
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