Du möchtest einen Rollstuhl beantragen und dabei auf Deinen Pflegegrad 4 verweisen? Prinzipiell eine gute Idee, jedoch solltest Du vorher einiges wissen:
Anhand Deines Pflegegrades 4 kannst Du lediglich einen Pflegerollstuhl beantragen, der Deine Angehörigen oder den Pflegedienst und Dich selbst maßgeblich unterstützt. Denn für einen Pflegerollstuhl ist ein Pflegegrad die wichtigste Voraussetzung.
Alle anderen Rollstühle können nicht durch den Pflegegrad beantragt werden. Hier hat nach wie vor die Krankenkasse alle Entscheidungsmacht.
Wie Du Deinen Pflegegrad für einen Rollstuhl trotzdem sinnvoll verwenden kannst, zeigen wir Dir im Laufe des Beitrages.
Der Pflegegrad 4 beschreibt die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen und sichert ihm somit entsprechende Leistungen zu. Analog zu den anderen Pflegegraden wird der vierte Pflegegrad über eine Abfrage der eigenen Fähigkeiten wie z. B. Mobilität, Selbstversorgung und Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakt bestimmt.
Fällst Du in die Kategorie des Pflegegrades 4, erhältst Du folgende Leistungen:
Darüber hinaus hast Du mit Pflegegrad 4 Anrecht auf zusätzliche Leistungen wie
Wie Du bereits weißt, kann über den Pflegegrad 4 nur ein Rollstuhl beantragt werden, der zur Erleichterung der Pflege dient. Ein elektrischer Rollstuhl kann beispielsweise nicht mit Hilfe des Pflegegrads beantragt werden. Dennoch kann der Pflegegrad 4 durchaus von Vorteil bei der Beantragung sein.
Und das funktioniert so: Bist Du gerade dabei, einen Pflegegrad zu beantragen oder eine Höherstufung des Pflegegrades zu beanspruchen, kommt ein Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) zu Dir nach Hause und überprüft Deine Fähigkeiten in Bezug auf Deine Selbstständigkeit. In diesem Zuge berichtest Du im Idealfall von der Notwendigkeit eines Hilfsmittels, z. B. eines elektrischen Rollstuhls. Dem kann der Gutachter zustimmen oder ablehnen.
Stimmt der Gutachter des MDK Deinem Wunsch eines elektrischen Rollstuhls zu, so nimmt er dies in das Pflegegutachten mit auf. Der Vorteil daran: Die Krankenkassen beurteilen die Beantragung von Hilfsmitteln auch anhand des Pflegeberichts – sofern dieser aktuell ist.
Dadurch steigerst Du nicht nur Deine Chancen auf eine erfolgreiche Bezuschussung, sondern verkürzt auch die Bearbeitungszeit der Krankenkasse. Zudem kannst Du zusätzliche Rückfragen vermeiden.
Seit 2022 neu: Qualifizierte Pflegekräfte können im Rahmen der häuslichen Pflege eine Notwendigkeit für ein Hilfsmittel ausstellen, sodass keine Verordnung vom Arzt mehr notwendig ist. Frag dazu einfach bei Deiner Pflegefachkraft nach, ob diese dazu befugt ist. Zudem ist es wichtig, dass das benötigte Hilfsmittel in den Produktkatalog fällt, welcher von Pflegekräften verordnet werden kann.
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