Welchen Pflegegrad benötige ich für einen Rollstuhl?
22. Juli 2022
Lesezeit: 6 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 27. September 2023
Ein Rollstuhl bedeutet für viele Menschen Selbstständigkeit, Lebensqualität, Flexibilität und noch vieles mehr. Eben ein Alltagsbegleiter, mit dem Du Dich unbeschwert fortbewegen kannst.
Wer kurz- oder langfristig auf einen Rollstuhl angewiesen ist, stellt sich schnell die Frage nach der Finanzierung. Je nach Art des Handicaps kann die Anschaffung eines Rollstuhls mit hohen Kosten verbunden sein. Rollstühle, die sich an Personen mit speziellen Krankheitsbildern richten, haben eine sehr große Preisspanne und können mehrere tausend Euro kosten.
Bezuschusst die Pflegekasse einen Rollstuhl? Benötige ich in diesem Fall einen Pflegegrad? Und wie würde das generell ablaufen? Wichtige Fragen, denen wir für Dich in diesem Blogbeitrag auf den Grund gehen.
Diagnose Rollstuhl – was dann?
Ob durch eine Erkrankung oder einen Unfall – die Gründe, warum Menschen auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können sehr vielfältig sein.
Viele Betroffene sind zunächst überfordert mit der Situation: Nicht nur die psychische Belastung ist enorm. Auch der Bürokratie-Dschungel, der zur Beantragung des Hilfsmittels ansteht, ist nicht zu unterschätzen.
Die Pflegekasse kann Rollstühle bezuschussen. Der Vorteil: Du zahlst nur den Eigenanteil. Die Pflegekasse übernimmt die Leistung jedoch nur dann, wenn Du ihn überwiegend zur Erleichterung der Pflege benötigst.
Gut zu wissen: Wenn der Rollstuhl der Fortbewegung und nicht der Erleichterung der Pflege dient, ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner.
Entwickelt sich eine Pflegebedürftigkeit beispielsweise durch eine fortschreitende Krankheit, kannst Du einen Antrag bei der Pflegekasse auf Pflegebedürftigkeit stellen. Denn einen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse hat jeder, der auch Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Auch Privatversicherte sind verpflichtet, monatlich Beiträge in eine private Pflegekasse einzuzahlen.
Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad entscheidet darüber, welche Zuschüsse Du von Deiner Pflegekasse erhältst. Dabei werden insgesamt fünf Pflegegrade unterschieden:
geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Welchen Pflegegrad Du erhältst, darüber entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK). Ein Gutachter analysiert die Herausforderungen Deines Alltags und spricht mit Dir über Deine Einschränkungen. Erst dann erfolgt die Zuordnung eines Pfleggrads.
Hinweis: Ist Dir der Begriff „Pflegestufe“ noch geläufig? Bis 2017 gab es insgesamt drei Pflegestufen, die durch das Modell der Pflegegrade ersetzt wurden.
Die Höhe des Pflegegrades ist ausschlaggebend, welche Leistungen Du durch Deine Pflegekasse erhältst. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher kann eine Bezuschussung aussehen.
Welcher Pflegegrad für einen Rollstuhl zu Lasten der Pflegekasse?
Nicht der Pflegegrad ist ausschlaggebend, ob ein Rollstuhl von der Pflegekasse bezuschusst wird. Viel eher ist die Genehmigung eines Zuschusses davon abhängig, inwiefern der Rollstuhl die Pflege erleichtert. Und wann übernimmt die Pflegekasse einen Rollstuhl?
Multifunktionsrollstühle oder Rollstühle mit Sitzkantelung und Sitzverstellungen übernimmt die Pflegekasse daher schon mal zu ihren Lasten. Alles was darüber hinausgeht, ist in der Regel eine Leistung der Krankenkasse.
Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands listet alle verordnungsfähigen Hilfsmittel auf. Ist ein Hilfsmittel wie beispielsweise ein Rollstuhl in diesem Verzeichnis aufgeführt, wird die Beantragung bei der Pflegekasse erleichtert.
Die Hilfsmittelnummer bestätigt, dass die Qualität und Sicherheit des Hilfsmittels von unabhängigen Stellen geprüft ist. Rollstühle, die für die Pflege ausgelegt sind, finden sich unter der Produktgruppe „50 - Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege“.
Unser Tipp: Steht bei Dir demnächst ein Termin zur Begutachtung für die Beantragung eines Pflegegrads oder eine Höherstufung durch den MDK an? Dann raten wir Dir, dass Du den Gutachter ansprichst, eine Empfehlung für einen Rollstuhl in dem Gutachten auszusprechen. So hast Du die Chance, dass Dein Rollstuhl von der Pflegekasse oder Krankenkasse übernommen wird.
Rollstuhl über die Krankenkasse
Du hast zwar einen Pflegegrad, benötigst aber einen Rollstuhl vor allem für die Fortbewegung und zum Erhalt der Selbstständigkeit? Dann kann eine Bezuschussung über Deine Krankenkasse stattfinden. Denn in diesem Fall ist der Rollstuhl ein Hilfsmittel, das Dich mobil hält – und das ist unabhängig von Deinem Pflegegrad. Doch was musst Du tun, damit Du einen Rollstuhl von der Krankenkasse erhältst? Gehe wie folgt vor:
Untersuchung bei Deinem Arzt: Suche Deinen Arzt auf und bespreche mit ihm Deine Mobilitätseinschränkungen. Auf Basis dessen wird er Dir ein Rezept für einen Rollstuhl ausstellen.
Besuch eines Sanitätshauses in Deiner Nähe: Anschließend suche ein Sanitätshaus auf und lasse Dich von einem Experten beraten. Welcher Rollstuhl ist für Dein Handicap der richtige? Das findest Du gemeinsam mit Deinem Ansprechpartner im Sanitätshaus heraus.
Rezept durch das Sanitätshaus bei der Krankenkasse einreichen lassen: Nach einer ausführlichen Beratung durch das Sanitätshaus weißt Du genau, welches Modell für Dich ideal ist. Das Sanitätshaus erstellt einen Kostenvoranschlag und reicht diesen zusammen mit dem Rezept bei Deiner Krankenkasse ein.
Auf die Genehmigung warten: Nun heißt es abwarten auf die Antwort Deiner Krankenkasse. Statt einer Zusage hast Du eine Ablehnung erhalten? Dann lege auf jeden Fall Widerspruch innerhalb eines Monats ein. So hast Du die Chance, erneut zu begründen, wieso Du einen Rollstuhl benötigst.
Welchen Pflegegrad benötigst Du für die Beantragung eines Rollstuhls? Die Frage beantworten wir Dir schnell: Ein Pflegegrad ist kein Grund, eine Zusage Deiner Pflegekasse für einen Rollstuhl zu bekommen. Vielmehr bezuschusst die Pflegekasse einen Rollstuhl, wenn dieser zur Unterstützung der Pflege dient. Andernfalls ist die Krankenkasse zuständig.
Ob Dein Rollstuhl letztendlich von der Krankenversicherung oder Pflegeversicherung bezuschusst wird, entscheidet der Sachbearbeiter Deiner Krankenkasse. Denn die Pflegekassen sind den Krankenversicherungen angegliedert. Wer also in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, wird automatisch Mitglied der angegliederten Pflegekasse. Übrigens: Je nachdem wie mobil oder immobil ein Rollstuhlfahrer ist, kann ein Pflegegrad beantragt werden. Der Pflegegrad hat aber in der Regel nichts mit dem Erhalt des Rollstuhls zu tun.
Hey,
hast Du Interesse an einem faltbaren E-Rollstuhl? Dann melde Dich gerne bei uns. Rufe uns einfach an unter 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de. Wir haben verschiedene Modelle im Sortiment (zur Übersicht: https://ergoflix.de/mehr-erfahren.html), die Dich in Deinem Alltag und auf Reisen unterstützen. Gerne berät Dich unser Team ausführlich, welches Modell für Dich in Frage kommen könnte. Auch in Sachen Krankenkassenzuschuss (auch bei einem Pflegegrad) stehen wir Dir gerne bei Seite und erklären Dir ganz genau den Beantragungsprozess. Melde Dich einfach bei uns. Wir freuen uns auf Dich.
Ich habe schon einen normalen Rollstuhl. Meine Frau hat mich damit geschoben, daß Sie nicht mehr schaft. ( 70 Jahre alt).
Um weiter mobil zu sein möchte ich einen elektrischen Rollstuhl beantragen.
Ich habe die Pflegestufe 4
vielen Dank für Ihre Anfrage. Prinzipiell ist kein Pflegegrad für die Beantragung eines elektrischen Rollstuhls notwendig. Wenn Sie in Ihrer Gehfähigkeit eingeschränkt sind und beispielsweise nicht mehr genug Kraft in den Armen haben, um einen manuellen Rollstuhl zu bewegen, können Sie ein elektrisches Modell beantragen. Gehen Sie zunächst zu Ihrem Arzt und besprechen Sie die Situation. Dieser stellt Ihnen eine Verordnung – ähnlich einem Rezept – aus mit der Sie in ein Sanitätshaus gehen. Dort erhalten Sie eine qualifizierte Beratung. Haben Sie Ihr Wunschmodell gefunden, reicht das Sanitätshaus anschließend alle notwendigen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein. Nach einem positiven Bescheid erhalten Sie Ihre Mobilitätshilfe.
Auf dem Markt lassen sich ganz verschiedene elektrische Rollstühle finden. Wir von ergoflix sind Experten im Bereich faltbarer E-Rollstühle. Eine Übersicht über unsere Produktportfolio finden Sie auf unserer Webseite: https://ergoflix.de/elektrischer-rollstuhl.html. Gerne beraten wir Sie ausführlich zu diesem Thema. Rufen Sie uns einfach an unter 02852 - 945 90 00 oder schreiben eine E-Mail an info@ergoflix.de.
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Ich hoffe das es mit einem klappbaren Rollstuhl in Ordnung geht
Hey,
hast Du Interesse an einem faltbaren E-Rollstuhl? Dann melde Dich gerne bei uns. Rufe uns einfach an unter 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de. Wir haben verschiedene Modelle im Sortiment (zur Übersicht: https://ergoflix.de/mehr-erfahren.html), die Dich in Deinem Alltag und auf Reisen unterstützen. Gerne berät Dich unser Team ausführlich, welches Modell für Dich in Frage kommen könnte. Auch in Sachen Krankenkassenzuschuss (auch bei einem Pflegegrad) stehen wir Dir gerne bei Seite und erklären Dir ganz genau den Beantragungsprozess. Melde Dich einfach bei uns. Wir freuen uns auf Dich.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Ich habe schon einen normalen Rollstuhl. Meine Frau hat mich damit geschoben, daß Sie nicht mehr schaft. ( 70 Jahre alt).
Um weiter mobil zu sein möchte ich einen elektrischen Rollstuhl beantragen.
Ich habe die Pflegestufe 4
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Prinzipiell ist kein Pflegegrad für die Beantragung eines elektrischen Rollstuhls notwendig. Wenn Sie in Ihrer Gehfähigkeit eingeschränkt sind und beispielsweise nicht mehr genug Kraft in den Armen haben, um einen manuellen Rollstuhl zu bewegen, können Sie ein elektrisches Modell beantragen. Gehen Sie zunächst zu Ihrem Arzt und besprechen Sie die Situation. Dieser stellt Ihnen eine Verordnung – ähnlich einem Rezept – aus mit der Sie in ein Sanitätshaus gehen. Dort erhalten Sie eine qualifizierte Beratung. Haben Sie Ihr Wunschmodell gefunden, reicht das Sanitätshaus anschließend alle notwendigen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein. Nach einem positiven Bescheid erhalten Sie Ihre Mobilitätshilfe.
Auf dem Markt lassen sich ganz verschiedene elektrische Rollstühle finden. Wir von ergoflix sind Experten im Bereich faltbarer E-Rollstühle. Eine Übersicht über unsere Produktportfolio finden Sie auf unserer Webseite: https://ergoflix.de/elektrischer-rollstuhl.html. Gerne beraten wir Sie ausführlich zu diesem Thema. Rufen Sie uns einfach an unter 02852 - 945 90 00 oder schreiben eine E-Mail an info@ergoflix.de.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Ihr ergoflix-Team