Die Krankenkasse übernimmt einen Rollstuhl, wenn Deine Mobilität durch eine Krankheit oder Behinderung limitiert ist und Dich in Deiner sozialen Aktivität einschränkt. Grundvoraussetzung für die Übernahme ist die Verordnung durch einen Arzt mittels eines Rezepts für einen (elektrischen) Rollstuhl.
Dies kann seit dem Jahr 2022 jedoch auch über eine qualifizierte Pflegefachkraft bewertet und attestiert werden. Dazu erfährst Du in diesem Beitrag später mehr.
Der Pflegegrad selbst spielt bei der Beurteilung nur bedingt eine Rolle. Grundsätzlich erfolgt der Antrag für einen Rollstuhl nur über die Krankenkasse, sodass der Pflegegrad und die Pflegekassen außen vorgelassen werden.
Der Pflegegrad 3 beschreibt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Beurteilt werden bei Pflegegrad 3 verschiedene psychische und kognitive Fähigkeiten der betroffenen Person. Aber was für Leistungen können Personen mit anerkanntem Pflegegrad 3 erhalten und wie viel Geld bekommen diese Personen?
Gesetzlich Versicherte mit Pflegegrad 3 erhalten ein Pflegegeld in Höhe von 545 Euro im Monat bei häuslicher Pflege durch Angehörige.
Bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 Pflegesachleistungen in Höhe von 1.363 Euro im Monat.
Eine Kombination aus Geldleistung und Sachleistung ist dann möglich, wenn die pflegebedürftige Person sowohl von Angehörigen als auch durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt wird. Das Pflegegeld wird dann jedoch nur noch anteilig ausgeschüttet. Generell gilt: Die Höhe des Pflegegeldes verringert sich um den Prozentsatz der in Anspruch genommenen Sachleistungen.
Darüber hinaus hast Du mit Pflegegrad 3 Anrecht auf zusätzliche Leistungen wie
Zunächst muss zwischen den unterschiedlichen Rollstuhlarten unterschieden werden: Über den Pflegegrad 3 bzw. die Pflegekasse kannst Du einen Rollstuhl beantragen. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um einen Pflegerollstuhl, der die Pflege des Pflegebedürftigen maßgeblich unterstützt.
Alle anderen Rollstuhlarten stehen in keiner Verbindung mit dem Pflegegrad selbst – hier bestimmt die Krankenkasse allein über Zuspruch oder Absage. Dennoch kannst Du deine Chance für die Bezuschussung eines Rollstuhls über die Krankenkasse aufbessern. Und genau hier kommt der Pflegegrad wieder ins Spiel.
Solltest Du aktuell – unabhängig des Wunsches eines Rollstuhls – ohnehin einen Pflegegrad beantragen oder eine Höherstufung Deines Pflegegrades, so kann der Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) dies bestätigen und in Deinem Gutachten vermerken. Der Vorteil daran: Die Krankenkasse nutzt als Grundlage ihrer Bewertung über den möglichen Zuschuss unter anderem das Pflegegutachten – sofern dieses aktuell ist.
Ist hier also ein Rollstuhl vermerkt und vom Gutachter des MDK als notwendig angesehen, so steigt Deine Chance auf eine Bezuschussung der Krankenkasse. Deshalb solltest Du im Antrag an die Krankenkasse also unbedingt daraufhin hinweisen, dass ein aktuelles Pflegegutachten vorliegt.
Seit 2022 neu: Qualifizierte Pflegefachkräfte haben die Möglichkeit, die Notwendigkeit für ein Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel auszustellen. Dies passiert im Rahmen der häuslichen Pflege. Sprich Deine Pflegefachkraft einfach an, ob diese berechtigt ist bzw. ob Dein gewünschtes Hilfsmittel in den Produktkatalog fällt, der von Pflegekräften verordnet werden kann. Der Produktkatalog umfasst beispielsweise Bade- und Duschhilfen, Standradrollstühle, Schieberollstühle und vieles mehr. Bestätigt Deine Pflegeperson Dein gewünschtes Hilfsmittel und kann dieses selbst verordnen, so ist eine zusätzliche Verordnung Deines Arztes nicht mehr notwendig.
Hast Du Fragen rund um das Thema Pflegegrade und Rollstühle? Ruf uns einfach an oder schreib uns einen Kommentar. Wir freuen uns auf Dich!
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