Generell lässt sich sagen: Jeder, der eine akute Einschränkung seiner Mobilität und/oder körperlichen Verfassung erfährt und seinen Alltag unter Umständen nicht mehr bestreiten kann, kann einen Rollstuhl verschrieben bekommen. Grundvoraussetzung dafür ist immer ein Rezept Ihres Arztes über einen (elektrischen) Rollstuhl. Solltest Du kein Rezept erhalten, so kann der Rollstuhl nicht bei der Krankenkasse beantragt werden.
Wann Du einen Rollstuhl von der Krankenkasse erhältst, erfährst Du in folgendem Blogbeitrag: Rollstuhl auf Rezept: Was ist dafür notwendig?
Gut zu wissen: Die Ausstellung eines Rezeptes für bestimmte Hilfsmittel kann dank eines neuen Gesetzes (§ 40 Absatz 6 SGB XI) nun auch von qualifiziertem Pflegepersonal erfolgen. Eine Verordnung Deines Arztes ist dann nicht mehr notwendig. Sprich dazu einfach Deine zuständige Pflegeperson an.
Der Pflegegrad 1 ist die erste Stufe von insgesamt fünf Pflegegraden. Somit sind die Einschränkungen, die in diesen Pflegegrad fallen, als „geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ zu sehen. Personen mit dem Pflegegrad 1 erhalten frühzeitige Hilfestellungen zur Selbstständigkeit, sodass das alleinige Wohnen in vertrauter Umgebung möglichst lange erhalten bleiben kann. Die Leistungen des Pflegegrades 1 inkludieren jedoch keine ambulanten Sachleistungen durch Pflegedienste oder Pflegegeld.
Bei Bedarf haben Personen aus diesem Pflegegrad jedoch Anspruch auf bestimmte Zuschüsse: Sollte Dein Bad bzw. Deine Dusche beispielsweise noch nicht barrierefrei sein, so kannst Du auf einen Zuschuss für die Umbauarbeiten hoffen. Mehr zum Thema „Rollstuhlgerechtes Badezimmer“ erfährst Du übrigens hier.
Zudem steht Dir bei Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro zu – sofern Du häuslich gepflegt wirst. Diesen kannst Du– anders als bei den anderen Pflegegraden – auch bei Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung, wie z. B. Unterstützung bei Duschen, einsetzen.
Darüber hinaus hast Du mit Pflegegrad 1 Anrecht auf zusätzliche Leistungen wie
Kurz und knapp gesagt: Grundsätzlich spielt der Pflegegrad bei der Beurteilung eines Antrags für einen Rollstuhl bei der Krankenkasse keine Rolle. Dennoch gibt es einige Informationen, die für Dich mit Pflegegrad 1 interessant sein können. Erfahre jetzt mehr.
Zunächst ist die Unterscheidung zwischen einem Alltagsrollstuhl für Deine Mobilität sowie einem Pflegerollstuhl wichtig: Denn dient der Rollstuhl zur Erleichterung der körperlichen Pflege, ist es notwendig, dass ein Pflegegrad vorliegt. In diesem Fall erhältst Du einen Rollstuhl von der Pflegekasse mit kompletter Kostenübernahme. Die Antragsbearbeitung findet jedoch trotzdem bei der Krankenkasse statt.
Jeder andere Rollstuhl wird – unabhängig vom Pflegegrad – von der Krankenasse bezuschusst bzw. übernommen, sofern alle Voraussetzungen dafür erfüllt werden.
Tipp der Redaktion: Solltest Du ohnehin gerade einen Pflegegrad oder eine Höherstufung Deines Pflegegrads beantragen, bespreche mit dem zuständigen Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen) die Notwendigkeit Deines angestrebten Hilfsmittels. Denn der Gutachter legt nicht nur Deinen Pflegegrad fest. Im besten Fall bestätigt dieser die Notwendigkeit eines Hilfsmittels und notiert dies auch in seinem Gutachten – und genau das ist der große Vorteil für Dich.
Die Krankenkassen greifen bei der Prüfung eines Antrags unter anderem auf das Pflegegutachten zurück. Hier kann sich die Bestätigung eines Gutachters des MDK durchaus positiv auf die Entscheidung über die Bezuschussung eines Rollstuhls bzw. eines Hilfsmittels auswirken. Zudem können so Fragen der Krankenkasse vermieden werden. Dein Vorteil: Die Bearbeitungszeit verkürzt sich. Weise deshalb in Deinem Antrag darauf hin, dass ein aktuelles Pflegegutachten vorliegt.
Hast Du Fragen rund um das Thema Pflegegrade und Rollstühle? Ruf uns einfach an oder schreib uns einen Kommentar. Wir freuen uns auf Dich!
Guten Tag, wie komme ich zu einem Faltbaren Carbon Rollstuhl mit E Antrieb, ich habe Pflegegrad 2. Da ich Probleme mit dem Laufen habe, zwei Knieprothesen und zweimal Mittelfuß Arthrose, Handgelenkarthrose und schmerzhafte Schulterarthrose. Wäre ich an so einem Rollstull interresiert. Mit freundlichem Gruß, Bernhard Gaida
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht. In unserem Sortiment haben wir elektrische Faltrollstühle mit Hilfsmittelnummer. Diese können von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden. Sie sparen dadurch einen Teil der Kosten. Gerne berät Sie unser Kundenservice.
Sie können die Produkte außerdem kostenfrei in einem Sanitätshaus testen oder sich von einem unserer Außendienstmitarbeiter direkt bei Ihnen zuhause vorführen lassen. Rufen Sie uns einfach an: 02852-945 90 00. Heute sind wir noch bis 18 Uhr erreichbar.
Liebe Grüße aus Hamminkeln
Ihr ergoflix-Team