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Wie lange dauert es, bis die Krankenkasse einen Rollstuhl genehmigt?
von:
Larissa
(Spezialistin Content Marketing)
6. August 2022
Lesezeit: 2 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 31. Januar 2023
Ein Rollstuhl bedeutet für Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung vor allem eins: Freiheit. Denn oft ist ohne das Hilfsmittel keine Fortbewegung mehr möglich. Und das senkt die Lebensqualität massiv. Die Lösung ist ein Rollstuhl, der von Deiner Krankenkasse bezuschusst werden kann. Doch hier gibt es wichtige Fristen, auf die wir in diesem Beitrag kurz eingehen.
Genehmigung von der Krankenkasse
Eine Genehmigung Deines Hilfsmittels kann nur dann erfolgen, wenn Du eine Verordnung – ähnlich einem Rezept – von Deinem Arzt hast. Mit diesem gehst Du anschließend in ein Sanitätshaus. Gut zu wissen: Die Versorgung mit einem Rollstuhl ist genehmigungspflichtig, deshalb benötigt Deine Krankenkasse einen Kostenvoranschlag. Darum musst Du Dich allerdings nicht kümmern, denn das Sanitätshaus übernimmt diese Aufgabe. Anschließend überprüft Dein Leistungsträger alles und bewilligt bestenfalls die Versorgung. Lies mehr im Beitrag „Rollstuhl auf Rezept: Was ist dafür notwendig“.
Frist für die Bewilligung
Die wohl interessanteste Frist für Dich ist, wie lange die Krankenkasse Zeit hat, einen Kostenvoranschlag zu bewilligen. Diese Frist beträgt drei Wochen. Deine Krankenkasse kann Dir aber auch innerhalb des Zeitraums eine Zwischenmitteilung mit einer Begründung zukommen lassen, dass die Bearbeitungszeit länger andauert. Ist das der Fall, ist keine Frist seitens der Krankenkasse mehr einzuhalten. Interessant: Wird der medizinische Dienst (MDK) für eine Begutachtung hinzugezogen, verlängert sich diese Frist auf fünf Wochen.
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Krankenkassenzuschuss für E-Rollstühle– so geht´s!
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die Frist für die Bewillung durch die Krankenkasse beträgt drei Wochen. Deine Krankenkasse kann Dir aber auch innerhalb des Zeitraums eine Zwischenmitteilung mit einer Begründung zukommen lassen, dass die Bearbeitungszeit länger andauert. Ist das der Fall, ist keine Frist seitens der Krankenkasse mehr einzuhalten. Wird der medizinische Dienst (MDK) für eine Begutachtung hinzugezogen, verlängert sich diese Frist allerdings auf fünf Wochen.
Wie es bei einer nötigen Anschlussversorgung direkt nach einem Krankenhausaufenthalt aussieht, können wir Dir leider nicht sagen. Unsere Empfehlung: Sprich mit Deiner Krankenkasse und lass Dich dort ausführlich beraten.
Wir wünschen Dir alles Gute.
Hallo ich habe ein Schreiben bekommen wo gefragt wird zu welchen Fahrten wollen sie den elektrorollstuhl faltbar
Und ist eine Versorgung mit Standard elektrorollstuhl nicht möglich?Gibt es da eine greifende Antwort bitte kurz um Rückmeldung vielen Dank im voraus LG Martina Gargiulo
Wer die Praxis seines Arztes verlässt, hat oftmals eins in der Hand: ein Rezept. Es erlaubt Dir, wichtige Arznei- und Heilmittel in der Apotheke zu erhalten. Du bist privat krankenversichert? Dann solltest Du Fragen zum Thema Gültigkeit, Kosten und Aussehen eines Privatrezepts beantworten können. Doch auch, wenn Du Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung bist, kann […]
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Rollstuhl mit Pflegegrad 4 – Ist das möglich? Du möchtest einen Rollstuhl beantragen und dabei auf Deinen Pflegegrad 4 verweisen? Prinzipiell eine gute Idee, jedoch solltest Du vorher einiges wissen: Anhand Deines Pflegegrades 4 kannst Du lediglich einen Pflegerollstuhl beantragen, der Deine Angehörigen oder den Pflegedienst und Dich selbst maßgeblich unterstützt. Denn für einen Pflegerollstuhl […]
3 Wochen? Was ist im Fall einer nötigen Anschlussversorgung direkt ab Krankenhausaufenthalt? Was bekommen diese dann kurzfristig?
Hey,
die Frist für die Bewillung durch die Krankenkasse beträgt drei Wochen. Deine Krankenkasse kann Dir aber auch innerhalb des Zeitraums eine Zwischenmitteilung mit einer Begründung zukommen lassen, dass die Bearbeitungszeit länger andauert. Ist das der Fall, ist keine Frist seitens der Krankenkasse mehr einzuhalten. Wird der medizinische Dienst (MDK) für eine Begutachtung hinzugezogen, verlängert sich diese Frist allerdings auf fünf Wochen.
Wie es bei einer nötigen Anschlussversorgung direkt nach einem Krankenhausaufenthalt aussieht, können wir Dir leider nicht sagen. Unsere Empfehlung: Sprich mit Deiner Krankenkasse und lass Dich dort ausführlich beraten.
Wir wünschen Dir alles Gute.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Hallo ich habe ein Schreiben bekommen wo gefragt wird zu welchen Fahrten wollen sie den elektrorollstuhl faltbar
Und ist eine Versorgung mit Standard elektrorollstuhl nicht möglich?Gibt es da eine greifende Antwort bitte kurz um Rückmeldung vielen Dank im voraus LG Martina Gargiulo
Hey Martina,
vielen Dank für Deine Anfrage. Unser Krankenkassenmanagement wird sich zeitnah bei Dir per E-Mail melden.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team