Die Preisspanne bei Rollstühlen ist riesig: Auf dem Markt gibt es Produkte im zweistelligen Bereich, für andere wiederum muss man mehrere tausend Euro auf den Tisch legen. Das liegt vor allem daran, dass es viele unterschiedliche Modelle und Ausstattungen gibt.
Nicht jeder Rollstuhl wird von der Krankenkasse bezuschusst und häufig hat das eben mit der Ausstattung zu tun. Wie genau sich die Frage nach Preis und Modell auf die Bezuschussung auswirkt und wie Sie einen (E-)Rollstuhl auf Rezept bekommen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Ein Rollstuhl kann bezuschusst oder von der Krankenkasse komplett übernommen werden.
Voraussetzung dafür, dass Sie ein entsprechendes Rezept erhalten, ist …
… die Feststellung der medizinischen Notwendigkeit durch einen Arzt.
…, dass der Rollstuhl im Hilfsmittelverzeichnis steht und/oder von der Krankenkasse genehmigt wird.
Beides kann sowohl bei dauerhaften als auch temporären Einschränkungen der Mobilität der Fall sein.
Sogenannte Hilfsmittelnummern werden durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV Spitzenverband) vergeben. Eine solche Nummer erhalten Medizinprodukte, die auf Sicherheit, Anforderungen und Funktionstauglichkeit geprüft und bestätigt wurden. Es handelt sich dabei sowohl um ein Qualitätsmerkmal als auch eine Orientierungshilfe für Krankenkassen, Ärzte und auch Patienten.
Die entsprechenden Produkte können im Hilfsmittelverzeichnis gefunden werden. Dieses ist in insgesamt 37 Kategorien eingeteilt. (Elektro-)Rollstühle fallen dabei unter die Kategorie „Kranken- und Behindertenfahrzeuge“.
Die Chance, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für ein Modell aus dem Hilfsmittelverzeichnis übernimmt, ist weitaus größer als bei Rollstühlen, die dort nicht zu finden sind.
Das Rezept zur Beantragung eines Rollstuhls erhalten Sie bei Ihrem Arzt. Dieser stellt zunächst Ihre spezifischen Mobilitätseinschränkungen fest.
Anschließend wird ein Gutachten erstellt, aus dem hervorgeht, weshalb Sie einen Rollstuhl benötigen. Dieser Befund sollte so detailliert wie möglich begründet werden: Krankenkassen gewähren nämlich nur Rollstühle, die Ihrer Behinderung entsprechen. Wenn die Ausstattung über einen Standardrollstuhl hinausgeht oder es sich beispielsweise um einen Elektrorollstuhl handelt, sollte zur Genüge begründet werden, weshalb ein einfaches Modell in Ihrem Falle nicht ausreichend ist.
Ihr Arzt kann die Hilfsmittelnummer sofort mit auf das Rezept schreiben.
Nachdem Sie das Rezept für einen Rollstuhl erhalten haben, sollten Sie sich informieren, ob Ihre Krankenkasse mit bestimmten Sanitätshäusern zusammenarbeitet. Wenn das nicht der Fall ist, haben Sie die freie Wahl.
Nachdem Sie das Rezept beim entsprechenden Händler eingereicht haben, wird dieser einen Kostenvoranschlag erstellen und beide Dokumente zur Krankenkasse schicken.
Im nächsten Schritt erfahren Sie schließlich, ob Ihr Antrag genehmigt wurde.
Ihre Krankenkasse ist nicht dazu verpflichtet, Ihnen einen fabrikneuen Rollstuhl zur Verfügung zu stellen. Meist werden gebrauchte Modelle vergeben, die allerdings in einwandfreiem Zustand sind.
Wie bereits erwähnt, wird Ihnen nur ein solcher Rollstuhl bewilligt, der für Sie auch wirklich notwendig ist. Sie erhalten kein „besseres“ Modell, das über Ihre Bedürfnisse hinausgeht. Deshalb ist so wichtig, dass all Ihre Ansprüche auf dem Rezept vermerkt sind. Es muss daraus eindeutig hervorgehen, weshalb Sie einen Adaptivrollstuhl, einen elektrischen Rollstuhl oder ein anderes Modell benötigen, da diese eben über die Funktionen eines Standardrollstuhls hinausgehen.
Alternativ können Sie den Differenzbetrag für Erweiterungen, die die Krankenkasse für nicht notwendig erachtet, natürlich auch selbst übernehmen.
Bei unseren ergoflix-Rollstühlen handelt es sich um Elektrovarianten. Die Modelle ergoflix® L und der ergoflix® LXplus verfügen außerdem über eine Hilfsmittelnummer – und sind damit faltbare elektrische Rollstühle, die von der Krankenkasse bezuschusst werden. Darüber hinaus haben wir noch eine ganze Reihe an Produkten mit Hilfsmittelnummern im Sortiment. Eine Übersicht finden Sie im Artikel „Was sind Hilfsmittelnummern“.
Wir beraten Sie gerne und stellen den Kontakt zu unseren kooperierenden Sanitätshäusern her. Auch bei Fragen zur Beantragung des ergoflix können Sie sich jederzeit an uns wenden. Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 02852 - 94590-00
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Verehrte Damen und Herren,ich besitze ein Attest und auch bereits die Zusage der Krankenkasse über knapp 2.600 Euro für einen faltbaren E-Fix! Wollte ich von Anfang an nicht,es ist aber passiert und ich hätte lieber ein Gefährt auf vier Räder und faltbar!
Nun meine Frage: Was muss auf dem Attest stehen um über Sie an einen Ergoflix zu gelangen den ich dann auch bekomme?
Mit Dank im voraus, Siegfried Klingbeil
Guten Morgen,
danke für Ihre Anfrage! Sehr gerne unterstützen wir Sie. Unsere Experten aus dem Bereich Krankenkassenmanagement kennen sich mit dem Thema bestens aus und unterstützen Sie gerne. In Kürze meldet sich unsere Kollegin bei Ihnen und berät Sie individuell. Gerne können Sie uns auch telefonisch erreichen: 02852-945 90 00.
Wir freuen uns auf Sie!
Liebe Grüße
Ihr ergoflix-Team
Ich habe einen postpoliosyndrom,Hüftsbnützungserscheinungen Bds.,sowie sehnenrisse beide Schultern zusätzlich zu Daumsrthrose bds.
Ich bitte um einen Tip dass die Kasse ohne große Probleme mit einen E fix Rolluhl genehmigt!bin 61 und arbeite noch mit größte Mühe selbständig im Gesundheitswesen .Bin sehr dankbar für eine schnelle Antwort.
Ich habe morgen Nachmittag einen Arzt Termin während dessen ich darum bitten möchte (rezeptierung )
Freundliche Grüße und besten Dank
Guten Tag,
vielen Dank für die Anfrage. Ich habe Ihr Anliegen an unsere Expertin aus dem Bereich Krankenkassenmanagement weitergeleitet. Diese wird sich per E-Mail bei Ihnen melden und Ihnen einige Tipps für die Beantragung mit auf den Weg geben. Gerne können Sie uns auch direkt kontaktieren. Wir sind unter 02852 - 945 90 00 (Mo. - Fr.: 8.30 Uhr - 18.00 Uhr) oder per Mail an info@ergoflix.de zu erreichen.
Viele Grüße aus Hamminkeln und einen schönen Tag.
Ihr ergoflix-Team
Die Krankenkasse Kasse zahlt maximal 2600.eur plus 7 %Mehrwertsteuer den Rest muss man drauf zahlen trotz Ärtzlichem Rezept für einen faltbAren Elektrorollstuhl.spreche aus Erfahrung .Wir hatten den ergofix L ist sehr schön war aber für meinen Mann nicht geeignet da der Sitz zu tief ist und er ohne Hilfe nicht aus dem hoch kam .Deshalb habenwir ihn zurückgeben. Auch die Zuzahlung ist sehr hoch.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Erfahrungen. Die Zuzahlung ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung. Wir haben Spezialisten, die Sie ausführlich zum Thema Krankenkassenbezuschussung beraten. Sprechen Sie uns gerne an unter 02852 - 945 90 00 (Mo. - Fr.: 8.30 – 18.00 Uhr) oder unter info@ergoflix.de. Darüber hinaus empfehlen wir immer eine Probefahrt – so finden Sie heraus, ob der Rollstuhl zu Ihnen und Ihren Anforderungen passt.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Ihr ergoflix-Team