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Werden meine Stromkosten für den Rollstuhl durch die Krankenkasse erstattet?
von:
Larissa
(Spezialistin Content Marketing)
27. Mai 2022
Lesezeit: 6 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 16. Mai 2023
Damit Du mit Deinem elektrischen Rollstuhl zuverlässig von A nach B fahren kannst, sind vollgeladene Akkus nötig: Schnell ist der Ladestecker mit der Ladebuchse verbunden und der Netzstecker an die Steckdose angeschlossen. Was einfach klingt, ist auch einfach. Doch dann geht’s los – der Ladeprozess beginnt. Strom fließt und damit auch Geld. In den letzten Jahren sind die Energiepreise stark gestiegen. Rund 6,4 % zahlen Verbraucher jedes Jahr mehr. Eine ganze Menge, wenn Du regelmäßig einen elektrischen Rollstuhl laden musst. Doch erstattet die Krankenkasse Stromkosten?
In diesem Blogbeitrag beschäftigen wir uns näher mit diesem Thema. Wir schauen uns an, in welchen Fällen eine Erstattung möglich ist und welche rechtliche Grundlage dahintersteckt. Außerdem erfährst Du, wie Du den Antrag auf Erstattung der Stromkosten bei Deiner Krankenkasse stellst.
Stromkostenerstattung durch Deine Krankenkasse (z. B. Barmer, Knappschaft, AOK)
Die meisten Nutzer eines elektrischen Rollstuhls wissen es gar nicht: Die Stromkosten zum Aufladen ihres Hilfsmittels können von der Krankenkasse z. B. der Barmer, der Knappschaft oder der AOK erstattet werden. Und das ist sogar im Gesetz festgehalten. Bereits 1997 entschied das Bundessozialgericht, dass der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs.1 S1 SGB 5 auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie (BSG, Az. 3 RK 12/96) umfasst.
Interessant: Eine Stromkostenerstattung erfolgt für elektrische Hilfsmittel aller Art. Dazu zählen neben elektrischen Rollstühlen beispielsweise:
Absauggeräte
Beatmungsgeräte
Inhalatoren
Hilfsantriebe
Monitore
Sauerstoffgeräte
Bist Du über eine private Krankenversicherung versichert, solltest Du die Erstattungsmöglichkeiten genau nachprüfen. Die Erstattung der Stromkosten könnte ausgeschlossen sein. Dies können wir Dir aber nicht mit Sicherheit sagen, da es von der individuellen Vertragsgestaltung abhängig ist und sich von Versicherung zu Versicherung unterscheidet.
Voraussetzungen, die für eine Erstattung erfüllt sein müssen
Damit Du eine Erstattung der Stromkosten Deines Hilfsmittels durch die Krankenkasse erhältst, müssen einige Anforderungen erfüllt sein.
Das Wichtigste: Bei Deinem elektrischen Rollstuhl muss es sich um ein verordnetes Hilfsmittel handeln, welches von Deiner Krankenkasse bezuschusst wurde. Solche Hilfsmittel sind in der Regel im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet und können mit einem Rezept Deines Arztes über ein Sanitätshaus beantragt werden.
Hast Du Deinen elektrischen Wegbegleiter auf eigene Faust gekauft, kommt Deine Krankenkasse in der Regel nicht für die Energiekosten auf.
Gut zu wissen: Du erfährst erst jetzt durch diesen Blogbeitrag, dass Stromkosten von der Krankenkasse erstattet werden können? Kein Grund niedergeschlagen zu sein, weil Du entsprechende Anträge nicht gestellt hast. Du hast die Möglichkeit rückwirkend – bis zu vier Jahre – Deine Stromkosten geltend zu machen. Erst nach Ablauf dieser Zeit tritt die Verjährung ein.
Antrag auf Erstattung der Stromkosten bei der Krankenkasse
Doch wie läuft nun eine Beantragung ab? Leider gibt es keinen einheitlichen Prozess, der über alle Krankenkassen hinweg gilt. Jede Krankenkasse hat eigene Regelungen: Bei der einen Krankenkasse reicht ein formloser Antrag aus, die andere Kasse möchte ein eigens entwickeltes Formular ausgefüllt haben.
Genauso unterschiedlich wie die Beantragung sind auch die Beträge, die von Deiner Krankenkasse für Deine Stromkosten erstattet werden. Einige Krankenkassen rechnen nach Verbrauch ab, andere zahlen Dir eine Pauschale.
Wie die Anträge und Formulare für Stromkostenerstattung z. B. bei der AOK, der Knappschaft oder der Barmer aussehen, musst Du selbst herausfinden. Unsere Empfehlung: Ruf bei Deiner Krankenkasse an und frage gezielt nach, wie der Prozess abläuft. Sei so auf der sicheren Seite.
Auch kannst Du in eine Suchmaschine „Antrag auf Übernahme der Stromkosten Muster“ eingeben. Einige Experten auf dem Gebiet der Stromkostenerstattung durch die Krankenkasse stellen Musterformulare und Musterbriefe zur Verfügung, die für einen formlosen Antrag genutzt werden können.
Erhältst Du dennoch eine Ablehnung für die Übernahme der Stromkosten Deines verordneten Hilfsmittels, lege auf jeden Fall Widerspruch ein und berufen Dich auf den gesetzlichen Beschluss.
Lohnt sich der Antrag auf Stromkostenerstattung bei der Krankenkasse?
Um Dir bei der Entscheidung ein wenig zu helfen, wirf einmal einen Blick auf Deine Kosten:
Wie lange lädst Du Deinen elektrischen Rollstuhl pro Woche auf? Rechne diese Angabe auf das Jahr hoch – also das Ergebnis mal 52 Wochen.
Wie viel Watt benötigt das Gerät dabei pro Stunde? Diese Angabe findest Du meist in der Betriebsanleitung Deines Hilfsmittels oder auf dem Ladegerät selbst.
Wie viel bezahlst Du für eine Kilowattstunde (kWh) Strom? Den Wert findest Du auf Deiner Stromrechnung.
Ermittele selbst, wie hoch die Energiekosten für den Ladevorgang Deines elektrischen Rollstuhls pro Jahr liegen. Orientiere Dich an folgender Formel: (Ladezeit pro Jahr x Watt x Preis kWh Strom)/1000.
Gut zu wissen: Miss mit Hilfe eines Strommessgeräts den Energieverbrauch relativ genau. Das Gerät erhältst Du für wenige Euro im Handel. Mit dem Gerät verbindest Du nun das Ladekabel Deines Elektrorollstuhls. Um die Messungen nicht zu verfälschen, schließe kein anderes Gerät an den Strommesser an.
Falls Du Dich nun entscheidest, die Stromkosten zum Laden Deines E-Rollstuhls von der Krankenkasse erstatten zu lassen, gehe wie oben beschrieben vor.
Antrag bei der Krankenkasse stellen – ja oder nein?
Ob Du einen Antrag stellen möchtest oder nicht, das musst Du ganz individuell für Dich und Deine Situation entscheiden. Wir geben Dir nur mit auf den Weg, dass Dir ein gewisser Geldbetrag zusteht. Ob Du diesen in Anspruch nimmst, liegt ganz in Deinen Händen.
Hast Du mehrere elektrische Hilfsmittel in Deinem Haus in Betrieb, schnellen die Kosten möglicherweise in die Höhe. Dabei wissen viele Menschen gar nicht, dass eine Erstattung der Stromkosten durch die Krankenkasse möglich ist.
Prüfe zunächst, wie das Vorgehen bei Deiner Krankenkasse ist. Anschließend kannst Du den Schritt wagen und eine Beantragung angehen.
Hast Du Erfahrungen zu diesem Thema gemacht? Wir freuen uns über Erfahrungen, die Du gerne mit unserer Community teilen darfst.
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Hallo,
ich habe einen Hausnotruf und einen Antrag auf Stromkosten-Erstattung gestellt. Er wurde abgelehnt, weil der Notruf von der Pflegekasse gestellt ist und nicht von der Krankenkasse. Ist das korrekt? Was kann ich tun?
Viele Grüße
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Rolli-Faher, 87. Das habe ich nicht gewusst, dass man Ladekosten abrechnen kann. Ich werde es versuchen. Toll.
Guten Tag,
das freut uns, dass wir Ihnen diese Information mit auf den Weg geben konnten.
Viele Grüße aus Hamminkeln
Ihr ergoflix-Team
Hallo,
ich habe einen Hausnotruf und einen Antrag auf Stromkosten-Erstattung gestellt. Er wurde abgelehnt, weil der Notruf von der Pflegekasse gestellt ist und nicht von der Krankenkasse. Ist das korrekt? Was kann ich tun?
Viele Grüße
Hey,
rufe am besten bei Deiner Pflegekasse an und frage dort nach, inwiefern die Stromkosten für einen Hausnotruf erstattet werden können. Denn diese ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um das Thema geht. Deine Pflegekasse kann Dir ganz genau weiterhelfen und Dich entsprechend beraten.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team