Startseite » Krankenkasse » Rollstuhl von der Krankenkasse: Diese Unterstützung kannst Du erwarten
Rollstuhl von der Krankenkasse: Diese Unterstützung kannst Du erwarten
von:
Mareen
(Spezialistin Content Marketing)
15. Oktober 2021
Lesezeit: 8 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 24. Januar 2023
Rollstühle sind medizinische Hilfsmittel und können somit bei Deiner Krankenkasse beantragt werden. Im Falle einer positiven Rückmeldung erhältst Du durch diese finanzielle Unterstützung bei der Erstanschaffung. Das bedeutet: Wenn Du eine Zusage erhältst, musst Du lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von mindestens fünf und höchstens zehn Euro leisten.
Ob Deine Krankenkasse die Kosten für Deinen Rollstuhl tatsächlich übernimmt, hängt von mehreren Faktoren ab. Wird Dein Antrag endgültig abgelehnt, musst Du für die Anschaffungskosten selbst aufkommen.
Welche Dinge Du bei der Beantragung beachten musst und wie Du am besten vorgehst, erfährst Du daher hier.
Vorab weisen wir jedoch darauf hin, dass es sich bei der Genehmigung immer um eine Einzelfallentscheidung handelt. Diese ist sowohl abhängig von Deiner individuellen Situation als auch von den Bestimmungen Deines Anbieters.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Hilfsmittel?
Um finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung eines Rollstuhls zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. In erster Linie geht es hierbei darum, zu begründen, weshalb Du auf das Hilfsmittel angewiesen bist.
Dazu benötigst Du ein Attest Deines behandelnden Arztes. Dieser sollte nach einer Untersuchung belegen können, dass Du erheblich bis voll ausgeprägt im Gehen eingeschränkt bist. Auf dem Rezept formuliert er so ausführlich wie möglich, wieso ein Rollstuhl die Grundlage ist, dass Du aktiv am Alltag teilnehmen kannst. Sollte dazu ein Standardmodell nicht ausreichen, muss er auch diese Information vermerken. Im besten Fall notiert er eine entsprechende Begründung in Verbindung mit einer konkreten Hilfsmittelnummer. (Mehr Informationen erhältst Du im Absatz „Was sagt die Hilfsmittelnummer aus?“)
Wird auch ein elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse bezuschusst?
Dass ein Standardrollstuhl für Deine Bedürfnisse nicht ausreicht, muss begründet werden. Möchtest Du einen elektrischen Rollstuhl bei der Krankenkasse beantragen, bist Du daher in der Nachweispflicht. Anhand Deiner körperlichen Einschränkung erklärt Dein Arzt dazu, weshalb die Funktionen eines E-Rollstuhls für Dich zwingend notwendig sind. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Dir die Kraft fehlt, um Dich selbstständig manuell fortbewegen zu können.
Die Elektrorollstühle aus dem Portfolio von ergoflix verfügen über Hilfsmittelnummern und können daher von der Krankenkasse bezuschusst werden. Eine Auflistung aller Hilfsmittelnummern der ergoflix-Produkte findest Du in dem Blogbeitrag „Was sind Hilfsmittelnummern“.
Was sagt die Hilfsmittelnummer aus?
Der GKV (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) pflegt ein Verzeichnis mit allen verordnungsfähigen Hilfsmitteln. Dieses sogenannte Hilfsmittelverzeichnis erleichtert die Beantragung eines Rollstuhls bei der Krankenkasse.
Mit Hilfe einer entsprechenden Nummer kann auf dem Attest vermerkt werden, welche konkreten Eigenschaften Dein Hilfsmittel zwingend vorweisen sollte. Eine Einordnung durch die Krankenkasse und das Sanitätshaus wird so stark erleichtert.
Zusätzlich ist die Hilfsmittelnummer auch immer eine Absicherung. Entsprechende Mittel sind nämlich grundsätzlich auf Sicherheit, Anforderungen und Funktionstauglichkeit überprüft. Es handelt sich dabei demnach auch um einen Nachweis für hohe Qualität. Deshalb ist die Chance der Übernahme durch Deine Krankenkasse höher, wenn eine Hilfsmittelnummer auf dem Attest vermerkt ist.
Wie beantrage ich einen Rollstuhl bei der Krankenkasse?
Zur Beantragung eines Rollstuhls bei der Krankenkasse, müssen einige Formalia eingehalten werden. In der Regel hält man sich dabei an diese Schritte:
1. Arzt besuchen Der erste Weg führt Dich zu Deinem behandelnden Arzt. Dieser untersucht Dich und stellt vorhandene Mobilitätseinschränkungen fest. Anhand dieser gibt er eine Einschätzung des benötigten Hilfsmittels ab und kann die entsprechende Hilfsmittelnummer auf einem Attest bzw. einem Rezept notieren.
2. Kontakt zum Sanitätshaus aufnehmen Frage bei Deiner Krankenkasse nach, mit welchen Sanitätshäusern diese zusammenarbeitet. Das vom Arzt ausgestellte Rezept zeigst Du schließlich bei einem Vertragspartner Deiner Wahl vor. Das Fachpersonal wird Dich eingehend beraten. Vor Ort kannst Du den Rollstuhl außerdem testen. So kann am besten geschaut werden, welche Maße und Eigenschaften für Dich relevant sind.
3. Kostenvoranschlag & Attest einreichen Hast Du Dich entschieden, wird ein entsprechender Kostenvoranschlag erstellt. Zusammen mit dem Attest wird dieser zur Beantragung Deines Rollstuhls an die Krankenkasse geschickt. Meist erledigt dies das Sanitätshaus für Dich.
4. Auf Antwort warten Jetzt bleibt nichts weiter zu tun, als auf eine Antwort zu warten. Es ist gesetzlich geregelt, dass die Krankenkasse innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung darlegen muss. Wird zusätzlich der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkasse) zugezogen, kann die Frist auf fünf Wochen verlängert werden. Sollte auch diese Zeit nicht eingehalten werden, erhältst Du eine Stellungnahme mit Begründung.
5. Im Falle einer Ablehnung: Widerspruch einlegen Es kann durchaus vorkommen, dass Du eine Absage erhältst. In diesem Fall hast Du einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen.
Hinweis: Manche Krankenkassen weichen von diesem Vorgehen ab. Das Attest musst Du dann stattdessen direkt einreichen und die Kasse kümmert sich um den Rest.
ergoflix übernimmt die Sanitätshaus-Suche
Du hast einen passenden Rollstuhl von ergoflix gefunden und möchtest diesen von Deiner Krankenkasse bezuschussen lassen? Wir unterstützen Dich dabei. Durch die Kooperation mit über 600 Sanitätshäusern deutschlandweit gibt es nicht nur das passende in Deiner Nähe, sondern Du kannst Dich direkt von unseren Fachpartnern beraten lassen.
Wir stellen den Kontakt her: Rufe uns einfach unter 02852 – 945 90 00 an oder hinterlasse uns Deine Nachricht per E-Mail an info@ergoflix.de. Wir freuen uns auf Dich!
Wem gehört ein von der Krankenkasse zur Verfügung gestellter Rollstuhl?
Das genehmigte Hilfsmittel gehört nicht automatisch Dir. Ob der Rollstuhl der Krankenkasse nur geliehen oder Dein Eigentum ist, ist immer eine individuelle Entscheidung. Diese ist abhängig vom Vorgehen der Krankenkasse und von Deinen Bedürfnissen.
Standardrollstühle werden nicht selten als Leihgabe genehmigt. In diesem Fall bleiben Krankenkasse oder Sanitätshaus die Eigentümer des Hilfsmittels. Benötigst Du dieses nicht mehr, musst Du es an der entsprechenden Stelle zurückgeben. Es wird schließlich hygienisch neu aufbereitet und weitervermittelt.
Ob der von der Krankenkasse genehmigte Rollstuhl geliehen oder gekauft ist, erfährst Du über entsprechende Dokumente. Immerhin musst Du im Falle einer Leihgabe eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen. In dieser ist unter anderem definiert, dass Du das Hilfsmittel zurückgeben musst, solltest Du es nicht mehr benötigen.
Rollstuhl von der Krankenkasse: Wer kommt für einen Defekt auf?
Da Du Dein Hilfsmittel täglich nutzt, kann es unweigerlich zu einer Beschädigung kommen. Selbst, wenn Dir kein Unfall passiert: Auch der beste Rollstuhl leidet irgendwann unter der Dauernutzung. Verschleiß ist normal, kann Dich aber entscheidend in Deiner Mobilität einschränken.
Wenn die Krankenkasse Dir den Rollstuhl zur Verfügung stellt, kommt diese auch für die Kosten einer Reparatur auf. Setze Dich dazu mit dem entsprechenden Vertragspartner in Verbindung. Ausnahmen kann es geben, wenn Du das Hilfsmittel selbst verschuldet oder mutwillig beschädigt hast. Weitere Informationen zu diesem Thema kannst Du hier nachlesen: (Elektro-)Rollstuhl-Reparatur: Was tun im Falle eines Defekts?
Welche Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Rollstuhl?
Jeder Anbieter unterstützt Dich bei der Anschaffung eines benötigten Hilfsmittels. Auch das Vorgehen ist immer ähnlich. Aber: Einzelfälle können abhängig von der Krankenkasse unterschiedlich bewertet werden. Hinzu kommen die entsprechend variierenden Vertragspartner, an die Du Dich im Falle einer Beantragung halten musst. Diese kannst Du entsprechend erfragen.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, bei Unsicherheiten den Ansprechpartner Deiner Krankenkasse zu kontaktieren.
Übersicht über bekannte Krankenkassen und die Bewilligung von Rollstühlen
AOK
Bei der AOK handelt es sich um die Allgemeine Ortskrankenkasse. Diese setzt sich aus unterschiedlichen Krankenkassen unter einheitlichem Erscheinungsbild zusammen. Je nach Region, können die rechtlichen Bestimmungen variieren. Achte deshalb darauf, dass Du auf das passende Angebot zurückgreifst oder mit Deinem Ansprechpartner kommunizierst.
Die BARMER stellt Dir online ausführliche Informationen zu Hilfsmitteln und konkret Rollstühlen, die über die Krankenkasse beantragt werden können, zur Verfügung:
Auch bei der DAK kannst Du Dich online informieren. Hier bietet man Dir zur Beantwortung Deiner Fragen einen Beraterchat. Alternativ kannst Du Dich aber natürlich auch an Deinen entsprechenden Ansprechpartner wenden.
Neben hilfreichen Informationen zur Beantragung kannst Du auf der Webseite der IKK auf die Vertragspartnersuche zurückgreifen. Dazu musst Du die Postleitzahl und das gewünschte Hilfsmittel eintragen. Anschließend erhältst Du eine Übersicht über Partner in Deiner Nähe.
Wir haben eine ganze Reihe faltbarer E-Rollstühle im Sortiment, die Sie erwerben können. Das Praktische unserer faltbaren Modelle: Dank des intuitiven Faltmechanismus können sie kinderleicht auf Reisen mitgenommen oder im Wohnungsflur verstaut werden. Unser beliebter ergoflix® L z. B. hat ein Nettogewicht von nur 23,5 kg und eine Reichweite von 24 km. Der Preis für den ergoflix® L beträgt 3990,00 €. Darüber hinaus haben wir auch noch verschiedene andere Modelle im Sortiment. Beispielsweise den ergoflix® LXplus, der mit einer StVZO konformen Beleuchtung ausgestattet ist oder die JBH® Carbon Modelle, die neben einer tollen Optik auch sehr leicht sind. Das Beste: Der ergoflix® L und der ergoflix® LXplus haben eine Hilfsmittelnummer und können somit von der Krankenkasse bezuschusst werden. Alle genauen Informationen finden Sie auf unserer Webseite: https://ergoflix.de/elektrischer-rollstuhl.html
Rufen Sie uns doch einfach an und wir finden die passende Mobilitätslösung für Sie: 02852 - 945 90 00 (Mo. - Fr.: 8:30 - 18:00 Uhr). Alternativ sind wir per Mail über info@ergoflix.de zu erreichen.
In meiner Familie ist eine junge Frau mit Schlaganfall und Lähmung der rechten Seite sowie Sprachverlust.Sie ist im Pflegeheim ihre Krankenkasse will keinen Rollstuhl bezahlen weil sie im Pflegeheim ist. Begründung der Krankenkasse : Wegen Unterbringung im Heim kein Rollstuhl von der Krankenkassen, Heim müsste den Rollstuhl zur Verfügung stellen. . Ist so etwas korrekt. Kein Heim hat für jeden den passenden Rollstuhl.
Nach unseren Informationen ist nicht das Heim für eine Rollstuhl-Versorgung zuständig sondern die Krankenkasse.
Wenn z.B. ein Schlaganfall vorliegt und die Kraft in den Händen nicht mehr gegeben ist, ist ein manueller, handbetriebener Rollstuhl nicht geeignet, sodass dann ein elektrischer Rollstuhl verschrieben werden müsste.
Vielleicht kann Ihnen der Arzt noch einmal einen detaillierten Bericht erstellen, sodass die Krankenkasse daraufhin die Versorgung neu beurteilt.
Durch eine individuelle Verordnung des Arztes muss auch das Rollstuhl-Modell auf den jeweiligen Patienten angepasst sein. Hier kann das Heim ja nicht alle Modelle vorrätig haben.
Oft arbeiten die Heime mit einem Sanitätshauspartner zusammen, die die komplette Versorgung der Bewohner übernimmt. Vielleicht kann Ihnen die Heimleitung zu dieser Thematik auch noch weiterhelfen.
Für weitere Rückfragen melden Sie sich gerne jederzeit bei uns. Rufen Sie einfach an unter 02852 - 70 53 819 oder schreiben eine E-Mail an info@ergoflix.de.
Ich habe die Verordnung beim Sanitätshaus abgegeben habe und dieses hat den Antrag/Kostenvoranschlag der Kasse gesendet.Die Kasse verlangte nun einen Gesundheitsfragebogen vom Arzt!Der Versorgungsleister der Kasse rief an und sagte,ich soll einen Termin machen,man komme aus Hessen zum ausmessen.Es werde eine Wiederverwendungsversorgung aus dem Lager gemacht.Sollte ich nicht einverstanden sein,müsse ich selbst aufzahlen.
Drei Tage danach kam ein Bescheid der Kasse.
Ich widersprach,da ohne den verordneten E-Antrieb die Rollstuhlumversorgung nicht möglich ist.
Nun erhielt ich ein Schreiben dass der verordnete Antrieb,ebenfalls vom kasseneigenen Versorger aus dessen Lager erfolgen wird!
vielen Dank für das Teilen Deiner Erfahrungen. Deine Krankenkasse ist nicht dazu verpflichtet, Dir einen fabrikneuen Rollstuhl zur Verfügung zu stellen. Oft werden gebrauchte Modelle vergeben, die allerdings in einwandfreiem Zustand sind. Höherwertige Modelle, die nicht unbedingt notwendige Funktionen bieten und damit „das Maß des Notwendigen” überschreiten, werden bezuschusst. Das bedeutet, dass Du eine wirtschaftliche Aufzahlung leisten musst.
Gut zu wissen: Jede Entscheidung der Krankenkasse ist eine Einzelfallentscheidung. Auch handelt jeder Leistungsträger anders.
Wenn Du Interesse an einem faltbaren elektrischen Rollstuhl aus dem Hause ergoflix hast, melde Dich gerne bei uns. Wir haben Experten im Team, die sich im Bereich Krankenkassenmanagement ganz genau auskennen und Dich in Sachen Hilfsmittelantrag ganz genau beraten.
Ruf uns einfach an unter: 02852 - 945 90 00. Wir freuen uns auf Dich.
Welchen Geldbetrag überweist die Krankenkasse monatlich für unseren Leihrollstuhl an das Sanitätshaus?
Nach 10 Jahren meine ich müßte er bezahlt sein.
Jetzt muß ich für die Vertagsverlängerung wieder m einen Beitrag an das Sanitätshaus überweisen.
leider können wir Dir auf Deine Frage keine Antwort geben. Sprich am besten Dein Sanitätshaus an – denn dieses kennt genauestens den abgeschlossenen Vertrag und die entsprechenden Vertragsbedingungen. Dieses kann Dir anschließend genau sagen, wann Dein Rollstuhl abbezahlt ist bzw. ob Du ihn überhaupt abbezahlen kannst.
Wer die Praxis seines Arztes verlässt, hat oftmals eins in der Hand: ein Rezept. Es erlaubt Dir, wichtige Arznei- und Heilmittel in der Apotheke zu erhalten. Du bist privat krankenversichert? Dann solltest Du Fragen zum Thema Gültigkeit, Kosten und Aussehen eines Privatrezepts beantworten können. Doch auch, wenn Du Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung bist, kann […]
Bist Du gesetzlich versichert und erkrankt, steht Dir in solch einem Fall medizinische Sach- und Dienstleistungen durch die Krankenkasse zur Verfügung. Das Gute: Du erhältst für die erbrachten Leistungen keine Rechnung von behandelnden Ärzten oder anderen Leistungserbringern – so besagt es das Sachleistungsprinzip. Bei einigen Leistungen sieht der Gesetzgeber jedoch eine finanzielle Beteiligung von Dir […]
Rollstuhl mit Pflegegrad 4 – Ist das möglich? Du möchtest einen Rollstuhl beantragen und dabei auf Deinen Pflegegrad 4 verweisen? Prinzipiell eine gute Idee, jedoch solltest Du vorher einiges wissen: Anhand Deines Pflegegrades 4 kannst Du lediglich einen Pflegerollstuhl beantragen, der Deine Angehörigen oder den Pflegedienst und Dich selbst maßgeblich unterstützt. Denn für einen Pflegerollstuhl […]
Mich würde gerne interessieren kann man einen Rolstuhl auch kaufen ?
Gibt es eine Auswahl verschiedener Modelle ?
In welcher Preisklasse muss man erwarten.
Info über Garantie und Reparatur.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir haben eine ganze Reihe faltbarer E-Rollstühle im Sortiment, die Sie erwerben können. Das Praktische unserer faltbaren Modelle: Dank des intuitiven Faltmechanismus können sie kinderleicht auf Reisen mitgenommen oder im Wohnungsflur verstaut werden. Unser beliebter ergoflix® L z. B. hat ein Nettogewicht von nur 23,5 kg und eine Reichweite von 24 km. Der Preis für den ergoflix® L beträgt 3990,00 €. Darüber hinaus haben wir auch noch verschiedene andere Modelle im Sortiment. Beispielsweise den ergoflix® LXplus, der mit einer StVZO konformen Beleuchtung ausgestattet ist oder die JBH® Carbon Modelle, die neben einer tollen Optik auch sehr leicht sind. Das Beste: Der ergoflix® L und der ergoflix® LXplus haben eine Hilfsmittelnummer und können somit von der Krankenkasse bezuschusst werden. Alle genauen Informationen finden Sie auf unserer Webseite: https://ergoflix.de/elektrischer-rollstuhl.html
Rufen Sie uns doch einfach an und wir finden die passende Mobilitätslösung für Sie: 02852 - 945 90 00 (Mo. - Fr.: 8:30 - 18:00 Uhr). Alternativ sind wir per Mail über info@ergoflix.de zu erreichen.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Ihr ergoflix-Team
In meiner Familie ist eine junge Frau mit Schlaganfall und Lähmung der rechten Seite sowie Sprachverlust.Sie ist im Pflegeheim ihre Krankenkasse will keinen Rollstuhl bezahlen weil sie im Pflegeheim ist. Begründung der Krankenkasse : Wegen Unterbringung im Heim kein Rollstuhl von der Krankenkassen, Heim müsste den Rollstuhl zur Verfügung stellen. . Ist so etwas korrekt. Kein Heim hat für jeden den passenden Rollstuhl.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach unseren Informationen ist nicht das Heim für eine Rollstuhl-Versorgung zuständig sondern die Krankenkasse.
Wenn z.B. ein Schlaganfall vorliegt und die Kraft in den Händen nicht mehr gegeben ist, ist ein manueller, handbetriebener Rollstuhl nicht geeignet, sodass dann ein elektrischer Rollstuhl verschrieben werden müsste.
Vielleicht kann Ihnen der Arzt noch einmal einen detaillierten Bericht erstellen, sodass die Krankenkasse daraufhin die Versorgung neu beurteilt.
Durch eine individuelle Verordnung des Arztes muss auch das Rollstuhl-Modell auf den jeweiligen Patienten angepasst sein. Hier kann das Heim ja nicht alle Modelle vorrätig haben.
Oft arbeiten die Heime mit einem Sanitätshauspartner zusammen, die die komplette Versorgung der Bewohner übernimmt. Vielleicht kann Ihnen die Heimleitung zu dieser Thematik auch noch weiterhelfen.
Für weitere Rückfragen melden Sie sich gerne jederzeit bei uns. Rufen Sie einfach an unter 02852 - 70 53 819 oder schreiben eine E-Mail an info@ergoflix.de.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Ihr ergoflix-Team
Ich habe die Verordnung beim Sanitätshaus abgegeben habe und dieses hat den Antrag/Kostenvoranschlag der Kasse gesendet.Die Kasse verlangte nun einen Gesundheitsfragebogen vom Arzt!Der Versorgungsleister der Kasse rief an und sagte,ich soll einen Termin machen,man komme aus Hessen zum ausmessen.Es werde eine Wiederverwendungsversorgung aus dem Lager gemacht.Sollte ich nicht einverstanden sein,müsse ich selbst aufzahlen.
Drei Tage danach kam ein Bescheid der Kasse.
Ich widersprach,da ohne den verordneten E-Antrieb die Rollstuhlumversorgung nicht möglich ist.
Nun erhielt ich ein Schreiben dass der verordnete Antrieb,ebenfalls vom kasseneigenen Versorger aus dessen Lager erfolgen wird!
Guten Tag,
vielen Dank für das Teilen Deiner Erfahrungen. Deine Krankenkasse ist nicht dazu verpflichtet, Dir einen fabrikneuen Rollstuhl zur Verfügung zu stellen. Oft werden gebrauchte Modelle vergeben, die allerdings in einwandfreiem Zustand sind. Höherwertige Modelle, die nicht unbedingt notwendige Funktionen bieten und damit „das Maß des Notwendigen” überschreiten, werden bezuschusst. Das bedeutet, dass Du eine wirtschaftliche Aufzahlung leisten musst.
Gut zu wissen: Jede Entscheidung der Krankenkasse ist eine Einzelfallentscheidung. Auch handelt jeder Leistungsträger anders.
Wenn Du Interesse an einem faltbaren elektrischen Rollstuhl aus dem Hause ergoflix hast, melde Dich gerne bei uns. Wir haben Experten im Team, die sich im Bereich Krankenkassenmanagement ganz genau auskennen und Dich in Sachen Hilfsmittelantrag ganz genau beraten.
Ruf uns einfach an unter: 02852 - 945 90 00. Wir freuen uns auf Dich.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Welchen Geldbetrag überweist die Krankenkasse monatlich für unseren Leihrollstuhl an das Sanitätshaus?
Nach 10 Jahren meine ich müßte er bezahlt sein.
Jetzt muß ich für die Vertagsverlängerung wieder m einen Beitrag an das Sanitätshaus überweisen.
Hey Torsten,
leider können wir Dir auf Deine Frage keine Antwort geben. Sprich am besten Dein Sanitätshaus an – denn dieses kennt genauestens den abgeschlossenen Vertrag und die entsprechenden Vertragsbedingungen. Dieses kann Dir anschließend genau sagen, wann Dein Rollstuhl abbezahlt ist bzw. ob Du ihn überhaupt abbezahlen kannst.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team