Der Pflegegrad 5 beschreibt den höchsten Grad und somit auch die umfangreichste Leistung für Pflegebedürftige. Dabei umfasst dieser Pflegegrad Personen, die schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung erleben.
Wie bei den Pflegegraden 1-4, wird auch für den Pflegegrad 5 ein Begutachtungsverfahren durchgeführt, bei dem der Antragssteller zwischen 90 und 100 Punkte erreichen muss, um die entsprechenden Leistungen abrufen zu können. Welche Leistungen das sind, erfährst Du in diesem Beitrag.
Die Begutachtung beinhaltet verschiedenste Fragen zu
So könnte eine mögliche Frage beispielsweise sein: Wie selbstständig kann sich die betroffene Person noch täglich selbst waschen?
Unser Tipp: Sei bei dem Termin Deiner Pflegebegutachtung vorbereitet. Solltest Du unsicher oder nicht bei voller Kraft sein, lasse Dich unbedingt von Angehörigen bei dem Termin unterstützen, damit Deine Situation vom Begutachter adäquat eingeschätzt werden kann.
Da Personen mit Pflegegrad 5 eine enorme Beeinträchtigung ihrer kognitiven und physischen Fähigkeiten erleiden, fällt der Zuschuss bzw. das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 am höchsten aus.
Fällst Du in die Kategorie des Pflegegrades 5, erhältst Du folgende Leistungen:
Wirst Du als pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 5 von Angehörigen oder Bekannten im eigenen Zuhause gepflegt, so hast Du Anspruch auf ein monatliches Pfleggeld in Höhe von 901 €.
Wie Du bereits aus unserem Beitrag „Rollstuhl und Pflegegrad 4 – Diese Möglichkeiten hast Du“ weißt, kannst Du anhand deines Pflegegrades lediglich einen Pflegerollstuhl beantragen – für alle anderen Rollstuhlarten liegt die Entscheidung nach wie vor bei Deiner zuständigen Krankenkasse.
Möchtest Du jedoch beispielsweise einen elektrischen Rollstuhl beantragen, solltest Du dies unbedingt in Deinem Pflegegutachten des MDK aufnehmen lassen.
Die Krankenkassen nutzen zur Beurteilung unter anderem auch das Pflegegutachten als Bewertungskriterium. Ein solcher Vermerk eines elektrischen Rollstuhls ist oftmals hilfreich bei der Beantragung und kann zu einer Bewilligung des Antrags führen.
Auch wenn Du selbst den elektrischen Rollstuhl nicht mehr steuern kannst, kann dieser den Alltag für Dich und Deine Pflegeperson erleichtern. Mittels einfacher Steuerung von der Rückenlehne übernimmt Deine Pflegeperson das Manövrieren des Rollstuhls und fährt Dich somit sicher und bequem von A nach B.
Hast Du Fragen rund um die Beantragung des Rollstuhls oder Deinen Pflegegrad? Du kannst uns einfach anrufen oder direkt hier einen Kommentar schreiben. Wir freuen uns auf Dich.
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