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Leichtgewichtrollstuhl von der Krankenkasse: Ist Unterstützung möglich?

Larissa ergoflix
von:
Larissa
(Spezialistin Content Marketing)
29. April 2022
Lesezeit: 5 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 1. Februar 2023
Dieses Bild zeigt Krankenkassenkarten, um darzustellen, dass ein Leichtgewichtrollstuhl bezuschusst werden kann

Wegen des geringen Gewichts und des handlichen Designs sind Leichtgewichtrollstühle beliebt. Bei der Anschaffung sind diese allerdings etwas teurer als Standard-Modelle. Das führt häufig zu Verunsicherung und der Frage, ob die Krankenkasse einen solchen Rollstuhl übernimmt.

Tatsächlich kannst Du das Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragen. Unter welchen Umständen eine Übernahme realistisch ist und was Du dazu beachten musst, erfährst Du in diesem Blogbeitrag.

Voraussetzungen für einen Krankenkassenzuschuss

Um bei der Anschaffung eines Hilfsmittels Unterstützung zu erhalten, zählt vor allem eines: dass Du nachweislich darauf angewiesen bist. Die absolute Grundlage zur Beantragung liegt daher in einem von Deinem behandelnden Arzt ausgestellten Rezept. Auf diesem muss genau vermerkt sein, weshalb ein Rollstuhl für Dich notwendig ist.

Einen Leichtgewichtrollstuhl kannst Du theoretisch der Standardausführung zuordnen. Herkömmliche Standardrollstühle, wie Du sie beispielsweise aus dem Krankenhaus kennen, eignen sich nicht für den Dauergebrauch. Die leichteren und handlicheren Versionen schaffen hier Abhilfe.

Mit dem entsprechenden Attest ist die Anschaffung eines Leichtgewichtrollstuhls über Deine Krankenkasse daher grundsätzlich möglich.

Erhöht werden Deine Chancen, wenn das gewählte Modell eine Hilfsmittelnummer hat. Diese gibt Aufschluss darüber, dass es sich um ein geprüftes medizinisches Hilfsmittel handelt. Die gute Nachricht: Viele Leichtgewichtrollstühle verfügen mittlerweile über eine solche Nummer.

Übernahme spezieller Leichtgewichtsmodelle

Du hast eine besondere Ausführung ins Auge gefasst? Solltest Du beispielsweise einen Carbon Rollstuhl oder aber einen leichten Elektrorollstuhl ins Auge gefasst haben, sprich mit Deiner Krankenkasse.

In manchen Fällen kannst Du eine Zuzahlung in Höhe der Differenz zu einem Standardmodell leisten. In jedem Fall sollte Dein Arzt explizit auf dem Attest festhalten, weshalb ein spezieller Leichtgewichtrollstuhl für Deine Bedürfnisse notwendig ist.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Übernahme eines Leichtgewichtrollstuhls durch die Krankenkasse immer um eine Einzelfallentscheidung. Diese muss individuell geprüft und kann Dir nicht garantiert werden.

So wie bei dem JBH® Carbon 21. Dieser faltbare elektrische Rollstuhl wiegt nur 21,7 kg (ohne Akkus) und ist von der Krankenkasse bezuschussbar. Die Hilfsmittelnummer und alles Wissenswerte zu dieser Thematik findest Du in unserem Blogbeitrag „Was sind Hilfsmittelnummern“.  

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So beantragst Du einen Leichtgewichtrollstuhl bei der Krankenkasse

Die Antragsstellung erfolgt in enger Absprache mit Deinem behandelnden Arzt. Dieser ist daher auch der erste Ansprechpartner, wenn Du einen Leichtgewichtsrollstuhl beantragen möchtest.

Das Vorgehen läuft in der Regel wie folgt ab:

  1. Rücksprache mit Deinem Arzt halten
    Dein Arzt wird Dich untersuchen. Bestätigt er eine Mobilitätseinschränkung, die durch einen Leichtgewichtrollstuhl ausgeglichen werden kann, stellt er ein Attest aus. Auf diesem vermerkt er genau, welche Einschränkung Dich betrifft. Außerdem kann er eine Hilfsmittelnummer aufschreiben, sofern Du schon einen Rollstuhl ins Auge gefasst hast.
  2. Sanitätshaus aufsuchen
    Eine Probefahrt ist unerlässlich. Vor der Beantragung solltest Du mithilfe von Fachpersonal ausprobieren, ob der gewählte Rollstuhl zu Dir passt. Wenn Du ein bestimmtes Modell im Blick hast, lohnt sich der Kontakt zum Hersteller. ergoflix beispielsweise übernimmt die Terminvereinbarung zu einem kostenlosen Probetermin – im Sanitätshaus oder bei Dir zu Hause. Nimm Dir Zeit, um das Hilfsmittel zu finden, das zu Dir passt.
  3. Dokumente einreichen
    Hast Du Dich für einen passenden Leichtgewichtrollstuhl entschieden, erhältst Du einen Kostenvoranschlag. Diesen und das zuvor erhaltene Attest reichst Du anschließend bei Deiner Krankenkasse ein. Häufig übernimmt diese Aufgabe auch das entsprechende Sanitätshaus für Dich.
  4. Warten
    Die Krankenkasse prüft die Einreichung Deiner Dokumente. Innerhalb von drei Wochen muss diese Dir eine Entscheidung mitteilen – das ist gesetzlich geregelt. Anders ist das, wenn der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkasse) hinzugezogen wird. In dem Fall kann die Frist auf fünf Wochen verlängert werden. Andernfalls erhältst Du eine schriftliche Begründung, weshalb die entsprechende Frist nicht eingehalten werden kann.
  5. Zu- oder Absage
    Erhältst Du eine Zusage, kannst Du das Hilfsmittel entgegennehmen. Aber auch eine Absage kann ins Haus flattern. Ist das der Fall, hast Du das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.
    Wenn Du einen Leichtgewichtrollstuhl bei Deiner Krankenkasse beantragen möchtest, solltest Du vorab mit dieser sprechen. Manche Institute haben ein anderes Vorgehen. In dem Fall reichst Du lediglich Dein Attest ein und die Krankenkasse kümmert sich um den Rest.
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Wie stehen die Chancen auf Übernahme eines Leichtgewichtrollstuhls?

Wie schon zuvor angedeutet, können keine allgemeinen Aussagen zu dieser Frage getroffen werden. Deine Krankenkasse wird Deinen individuellen Fall prüfen, zudem kann das Vorgehen je nach Institut etwas variieren.

Wenn Du nachweislich auf einen Rollstuhl angewiesen bist, steht Deine Chancen allerdings gut – vor allem, wenn Du einen Leichtgewichtrollstuhl mit Hilfsmittelnummer auswählst. Grundsätzlich lohnt sich aber immer ein Gespräch mit dem zuständigen Ansprechpartner Deiner Krankenkasse.

Du möchtest mehr zum Thema erfahren? Dann lies gern hier weiter:

Wird ein zweiter Rollstuhl von der Krankenkasse übernommen?
Wird ein elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse bezuschusst?
Rollstuhl leihen: Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

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