Larissa ergoflix
von:
Larissa Reintges
(zertifizierte Medizinprodukteberaterin)

Wird ein zweiter Rollstuhl von der Krankenkasse übernommen?

29. Oktober 2021
Lesezeit: 6 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 27. September 2023
Elektrorollstuhl ergoflix® kk

Es gibt viele Gründe, aus denen ein zusätzlicher Rollstuhl praktisch sein kann: Etwa als Ersatz, sollte Dein Hilfsmittel in der Reparatur sein oder aber Du kannst Dich nur mit einem elektrischen Modell im Außenbereich gut fortbewegen.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen zweiten Rollstuhl? Dieser Frage gehen wir in diesem Blogbeitrag nach.

Anspruch auf Hilfsmittelversorgung durch die Krankenkasse

Bei einem Rollstuhl handelt es sich um ein medizinisches Hilfsmittel. Es kann daher bei der Krankenkasse beantragt und von dieser übernommen werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass Du ohne diesen Deinen Alltag nicht oder nur sehr beschwerlich nachgehen kannst.

Diesen Umstand attestiert Dir Dein behandelnder Arzt. Auf Grundlage des entsprechenden Rezepts prüft die Krankenkasse Deine Anfrage. (Mehr dazu kannst Du in unserem Blogbeitrag Rollstuhl von der Krankenkasse: Diese Unterstützung kannst Du erwarten nachlesen.)

Grundsätzlich gilt dabei, dass Du einen Anspruch auf Erstversorgung hast. Wenn Du einen zweiten Rollstuhl bei der Krankenkasse beantragst, handelt es sich dabei jedoch um eine Zweit- oder Mehrfachversorgung. Der Weg zur Beantragung ist in diesem Fall der gleiche – die Bewertung allerdings eine andere.

Hinter dem Wunsch eines zweiten Hilfsmittels der gleichen Art stehen sehr individuelle Gründe. Es handelt sich bei der Zu- oder Absage demnach immer um eine Einzelfallentscheidung.

In welchen Fällen genehmigt die Krankenkasse einen zweiten Rollstuhl?

Anspruch auf eine Zweitversorgung mit einem Rollstuhl hast Du nicht. In seltenen Fällen kann es allerdings trotzdem zu einer Genehmigung durch die Krankenkasse kommen.

Genau wie bei der Erstversorgung musst Du plausibel begründen, weshalb ein Hilfsmittel für Deine Bedürfnisse nicht ausreichend ist. Das kann der Fall sein, wenn Deine Situation eine Verschlechterung Deines Gesundheitszustandes mit sich bringt oder Du komplett in Deiner Mobilität eingeschränkt bist.

Wie gesagt, sind diese Gründe hoch individuell. Ein Beispiel könnte sein, dass Du nicht am alltäglichen Leben teilnehmen kannst, weil Dein vorhandenes Modell sich für den Außengebrauch nicht eignet. Aber auch, wenn Du ohne Hilfsmittel komplett in Deiner Mobilität eingeschränkt bist und eine Reparatur für Dich bedeutet, Deinen Alltag ausschließlich im Bett verbringen zu können.

Ob Deine Krankenkasse das ebenfalls so wertet, findest Du allerdings nur sicher heraus, indem Du eine Beantragung eines zweiten Rollstuhls anstoßt.

Zweiter Rollstuhl als Ersatz nach langjähriger Nutzung Deines Hilfsmittels

Anders wird gewertet, wenn Du nach längerer Nutzung Deines Hilfsmittels ein neues beantragen möchtest. In diesem Fall erhältst Du den zweiten Rollstuhl durch die Krankenkasse nicht zusätzlich, sondern als Ersatz.
Notwendig kann das sein, wenn Dein körperlicher Zustand sich verändert hat und Du ein Hilfsmittel mit entsprechend angepassten Eigenschaften benötigst. Aber auch, wenn die Reparaturkosten Deines Rollstuhls den Restwert übersteigen oder keine Ersatzteile mehr erhältlich sind, entscheidet sich die Krankenkasse oft für einen Austausch.

Diese und ähnliche Gründe können demnach dazu führen, dass Du einen zweiten Rollstuhl genehmigt bekommst – allerdings anstelle des Vorhandenen.

Hierzu wird Dich Dein zuständiges Sanitätshaus ausführlich beraten. Das Fachpersonal kann Dir eine Einschätzung darüber geben, ob eine Beantragung eines neuen Rollstuhls notwendig und erfolgreich sein könnte.

Zweiter Rollstuhl zum Austausch: Kann das alte Modell behalten werden?

Der Gedanke, dass Du bei einem Austausch das alte Hilfsmittel als Ersatz behalten kannst, liegt nahe. Wenn es sich dabei um Dein Eigentum handelt, ist das natürlich möglich. Doch: Wenn Deine Krankenkasse den Rollstuhl genehmigt hat, kann es sich dabei um eine Leihgabe handeln.

Manche Hilfsmittel gehen in Deinen Besitz über: Kompressionsstrümpfe beispielsweise oder hoch individualisierte Gegenstände. Ein Rollstuhl hingegen wird meist wie neu aufbereitet und verliehen. In diesem Fall gehört er Deiner Krankenkasse oder dem Sanitätshaus und muss nach der Benutzung zurückgegeben werden. Die entsprechenden Richtlinien werden nach der Genehmigung kommuniziert.

Eines solltest Du allerdings bedenken: Selbst, wenn es sich um Dein eigenes Hilfsmittel handelt. Es hat einen Grund, weshalb Du einen zweiten, neuen Rollstuhl bei Deiner Krankenkasse beantragst. Vielleicht sitzt Du im alten Modell nicht mehr bequem, die Maße entsprechen nicht mehr Deiner Körperstatur oder es gibt ständig Defekte. Überlege genau, ob es sicher ist, den Rollstuhl noch zu nutzen – auch, wenn es sich nur um eine Übergangsphase handelt.

Kann ein elektrisches Modell als Zweitrollstuhl bei der Krankenkasse beantragt werden?

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, ein manuelles und ein elektrisches Modell zu besitzen – beispielsweise, wenn Du lange Strecken im Außenbereich nicht manuell bewältigen kannst, ein E-Rollstuhl im Innenbereich aber zu unhandlich ist. Es kann aber durchaus sein, dass in diesem Fall ein kompletter Austausch Deines manuellen Rollstuhls sinnvoller ist. Schließlich sind elektrische Ausführungen mittlerweile sehr handlich und sowohl für den Innen- als auch Außenbereich geeignet.

Der Grundsatz hier ist genau wie oben beschrieben: Da es sich immer um eine individuelle Einzelfallentscheidung handelt, kann keine eindeutige Aussage dazu getroffen werden. Wie bei einem manuellen Modell wird auch hier durch die Krankenkasse geprüft, ob die Anschaffung eines zweiten Rollstuhls notwendig ist.

Herausfinden, ob die Beantragung funktioniert, kannst Du nur, wenn Du es versuchst. Lasse Dir eine Verordnung durch Deinen Arzt ausstellen. Auf dieser kann die Hilfsmittelnummer Deines Wunschmodells vermerkt werden. Mittlerweile verfügen auch einige Elektrorollstühle über eine solche. In unserem Produktportfolio findest Du verschiedene E-Rollstühle mit Hilfsmittelnummer.

Für den Fall, dass Du einen zweiten Rollstuhl bei Deiner Krankenkasse beantragen möchtest, wünschen wir Dir viel Erfolg.

Hilfsmittelnummer herausfinden: Elektrorollstuhl mit Krankenkassenzuschuss

Voraussetzung für den Krankenkassenzuschuss Deiner Mobilitätshilfe ist eine eingetragene Hilfsmittelnummer. Diese wird vom GKV-Spitzenverband festgelegt und muss vom Hersteller des jeweiligen Produktes beantragt werden.

Um die Hilfsmittelnummer von einem bestimmten Mobilitätsprodukt herauszufinden, schaue am besten immer direkt beim Hersteller selbst nach z. B. auf der Webseite. Solltest Du die Nummer nicht finden, nimm Kontakt auf und frage direkt nach.

Wir von ergoflix haben eine Reihe an faltbaren E-Rollstühlen mit Hilfsmittelnummer im Sortiment. Diese findest Du immer auf unserer Webseite bei dem entsprechenden Produkt. Auch in unserer Broschüre haben wir die passende Hilfsmittelnummer notiert.

Hier ein Beispiel, wie eine Hilfsmittelnummer aussehen kann.

Kranken und Behindertenfahrzeuge

Die gezeigte Hilfsmittelnummer ist vom ergoflix® LXplus – dem beliebten Elektrorollstuhl für den Innen- und Außenbereich mit praktischer Beleuchtung. Du hast Interesse an einem Elektrorollstuhl und möchtest diesen von Deiner Krankenkasse bezuschussen lassen? Rufe uns einfach an unter 02852 – 945 90 00 und wir beraten Dich persönlich. Alternativ kannst Du uns auch gerne per E-Mail an info@ergoflix.de erreichen. Wir freuen uns auf Dich!

Krankenkassenzuschuss für E-Rollstühle – so geht´s!

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10 comments on “Wird ein zweiter Rollstuhl von der Krankenkasse übernommen?”

  1. Hallo,
    ich habe derzeit einen faltbaren Aktiv-Rollstuhl mit E36-eFix-Antrieb. Diesen Rollstuhl habe ich schon etliche Jahre. Er wurde durch die Barmer finanziert. Da ich in Ortsrandnähe wohne und meinen e-Fix nicht im Gelände nutzen kann, habe ich von der Barmer 2019 einen Meyra-Optimus 2 abgelehnt bekommen. Die Entscheidung hatte ich damals akzeptiert, weil ich noch beruflich tätig war und mir die private Anschaffung eines Gebrauchten leisten konnte. Dieser Rollstuhl hat durch die starke Inanspruchnahme durch mich (2 x täglich ca. eine Stunde durch Feld- und Waldwege) mittlerweile so stark gelitten, dass eine Instandsetzung des mittlerweile 12 Jahren alten Rollstuhls nicht mehr lohnt. Da ich mittlerweile Rentner bin, kann ich mir einen Optimus 2 nicht mehr leisten, weshalb ich die Barmer erneut befragt habe. Die Barmer hat mir erläutert, dass ich nur einen Elektrorollstuhl finanziert bekomme, weshalb man bei mir für über 10.000,00 € eine fest installiert Rampe bauen lassen will, damit man mir dann meinen geliebten e-Fix abnimmt und durch einen Rollstuhl ersetzt, den ich innen sowie auch im Gelände nutzen kann. Auf die Frage, ob der Barmer-Mitarbeiter mit einem matschigen Rollstuhl über die Rampe in sein sauberes Haus fahren würde, bekam ich die Antwort, dass das nicht das Problem der Barmer sei.
    Ich habe jetzt erneut einen neuen Antrag für einen Meyra Optimus 2 mit Rezept und Kostenvoranschlag über den Wetteraukreis (dem ich den Rampenbau abgelehnt habe, weil ich die von der Barmer geplante Lösung ablehne) eingereicht.
    Können Sie mir helfen, wenn die mir bereits bekannten Argumente der Barmer wieder kommen?
    Freundliche Grüße

    1. Hallo,
      vielen Dank für Deine Frage.
      Unsere Kollegin aus dem Bereich Krankenkassenmanagement meldet sich bei Dir, um Dir weiterzuhelfen.
      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  2. Hallo,

    mir wurde ein elektrischer Rollstuhl ( efix 25 ) mit Radnabenantrieb bewilligt. Ich habe ihn vom Sanitätshaus bekommen und war von Anfang an nicht zufrieden mit dem alten Teil. Er entsprach überhaupt nicht meinen Vorstellungen. Er hatte auch einen schweren Bleiakku, den meine Frau schwer heben kann Mir wurde auch kein weiteres Modell angeboten. Nun habe ich ihn nach einer Woche Gebrauch ans Sanitätshaus zurückgegeben. Diese hatten bereits mit der Krankenkasse abgerechnet. Über die Rückgabe informierte ich auch die Kasse. Was passiert nun? Die Kasse bittet mich an das Sanitätshaus zu wenden. Da mit denen ein Vertrauensverlust entstanden ist, gehe ich dorthin nicht mehr zurück.

    Was habe ich nun für Möglichkeiten ?

    1. Hey,

      vielen Dank für Deinen Kommentar. Eine Mitarbeiterin meldet sich bei Dir und bespricht gerne persönlich, welche Möglichkeiten Du hast.
      Herzliche Grüße aus Hamminkeln

      Dein ergoflix-Team

  3. Sehr geehrte Damen und Herren ich Angelika S. besitze seit 2019 einen e-fix Rollstuhl.Auf Grund von folgenden Diagnosen: G 40.3; F 44.5; M 16.9; M 23.39;M 53.1;M 75.4. Seit 2021 hatte ich einen I 63.3 und G 81.1 da durch entstand eine Beuge Faust Spastik und eine Spitzfuß, Zehenkrümmung Spastik links seit. Ich habe die DAK um einen für meinen jetzigen Zustand neuen Rollstuhl mit Verstellbaren Rücken-, und Fußleisten gebeten darauf hin hat die DAK das Rezept im März zum Sozialamt geschickt die haben den Rollstuhl nach einer Überprüfung durch den Amstarszt ab gelegt, da die DAK in der Pflicht steht nach meinem jetzigen Zustand einen neuen Rollstuhl der für mich nutzbar ist ich sitze mehrere Stunden am Tag in den Rollstuhl wo man nicht Mal die Seiten Lehnen verstellbar sind und mein Hinten schon eine Taubheit aufweist weil ich mich nicht in den Rollstuhl rühren kann. Jetzt Beantragen wir zum 3 Mal einen neuen Rollstuhl und es wurde immer abgelehnt da ich einen Rollstuhl besitze sich aber mein Gesundheitszustand gegen über früher stark verschlechtert hat.Auserdem kann ich nicht mit dem Rollstuhl bei uneben heiten fahren da ständig die vorder Räder brechen und ich auch kein Sicherheitsgurt besitze aber auf Grund meiner Anfälle eine hohe Sturz Gefahr besteht. Ich habe auch noch eine Postraumarischen Belastungsstörung die duch die Sache jetzt sich noch mehr verschlimmert hat und ich wieder Stationär Behandelt werden muss.Mein Sanitätshaus W. in N. versucht mich schon zu unterstützen aber es werden uns immer wieder Steine in den Weg gelegt durch weiteres rauszögern der Bearbeitung. Ich bin am Ende mir hat eine Freundin mir ihnen Empfohlen. Mit freundlichen Grüßen Angelika S.

    1. Guten Tag,

      vielen Dank für Deinen Kommentar. Bitte melde Dich einmal telefonisch bei uns, unser Team hilft Dir gerne weiter: 02852 - 945 90 00.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  4. Mein Onkel möchte seinen Rollstuhl ersetzen. Wir werden mal sehen, ob die Reparaturkosten seines Rollstuhls den Restwert übersteigen. Am besten wendet er sich damit direkt an sein Sanitätshaus.

    1. Guten Tag,

      wurde der Rollstuhl Deines Onkels über ein Sanitätshaus bezogen, empfehlen wir Dir, Dich an dieses zu wenden. Wir drücken die Daumen, dass der Rollstuhl schnell ersetzt wird.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

    1. Hey, es freut uns, dass Sie eine Schiebehilfe für Ihren Rolli bekommen haben. Wir hoffen, Sie haben ganz viel Freude!
      Liebe Grüße
      Ihr ergoflix-Team

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