Rollstuhl leihen: Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
von:
Mareen
(Spezialistin Content Marketing)
12. November 2021
Lesezeit: 5 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 24. Januar 2023
Je nach individueller Situation kann es sein, dass die Nutzung eines Rollstuhls nur vorübergehend oder bei bestimmten Gegebenheiten notwendig ist. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, auf ein Leihmodell zurückzugreifen. Dieses wird nur für die tatsächliche Nutzungsdauer bezahlt und danach wieder zurückgegeben.
Doch wie wirst Du von der Krankenkasse unterstützt, wenn Du einen Rollstuhl ausleihen möchtest, statt ihn zu kaufen? Tatsächlich kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung erhalten. Wie das möglich ist und welche Bedingungen dafür gegeben sein müssen, erfährst Du hier.
Wann ist es sinnvoll, einen Rollstuhl auszuleihen?
In manchen Fällen ist es nicht lohnenswert, eine große Summe in die Anschaffung eines Hilfsmittels zu investieren. Benötigst Du den Rollstuhl nur für einen bestimmten Zeitraum, reicht es daher oft aus, diesen zu mieten.
Sinnvoll ist das beispielsweise:
während der Genesungsphase nach einer Operation oder einem Unfall.
wenn Dein Rollstuhl defekt ist und sich in der Reparatur befindet.
bei der Bewältigung einer außergewöhnlich langen Strecke – etwa bei einem Ausflug.
im Urlaub, wenn Du Deinen eigenen Rollstuhl nicht mitnehmen kannst/möchtest.
Damit sich das Ausleihen wirklich rentiert, empfiehlt es sich, vorab verschiedene Anbieter zu vergleichen. In der Regel wird eine Leihgebühr pro Nutzungstag fällig, manchmal gibt es eine Mindestlaufzeit.
Greifst Du mehrmals auf einen ausgeliehenen Rollstuhl zurück, solltest Du die Kosten allerdings hochrechnen. Selbst bei sehr geringer, aber regelmäßiger Nutzung summieren sich die Ausgaben. Häufig ist es dann lohnenswert, einmalig den vollen Anschaffungspreis zu zahlen, statt viele kleinere Beträge für die Nutzungszeit.
In welchen Fällen übernimmt die Krankenkasse den geliehenen Rollstuhl?
Grundsätzlich wird das Leihen eines Rollstuhls durch die Krankenkasse unterstützt, wenn die Nutzung notwendig ist. Ist das der Fall, wird Dir ein Standardrollstuhl zur Verfügung gestellt. Das kann beispielsweise zutreffen, wenn Du nach einer Operation oder einem Unfall für mehrere Tage, Wochen oder Monate nicht mobil bist. In diesem Fall leistest Du eine Zuzahlung von fünf bis maximal zehn Euro, den Rest übernimmt Deine Krankenkasse.
Dass die Kosten für ein geliehenes elektrisches oder sonstiges spezielles Modell übernommen werden, ist allerdings die Ausnahme. Wenn Du darauf angewiesen bist, solltest Du das auf jeden Fall bei Deiner Krankenkasse erfragen.
Übrigens: Teurere und nicht individualisierte Hilfsmittel, die von der Krankenkasse übernommen werden, sind oft ohnehin eine Leihgabe – auch wenn Du diese dauerhaft nutzt. Das bedeutet, dass der Anbieter der Besitzer ist und der Rollstuhl nach Inanspruchnahme wieder zurückgegeben werden muss. Voraussetzung ist hier immer, dass es einen gesundheitlichen Grund gibt, aus dem Du auf die Nutzung angewiesen bist.
Möchtest Du den Rollstuhl lediglich für die Dauer eines Ausflugs, im Urlaub oder für andere Freizeitaktivitäten nutzen, musst Du für die Kosten demnach selbst aufkommen.
Wo kann ich einen Rollstuhl ausleihen?
Wenn Du einen Rollstuhl von der Krankenkasse erhältst, wird dieser von einem entsprechenden Vertragspartner zur Verfügung gestellt. Frag am besten nach, welcher Vertragspartner, also z. B. ein Sanitätshaus, in Frage kommt.
Andernfalls kannst Du auf jeden Anbieter Deiner Wahl zurückgreifen. In jeder Stadt gibt es Sanitätshäuser, die Dir auch ohne Zusammenarbeit mit der Krankenkasse einen Rollstuhl tageweise zur Verfügung stellen.
Wenn Du das Hilfsmittel für einen Ausflug oder den Urlaub benötigst, solltest Du Dich vorab informieren. In Freizeitparks, Museen und Flughäfen gibt es normalerweise Rollstühle zum Ausleihen. Auch in den meisten Urlaubsorten wirst Du die Möglichkeit dazu erhalten. Es empfiehlt sich allerdings, im Vorfeld zu erfragen, ob ein solches Modell vorhanden ist oder reserviert werden muss – vor allem, wenn es über den Standardrollstuhl hinaus geht und Du einen Elektrorollstuhl nutzen möchtest.
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Kosten eines geliehenen Rollstuhls ohne die Krankenkasse
Die Mietpreise variieren stark und sind abhängig von Anbieter, Kostenmodell und Rollstuhlart. Es kann demnach nicht allgemeingültig beantwortet werden, mit welchen Kosten Du rechnen musst. Ein Standardmodell erhältst Du beispielsweise schon ab minimal vier Euro pro Tag, jedoch gibt es viele Anbieter, die eine Mindestmietdauer voraussetzen.
Ebenso verhält es sich beim Leihen von Elektrorollstühlen, die Grundkosten für diese sind aber bedeutend höher. Wenn Du Dir einen Rollstuhl ausleihst und für die Kosten selbst aufkommst, zahlst Du mindestens vier Euro täglich. Ein Elektro-Modell kann durchaus auch vierzehn Euro pro Tag kosten. Hinzu kommt häufig eine Mindestmietdauer. Angenommen, Du benötigst den Rollstuhl mehrmals im Jahr für einen Tag, musst ihn aber immer für mindestens drei Tage mieten – in diesem Fall summieren sich die kleinen Beträge sehr schnell.
Die Preise und Mietbedingungen der faltbaren elektrischen Rollstühle von ergoflix findest Du übrigens auf der Webseite.
Rollstuhl leihen oder mieten – kurz und knapp zusammengefasst
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Hey Iris,
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Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team