Luca_komp
von:
Luca Röhnisch
(zertifizierter Medizinprodukteberater)

So beantragst Du einen Rollstuhl bei der Barmer Krankenkasse

26. September 2023
Lesezeit: 5 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 31. Oktober 2023
Einen Rollstuhl bei der Barmer Krankenkasse beantragen

Bist Du auf der Suche nach einem Rollstuhl und möchtest den neuen Rollstuhl von der Krankenkasse bezuschussen lassen? Wir erklären Dir in diesem Beitrag Schritt für Schritt, wie Du bei der Barmer einen Rollstuhl beantragen kannst. Lies jetzt weiter.

Wie bekommt man einen Rollstuhl von der Barmer? 

Fragst Du Dich, wie Du bei der Barmer Hilfsmittel beantragen kannst? Vorab ist es wichtig zu wissen, dass die Barmer nur Hilfsmittel bezuschussen kann, wenn der Anbieter ein Vertragspartner der Barmer ist.

Für eine Barmer Kostenübernahme benötigst Du als Erstes eine Verordnung bzw. ein Rezept Deines Arztes. Auf dem Rezept sollte die Notwendigkeit eines Rollstuhls deutlich werden. Benötigst Du zum Rollstuhl weiteres Zubehör, sollte Dein Arzt dies direkt mit auf der Verordnung vermerken.

Hast Du einen Rollstuhl auf Rezept, steht einer Zuzahlung meist nichts im Weg. Mit der Verordnung kannst Du Dich an einen Vertragspartner der Barmer, zum Beispiel ein Sanitätshaus, wenden. Mit Hilfe der Hilfsmittel-Vertragspartnersuche kannst Du den passenden Partner in Deiner Nähe finden. Gib zum Beispiel dafür in die Suchfunktion „Rollstuhl“ und Deine Postleitzahl ein. Schon bekommst Du eine Liste mit potenziellen Vertragspartnern angezeigt. Suche Dir einen Anbieter in Deiner Nähe aus. Im Sanitätshaus wirst Du anschließend umfassend beraten, damit Du das richtige Rollstuhlmodell für Dich findest.

Welchen Rollstuhl zahlt die Barmer?

Standard- und Leichtgewichtrollstühle erhältst Du meist ohne Bewilligung der Barmer Krankenkasse. Möchtest Du einen Rollstuhl, der elektrisch ist, von der Krankenkasse bezuschusst bekommen? Dann solltest Du Dir vorab für einen Rollstuhl eine Verordnung bzw. ein Rezept von Deinem Arzt ausstellen lassen. Der Vertragspartner stellt anschließend einen Antrag bei der Barmer.

Gut zu wissen:
Wünschst Du zusätzliche Eigenschaften des Hilfsmittels wie z. B. eine spezielle Farbe oder Sonderausstattungen, musst Du ggf. eine wirtschaftliche Aufzahlung leisten. Was das ist, kannst Du in unserem Blogbeitrag nachlesen:
Was ist eine wirtschaftliche Aufzahlung?

Rollstuhl beantragen Barmer

Eine Zuzahlung für Hilfsmittel der Barmer oder bei anderen Krankenkassen beträgt meist zehn Prozent der Kosten. Das sind mindestens fünf und maximal zehn Euro pro Hilfsmittel. Diesen Betrag musst Du direkt an den Vertragspartner der Barmer zahlen. Wenn Deine Zuzahlungen über der Belastungsgrenze von zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen liegen, kannst Du Dich von den Zuzahlungen befreien lassen. Diese Regelungen gilt jedoch nur für bestimmte Rollstuhlmodelle ohne Mehrkosten. Der Mitarbeiter eines Sanitätshauses bietet Dir in der Regel mindestens ein Modell ohne Mehrkosten an. Solltest Du Dich nach der Beratung jedoch für ein anderes Modell entscheiden, informiert der Vertragspartner Dich über die Höhe der Mehrkosten. Hast Du Dir vorher schon ein Modell ausgeguckt, frage direkt bei dem Vertragspartner nach, ob er dieses als Vorführmodell vor Ort hat.

Möchtest Du einen E-Rollstuhl von der Krankenkasse bezuschussen lassen, gehst Du genauso vor, wie bei jedem anderen Hilfsmittel auch. Vorab lässt Du Dir von Deinem Arzt eine Verordnung ausstellen, aus welcher die Notwendigkeit eines elektrischen Rollstuhls hervorgeht. Möchtest Du den elektrischen Rollstuhl von der Barmer bezuschussen lassen, musst Du Dein Hilfsmittel von einem Sanitätshaus beziehen. Informiere Dich vorab, ob das Sanitätshaus ein Vertragspartner der Barmer ist.

Übrigens: Interessierst Du Dich für einen elektrischen Rollstuhl von ergoflix, kannst Du auch telefonisch unter 02852 9459000 oder per E-Mail info@ergoflix.de Kontakt zu uns aufnehmen. Wir beraten Dich gerne und schauen gemeinsam, welches Modell für Deine Bedürfnisse geeignet ist. Unsere Spezialisten im Bereich Krankenkassenmanagement beraten Dich außerdem kostenfrei und unterstützen Dich bei Deinem Hilfsmittelantrag.

Denke in jedem Fall daran, dem Anbieter z. B. dem Sanitätshaus, Deine Telefonnummer zu hinterlassen, damit dieser für weitere Fragen oder die Lieferung Kontakt mit Dir aufnehmen kann.

Solltest Du von der Barmer einen Rollstuhl bezuschusst bekommen, hast Du auch gewisse Ansprüche gegenüber den Vertragspartnern der Barmer. Neben der Beratung, Einweisung und Lieferung hast Du Anspruch auf Reparaturen, die für Dich kostenlos sind. Da Dir der Rollstuhl während der gesamten Nutzungsdauer leihweise vom Anbieter oder der Barmer zur Verfügung gestellt wird, achte darauf, sorgfältig mit dem Hilfsmittel umzugehen. Der Rollstuhl bleibt die gesamte Nutzungsdauer Eigentum des Vertragspartners oder der Barmer, wenn Du das Hilfsmittel durch die Barmer Kostenübernahme gestattet bekommst.

Fazit:

Dieser Artikel hat Dir gezeigt, wie ein elektrischer Rollstuhl bei der Krankenkasse Barmer beantragt werden kann. Wichtig ist auf jeden Fall, dass Du Dir im Vorhinein eine Verordnung von Deinem Arzt ausstellen lässt und anschließend einen Vertragspartner der Barmer aufsuchst. Dieses Vorgehen bezieht sich auf jegliche Hilfsmittel, für die Du eine Zuzahlung bekommen kannst. Möchtest Du neben einem Rollstuhl weitere Hilfsmittel von der Barmer bezuschussen lassen? Sieh dazu einfach in das Hilfsmittelverzeichnis der Barmer.

Lies jetzt weiter:

Bist Du nicht bei der Barmer Krankenversicherung versichert, könnten diese Beiträge interessant für Dich sein.

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