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von:
Larissa
(zertifizierte Medizinprodukteberaterin)
Wohnung rollstuhlgerecht umbauen: ein Überblick über Deine Möglichkeiten
24. Juni 2022
Lesezeit: 4 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 27. September 2023
Wenn Du plötzlich einen Rollstuhl zur Fortbewegung benötigst, musst Du meist einige Anpassungen Deiner Lebenssituation vornehmen. Wichtig ist vor allem, dass Du Dich auch weiterhin uneingeschränkt in den eigenen vier Wänden fortbewegen kannst. Im eigenen Zuhause selbstbestimmt den Alltag bestreiten zu können, ist die Grundlage dafür, dieses weiterhin als Wohlfühlort zu sehen. Ein Umzug ist in diesem Fall häufig die unbeliebtere Wahl, schließlich möchten viele Menschen neben der neuen Situation nicht auch noch in eine neue Umgebung wechseln müssen. Die Alternative: das Haus oder die Wohnung rollstuhlgerecht umbauen. Die wichtigsten Informationen zu diesem Schritt haben wir Dir in diesem Blogbeitrag zusammengefasst.
Was ist Bestandteil eines Umbaus?
Welche Anforderungen eine rollstuhlgerechte Wohnung erfüllen sollte, ist über die DIN-Norm 18040-2 definiert. Die meisten Bundesländer haben Teile dieser fest ins Baugesetz aufgenommen, andere sehen diese als Empfehlung und orientieren sich daran.
An dieser Stelle möchten wir Dir eine kurze Übersicht über die wichtigsten Anpassungen geben.
ausreichend Platz und Wendemöglichkeiten in Fluren und auf Gehwegen
Höhe von Lichtschaltern, Fenster- und Türgriffen
Freiraum, um Möbel ungehindert anfahren zu können
Sitzhöhe von Toilette, Couch, Stühlen etc.
unterfahrbare (und höhenangepasste) Waschbecken, Spülen und Arbeitsflächen
abgerundete Ecken in Kopfhöhe
schwellenloser Zugang zur Wohnung und allen Räumen
...
Die entsprechenden Maße gehen dabei über die der Barrierefreiheit hinaus. Während diese an öffentlichen Orten Rollstuhlfahrer inkludiert, ist das im privaten Bereich nicht der Fall. Worin genau die baulichen Unterschiede liegen, kannst Du hier nachlesen: Rollstuhlgerecht oder barrierefrei – das musst Du wissen.
Kann ich als Mieter meine Wohnung rollstuhlgerecht umbauen?
Wenn Du in einem Haus oder einer Wohnung zur Miete wohnst, darfst Du ohne Zustimmung keine Umbaumaßnahmen vornehmen. Kann das zu einem Problem werden, wenn Du auf eine rollstuhlgerechte Anpassung angewiesen bist?
Grundsätzlich sieht § 554a BGB vor, dass der Vermieter bauliche Veränderungen genehmigen muss, um den Gebrauch durch Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Dass Du Anspruch auf eine solche behindertengerechte Wohnung hast, bedeutet allerdings nicht, dass der Eigentümer für die Kosten aufkommen muss. Die Finanzierung liegt demnach (falls nicht anders vereinbart) in Deinen Händen. (Im nächsten Abschnitt erklären wir Dir, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.)
Darüber hinaus muss die Wohnung – sofern nicht anders vereinbart – bei einem Umzug in den Urzustand zurückgebracht werden. Wegen des dadurch entstehenden Aufwands darf der Vermieter eine Erhöhung der Kaution anstoßen. Grundsätzlich solltest Du mit dem Vermieter getroffene Vereinbarungen schriftlich festhalten.
Dem Wunsch, Deine Wohnung rollstuhlgerecht umzubauen, kann in der Regel nicht widersprochen werden. Unter begründetem Einwand ist ein Zurückweisen allerdings möglich, wenn die Maßnahmen außerhalb Deiner Wohnung Teile des Gebäudes oder andere Mieter beeinträchtigen.
Finanzierungsmöglichkeiten für entsprechende Anpassungen
Dass die Kosten für die Anpassungen selbst getragen werden müssen, stellt viele Menschen vor eine Herausforderung. Ob als Eigentümer oder Mieter: Du hast verschiedene Möglichkeiten, sich Unterstützung zum rollstuhlgerechten Umbau zu holen. Es lohnt sich in jedem Fall, sich vorab ausführlich zu informieren.
Allein bundeslandspezifisch gibt es unterschiedliche Zuschüsse, die sich am jeweiligen Wohnbauförderungsprogramm orientieren. Dementsprechend unterscheiden sie sich in Zulassungsvoraussetzungen und Höhe.
Ihre Krankenkasse ist ebenfalls ein guter Ansprechpartner. Diese kann von Deinem Arzt verordnete Hilfsmittel übernehmen oder bezuschussen. Ebenso wie ein (E-)Rollstuhl können auch Maßnahmen innerhalb der Wohnung dazu gehören. Verfügst Du über einen Pflegegrad der Stufe 1 bis 5 kannst Du bei Deiner Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro erfragen.
Außerdem bieten Kreditinstitute wie die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Förderungen oder Darlehen an.
Behalte bei all den Möglichkeiten unbedingt im Hinterkopf, dass eine Gewährleistung nicht vorausgesetzt werden kann. Zum einen gibt es institutionsabhängig verschiedene Anforderungen, zum anderen handelt es sich bei jedem Antrag um eine Einzelfallentscheidung.
Weiterführende Infos zum rollstuhlgerechten Umbau der Wohnung
In unserem Ratgeber-Bereich informieren wir Dich regelmäßig über das Thema Mobilität mit Rollstuhl. Da wir selbst Hersteller von faltbaren Elektrorollstühlen sind, die sich optimal für die Nutzung in der Wohnung eignen, verfügen wir über entsprechendes Wissen.
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