Barrierefrei heißt nicht rollstuhlgerecht – das wird spätestens bei der Wohnungssuche klar. Die zwei Begriffe voneinander abzugrenzen und zu wissen, worauf Sie als Rollstuhlfahrer achten müssen, kann die Suche nach den eigenen vier Wänden erleichtern. Aber auch wenn Sie über einen Umbau Ihres jetzigen Wohnortes nachdenken, sollten Sie die entsprechenden Unterschiede kennen.
Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie eine rollstuhlgerechte Wohnung aussieht und welche Unterstützungsmöglichkeiten Sie beim Umbau zu einer solchen haben.
Barrierefreiheit muss in Deutschland von Trägern öffentlicher Gewalt umgesetzt werden. Das heißt: Alle Anstalten, Behörden und Körperschaften des Bundes müssen so gestaltet sein, dass sie für jede Person frei zugänglich sind. An dieser Stelle umfasst die Barrierefreiheit Maßnahmen für alle Menschen – für Schwangere gleichermaßen wie für Rollstuhlfahrende, Blinde oder Gehörlose.
Im Privatraum verhält sich das anders – hier bedeutet Barrierefreiheit nicht, dass eine Wohnung auch uneingeschränkt mit dem Rollstuhl befahrbar ist.
Allerdings werden Sie bei der Wohnungssuche auf diverse scheinbar ähnliche Begrifflichkeiten stoßen: schwellenarm, seniorengerecht, behindertengerecht, behindertenfreundlich … das sind nur einige von ihnen. Oft fällt es schwer, zu differenzieren, was diese Dinge eigentlich aussagen. Das liegt daran, dass sie nicht näher definiert sind und ganz unterschiedlich ausgelegt werden können.
So ist eine behindertengerechte Wohnung beispielsweise an die individuelle Behinderung der dort lebenden Personen angepasst. Auch seniorengerecht bedeutet nicht, dass die Wohnung rollstuhlgerecht ist: Stattdessen fällt der Begriff in Immobilienbeschreibungen, wenn sich in der Nähe Arztpraxen befinden oder die Wohnung ohne die Nutzung von Treppen betreten werden kann.
Nur die Begriffe barrierefrei und rollstuhlgerecht (oder uneingeschränkt mit dem Rollstuhl befahrbar) sind klar definiert – und zwar über die DIN-Norm 18040. In Wohnungsanzeigen ist eine barrierefreie Wohnung mit einem „R“ markiert, wenn diese auch mit dem Rollstuhl nutzbar ist.
Explizit die DIN-Norm 18040-2 umreißt die Bedeutung von Barrierefreiheit und rollstuhlgerechten Anforderungen in Wohngebäuden und deren Außenanlagen.
Eine rollstuhlgerechte Wohnung erfüllt dabei immer die barrierefreien Standards, die in einigen Punkten noch darüber hinausgehen.
Wichtig ist allerdings, dass es sich bei der DIN-Norm um Empfehlungen handelt, die nicht zwingend umgesetzt werden müssen. Deshalb kann die Umsetzung (vor allem auch je Bundesland) unterschiedlich geregelt sein. In manchen Regionen sind Teile der Norm allerdings verpflichtend ins Baugesetz aufgenommen worden. Beim barrierefreien Neu- oder Umbau sind sie in diesem Fall einzuhalten.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Eigenschaften, die eine rollstuhlgerechte Wohnung laut DIN-Norm 18040-2 vorweisen sollte.
Vorab: Höhen werden immer über OFF angegeben – also gemessen von der Oberkante des fertigen Fußbodens bis Mitte zur Drückernuss oder zum Griff etc.
Damit Sie sich mit dem Rollstuhl problemlos fortbewegen und auch wenden können, müssen die Bewegungsflächen ausreichend groß sein. Das gilt ebenfalls für Türen und Durchgänge. Des Weiteren sollten Türen und Fenster mit wenig Kraftaufwand bedienbar sein. Man orientiert sich dabei an folgenden Vorgaben:
Das Badezimmer sollte daran ausgerichtet sein, Ihnen ein selbstständiges Nutzen der sanitären Anlagen zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise eine leicht zugängliche Dusche und ein unkompliziertes Umsetzen auf die Toilette.
Toilette
Waschtisch
Dusche
Badewanne
Grundsätzlich können die genannten Maße und Bedingungen leicht abweichen. Gerade in Bezug auf die Toilettenhöhe haben vor allem kleinere Menschen Probleme bei der Nutzung. Je nach individueller Körpergröße und Sitzhöhe können andere Anforderungen für Sie notwendig sein. Diesen Umstand sollten Sie im Falle eines Umbaus dringend ansprechen.
Eine rollstuhlgerechte Wohnung muss ohne Schwierigkeiten erreichbar sein. Deshalb hat die DIN-Norm auch Einfluss auf Außenbereiche und Flure. Viele der für den Wohnbereich empfohlene Maße sind daher in diesen Bereichen umzusetzen – die Höhe der Bedienflächen und der geringe Kraftaufwand zur Türöffnung beispielsweise. Außerdem sollte …
Wenn Sie Ihre Wohnung rollstuhlgerecht umbauen möchten, sollten Sie sich über Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung informieren. Es gibt unterschiedliche Institutionen, die Ihnen Zuschüsse oder Darlehen gewährleisten können. Wichtig ist aber: Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung durch die jeweilige Einrichtung. Auch die Voraussetzungen für die Beantragung können unterschiedliche sein. Es gibt keine Garantie, dass Sie für die Unterstützung infrage kommen – es lohnt sich aber, es wenigstens zu versuchen.
Leben Sie zur Miete, müssen Sie mögliche Umbaumaßnahmen vorab mit Ihrem Vermieter absprechen. In der Regel kann dieser Ihr Anliegen nicht unbegründet ablehnen, ist aber nicht dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. In diesem Fall können Sie sich über folgende Angebote näher informieren:
Vom Arzt verordnete Hilfsmittel können von Ihrer Krankenkasse übernommen oder bezuschusst werden. Dazu gehören ebenfalls Maßnahmen, die Ihre Wohnung rollstuhlgerecht gestalten. Das können beispielsweise Badewannenlifte, Sicherheitsgriffe und Aufrichthilfen oder Toilettensitzerhöhungen sein. Voraussetzung ist, dass Sie die Verordnung Ihres Arztes und den Kostenvoranschlag des Hilfsmittels bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Wie Sie genau vorgehen müssen, können Sie dem Beitrag In 5 Schritten einen Elektrorollstuhl beantragen entnehmen – das Vorgehen ist bei jedem Hilfsmittel gleich.
Über Ihre Pflegekasse können Ihnen „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ gewährleistet werden. Beantragen können Sie diese, wenn Sie über einen Pflegegrad der Stufe 1 bis 5 verfügen. Bei Genehmigung können Sie einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro erhalten. Dieser gilt für Maßnahmen, die notwendig sind, um häusliche Pflege oder das selbstständige Agieren zu ermöglichen. Darunter fallen Türverbreiterungen oder ein Badumbau.
Je nach Bundesland können Sie außerdem auf unterschiedliche weitere Zuschüsse zurückgreifen. Diese werden je nach entsprechend geltenden Wohnbauförderungsprogrammen gewährleistet. Hier lohnt es sich auf den offiziellen Seiten des entsprechenden Bundeslandes zu informieren.
Institute wie die KfW (Kreditanstalt für Wideraufbau) kann Sie mit einer Förderung oder einem Darlehen unterstützen. Voraussetzung ist üblicherweise, dass Sie sich beim Umbau an die Angaben der DIN-Norm halten. Andernfalls könnte das ein Grund sein, keine Bewilligung zu erhalten.
Unabhängig von der Wahl einer oder dem Umbau zu einer rollstuhlgerechten Wohnung kann ein handlicher Rollstuhl in der Wohnung /blog/der-elektrische-rollstuhl-in-der-wohnung.html hilfreich sein. Auch elektrische Modelle sind mittlerweile weniger sperrig als noch vor ein paar Jahren: So ist der ergoflix® L (der auch über eine Hilfsmittelnummer verfügt) beispielsweise nur 61,5 cm breit.
Zusätzlich zu den rollstuhlgerechten Anforderungen Ihres Wohnraumes kann ein solches Modell den Alltag erleichtern. Sollten Sie Fragen zum elektrischen Rollstuhl haben, melden Sie sich gern bei uns. Sie erreichen uns telefonisch unter 02852 - 94590-00 oder per Mail an: info@ergoflix.de.
Wir hoffen außerdem, dass Ihnen dieser Beitrag dabei hilft, sich beim Umbau oder auf der Suche nach einer rollstuhlgerechten Wohnung zu orientieren.
Meine Oma ist mittlerweile im Rollstuhl und wir wollen ihre Wohnung umbauen lassen, sodass sie barrierefrei ist. Gut zu wissen, dass auf der einen Seite zwischen Toilette und Wand mindestens 90 cm Platz sein sollte, um es von der Seite anfahren zu können. Daran werde ich denken.
Hey,
wir wünschen ganz viel Erfolg bei dem Umbau und alles Gute für Ihre Oma und Sie!
Hoffentlich klappt alles reibungslos 🙂
Liebe Grüße und einen schönen Tag.
Ihr ergoflix-Team
Gute Informationen zum rollstuhlgerechten Wohnen. Interessant, dass es dafür eine DIN-Norm gibt. Meine Frau hatte einen Umfall, deswegen sind wir jetzt an einem Hausumbau interessiert.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir wünschen Ihrer Frau und Ihnen alles Gute und viel Erfolg beim Hausumbau!
Herzliche Grüße aus Hamminkeln und einen schönen Tag.
Ihr ergoflix-Team