Rollstuhlgerecht oder barrierefrei – das musst Du wissen
von:
Larissa
(Spezialistin Content Marketing)
4. Dezember 2020
Lesezeit: 4 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 18. Januar 2023
Rollstuhlgerecht, barrierefrei, seniorengerecht – diese Begriffe tauchen vor allem bei der Wohnungssuche immer wieder auf und werden dabei häufig synonym verwendet. Es gibt allerdings wichtige Unterschiede. Und diese solltest Du kennen, wenn Du auf der Suche nach einer Wohnung bist, die für die Nutzung mit einem Rollstuhl geeignet ist.
An dieser Stelle geben wir Dir einen Überblick darüber, worauf Du achten solltest und welche Eigenschaften eine rollstuhlgerechte Umgebung erfüllen muss.
Rollstuhlgerecht: Definition und Abgrenzung
Viele Betroffene gehen davon aus, dass der Begriff Barrierefreiheit auch Rollstuhlfahrer inkludiert – das ist aber nicht grundsätzlich der Fall.
Die Anforderungen an Barrierefreiheit sind im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert. Das BGG gilt in erster Linie für alle Anstalten, Behörden und Körperschaften des Bundes. Es regelt die Durchführung entsprechender Maßnahmen, die jeden Lebensbereich für alle Menschen – ob mit oder ohne Behinderung, ob schwanger oder alt – gleichermaßen zugänglich macht.
Hier gilt: Barrierefreiheit im öffentlichen Raum bezieht Rollstuhlfahrer mit ein.
Auf das private (Wohn-)Umfeld trifft das hingegen leider nicht zu. Die Anforderungen an diesen Bereich sind anders – barrierefrei bedeutet hier nicht gleich rollstuhlgerecht.
Regelung nach DIN 18040
Was als barrierefrei und was als rollstuhlgerecht gilt, wird durch das Deutsche Institut für Normen festgelegt. Die Empfehlungen zum barrierefreien Bauen belaufen sich auf:
Öffentliche Gebäude: DIN 18040-1
Wohngebäude: DIN 18040-2
Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum: DIN 18040-3
DIN 18040-2 unterscheidet dabei zwischen öffentlich zugänglichen Bereichen und privaten Wohnbereichen. Genau wie bei DIN 18040-1 gilt im öffentlichen Bereich: Barrierefreiheit bezieht Rollstuhlfahrer mit ein. Im Wohnbereich selbst gelten andere Bestimmungen und ein rollstuhlgerechter Wohnraum bringt über die Barrierefreiheit hinaus weitere Anforderungen mit sich.
Gut zu wissen
Eine barrierefreie Wohnung ist nicht unbedingt rollstuhlgerecht. Ist eine Wohnung hingegen rollstuhlgerecht, ist sie immer auch barrierefrei.
Eigenschaften einer rollstuhlgerechten Wohnung
Eine als rollstuhlgerecht deklarierte Wohnung erfüllt grundsätzlich die Standards einer barrierefreien Wohnung. Darüber hinaus wurden einige dieser Anforderungen angepasst. Im Folgenden geben wir Dir einen Überblick über die grundlegendsten Eigenschaften.
Im privaten Wohnbereich müssen unter anderem folgende Vorkehrungen getroffen werden:
Bewegungsflächen
entsprechen in jedem Raum den Maßen 150 x 150 cm
Fenster
Höhe des Griffs zwischen 0,85 cm bis 1,05 cm oder alternativ ein automatisches System
müssen leicht zu öffnen und zu schließen sein
Türen
90 cm breit und 2,05 cm hoch
Türspion 1,20 m hoch
Türdrücker auf einer Höhe von 85 cm
vor und hinter den Türen gibt es eine Bewegungsfläche
Einrichtung der Küche
vor den Möbeln 150 cm Raum
Arbeitsplatte, Spüle und Herd müssen unterfahrbar sein
Rollstuhlgerechte Wohnung: Worauf Du bei der Suche achten solltest
Wenn Du auf der Suche nach einer rollstuhlgerechten Wohnung bist, solltest Du deshalb immer auch genau auf diese Bezeichnung achten. Wir fassen die Begrifflichkeiten aber gerne noch einmal übersichtlich für Dich zusammen:
Als barrierefrei gilt eine Wohnung, die die gängigen Normen gemäß DIN 18040 erfüllt. Weitere Informationen zu dem Begriff erhältst Du in unserem Blogbeitrag „Barrierefreiheit – was ist das eigentlich?“.
In einer rollstuhlgerechten Wohnung werden zum einen die Normen der Barrierefreiheit eingehalten. Zum anderen ist sie mit den entsprechenden Maßen ausgestattet, die sich an den speziellen Anforderungen für Rollstuhlfahrer orientieren.
Gilt eine Wohnung als behindertengerecht, ist sie an die jeweiligen Bedürfnisse des Bewohners angepasst. Die Ausstattungsmöglichkeiten sind in diesem Punkt so vielfältig wie die Art der Behinderung.
In Wohnungsanzeigen werden häufig die Begriffe senioren- oder altengerecht verwendet. Diese sind allerdings nicht gesetzlich definiert, weshalb sie keine festgelegten Ausstattungsmerkmale mit sich bringen. Im Grunde kann also jede Wohnung mit diesen Attributen beschrieben werden. Häufig ist das der Fall, wenn die Wohnung beispielsweise Haltegriffe im Bad vorzuweisen hat oder in der Nähe zu Ärzten liegt.
Ebenfalls gerne verwendete Begriffe sind barrierenreduziert oder schwellenarm, die ebenfalls nicht festgelegt sind. Die Auslegung ist daher flexibel: Vielleicht erwartet Dich eine ebenerdige Dusche, vielleicht ein Aufzug, vielleicht eine Wohnung mit wenigen Schwellen.
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