Rollstuhlgerecht, barrierefrei, seniorengerecht – diese Begriffe tauchen vor allem bei der Wohnungssuche immer wieder auf und werden dabei häufig synonym verwendet. Es gibt allerdings wichtige Unterschiede. Und diese sollten Sie kennen, wenn Sie auf der Suche nach einer Wohnung sind, die für die Nutzung mit einem Rollstuhl geeignet ist.
An dieser Stelle geben wir Ihnen einen Überblick darüber, worauf Sie achten sollten und welche Eigenschaften eine rollstuhlgerechte Umgebung erfüllen muss.
Viele Betroffene gehen davon aus, dass der Begriff Barrierefreiheit auch Rollstuhlfahrer inkludiert – das ist aber nicht grundsätzlich der Fall.
Die Anforderungen an Barrierefreiheit sind im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert. Das BGG gilt in erster Linie für alle Anstalten, Behörden und Körperschaften des Bundes. Es regelt die Durchführung entsprechender Maßnahmen, die jeden Lebensbereich für alle Menschen – ob mit oder ohne Behinderung, ob schwanger oder alt – gleichermaßen zugänglich macht.
Hier gilt: Barrierefreiheit im öffentlichen Raum bezieht Rollstuhlfahrer mit ein.
Auf das private (Wohn-)Umfeld trifft das hingegen leider nicht zu. Die Anforderungen an diesen Bereich sind anders – barrierefrei bedeutet hier nicht gleich rollstuhlgerecht.
Regelung nach DIN 18040
Was als barrierefrei und was als rollstuhlgerecht gilt, wird durch das Deutsche Institut für Normen festgelegt. Die Empfehlungen zum barrierefreien Bauen belaufen sich auf:
DIN 18040-2 unterscheidet dabei zwischen öffentlich zugänglichen Bereichen und privaten Wohnbereichen. Genau wie bei DIN 18040-1 gilt im öffentlichen Bereich: Barrierefreiheit bezieht Rollstuhlfahrer mit ein. Im Wohnbereich selbst gelten andere Bestimmungen und ein rollstuhlgerechter Wohnraum bringt über die Barrierefreiheit hinaus weitere Anforderungen mit sich.
Das bedeutet: Eine barrierefreie Wohnung ist nicht unbedingt rollstuhlgerecht. Ist eine Wohnung hingegen rollstuhlgerecht, ist sie immer auch barrierefrei.
Eine als rollstuhlgerecht deklarierte Wohnung erfüllt grundsätzlich die Standards einer barrierefreien Wohnung. Darüber hinaus wurden einige dieser Anforderungen angepasst. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die grundlegendsten Eigenschaften.
Im privaten Wohnbereich müssen unter anderem folgende Vorkehrungen getroffen werden:
Bewegungsflächen
Fenster
Türen
Einrichtung der Küche
Rollstuhlgerechtes Bad
Auf der offiziellen Seite des Deutschen Institutes für Normen können Sie alle weiteren Maße und Richtlinien zu rollstuhlgerechten Wohnungen einsehen.
Wenn Sie auf der Suche nach einer rollstuhlgerechten Wohnung sind, sollten Sie deshalb immer auch genau auf diese Bezeichnung achten. Wir fassen die Begrifflichkeiten aber gerne noch einmal übersichtlich für Sie zusammen:
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