Larissa ergoflix
von:
Larissa Reintges
(zertifizierte Medizinprodukteberaterin)

Kostenübernahme für Hilfsmittel: Hier unterstützt Dich die Krankenkasse

27. Oktober 2023
Lesezeit: 5 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 15. November 2023
Dieses Bild zeigt einen elektrischen Rollstuhl

In Deutschland hast Du die Möglichkeit, die Kosten für verschiedene medizinische Hilfsmittel von Deiner Krankenkasse erstatten zu lassen. Häufig entfällt eine Zuzahlung oder es ist ein geringer Eigenanteil zu leisten. Dieser Anspruch gilt für eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die zur Behandlung gesundheitlicher Beschwerden dienen, therapeutische Maßnahmen unterstützen oder ein Handicap ausgleichen. Doch für welche Hilfsmittel wird eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse gewährt? Und bei welchen Hilfsmitteln fällt eine Zuzahlung an? In diesem Blogbeitrag erfährst Du alles, was Du über Hilfsmittel und deren Beantragung wissen solltest.

Das Wichtigste in Kürze
• Hilfsmittel können erstattet werden, wenn diese von einem Arzt verordnet werden
• Bestenfalls sollte das Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet sein, damit Du eine Erstattung erhältst
• Nicht erstattungsfähig sind allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens
• Auch bei einer Kostenübernahme für ein Hilfsmittel musst Du meistens eine gesetzliche Zuzahlung leisten

Was sind Hilfsmittel?

Hilfsmittel sind Gegenstände, die Menschen in ihrem Alltag unterstützen. Vor allem Personen, die erkrankt sind oder ein Handicap haben, profitieren von diesen. Beispiele für Hilfsmittel sind:

  • Rollstühle (auch Elektrorollstühle)
  • Rollatoren
  • Hörgeräte
  • Prothesen
  • Inkontinenzhilfen
  • Inhalationsgeräte
  • weitere
Gut zu wissen
Nicht erstattungsfähig sind allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Darunter fallen solche, die von den meisten Menschen täglich genutzt werden, wie z. B. Schuhe, Heizdecken oder klassische Telefone.

Welche Hilfsmittel zahlt die Krankenkasse?

Beispiele für Hilfsmittel, die von der Krankenkasse übernommen werden, haben wir bereits im vorherigen Abschnitt aufgelistet. Doch welche Hilfsmittel zahlt die Krankenkasse und gibt es bestimmte Voraussetzungen, damit eine Hilfsmittelversorgung stattfindet?

Medizinische Notwendigkeit

Sind Hilfsmittel medizinisch notwendig und Dein Arzt stellt Dir ein Rezept bzw. eine Verordnung aus, werden die Kosten für diese ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen. Für Dich ein großer Vorteil – denn so sparst Du eine Menge Kosten. Doch die Krankenkasse muss zuvor den Erhalt eines Hilfsmittels genehmigen. Allein ein Schreiben Deines Arztes reicht nicht aus.

Listung im Hilfsmittelverzeichnis

Des Weiteren sollte das zu erstattende Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands gelistet sein. Dieses Verzeichnis ist eine Orientierungshilfe – zum einen für Dich, aber genauso für Krankenkassen und Ärzte. Es beinhaltet eine Vielzahl an Hilfsmitteln, denen eine Identifikationsnummer, die sogenannte Hilfsmittelnummer, zugeordnet ist. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands ist im Internet einsehbar – wirf doch einfach einen Blick hinein. Übrigens können auch Hilfsmittel, die nicht dort gelistet sind, erstattet werden. Dies ist aber eher die Ausnahme und nicht die Regel.

Wie Du eine Kostenübernahme für Dein Hilfsmittel von der Krankenkasse beantragst, erfährst Du im nächsten Abschnitt.

Hilfsmittel beantragen leicht gemacht

Wenn Du einmal weißt, wie Du ein Hilfsmittel zu beantragen hast, kannst Du die Schritte nach und nach abarbeiten. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit einer schnellen Hilfsmittelversorgung. Wir erklären Dir kurz und knapp, wie Du bei Deinem Hilfsmittelantrag vorgehen solltest:

Arztgespräch

Suche zuerst Deinen Arzt auf und lasse Dir die medizinische Notwendigkeit für das Hilfsmittel bestätigen. Dieser notiert alles Wichtige auf einem Rezept oder einer Verordnung, die Du anschließend mit nach Hause nimmst.

Sanitätshaus

Als nächstes ist ein Sanitätshaus in Deiner Nähe der richtige Ansprechpartner. Als Experte in Sachen Hilfsmittel und Krankenkasse lässt Du Dich in diesem ausführlich beraten. Was für ein Hilfsmittel suchst Du? Welche Hersteller gibt es? All das erfährst Du in einem ausführlichen Beratungsgespräch. Handelt es sich um eine Mobilitätslösung, solltest Du auf jeden Fall eine Probefahrt vornehmen, um das Fahrgefühl ganz genau kennenzulernen.

Einreichen aller wichtigen Dokumente bei der Krankenkasse

Das übernimmt in der Regel das Sanitätshaus für Dich. Ein Kostenvoranschlag, die Verordnung Deines Arztes und ggf. ein Erprobungsbericht werden durch dieses an Deine Krankenkasse gesendet. So fällt für Dich kein Aufwand an.

Warten auf die Genehmigung

Jetzt heißt es abwarten auf die Rückmeldung Deiner Krankenkasse. Genehmigt die Krankenkasse Dein Hilfsmittel, wirst Du dieses wenige Tage später in Händen halten.

Hilfsmittel Zuzahlung – wie hoch fällt diese aus?

Auch wenn Hilfsmittel von der Krankenkasse übernommen werden, fällt in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung für solche Hilfsmittel an. Diese beträgt zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch fünf Euro und maximal zehn Euro. Es gibt allerdings einige Besonderheiten: Die gesetzliche Zuzahlung für Hilfsmittel musst Du nur bis zu einem bestimmten Wert, der an Deinem Bruttoeinkommen gemessen wird, leisten. Außerdem kannst Du Dich von der Zuzahlung befreien lassen. Welche Voraussetzungen dafür gelten und was Du sonst noch so über die gesetzliche Zuzahlung wissen solltest, haben wir Dir im Artikel „Zuzahlung und Eigenanteil – was ist der Unterschied?“ zusammengefasst.

Gut zu wissen
Je nach Hilfsmittel kann es sein, dass Deine Krankenkasse eine wirtschaftliche Aufzahlung verlangt. Das ist immer dann der Fall, wenn das Wunschhilfsmittel laut Definition der Krankenkassen über das Maß des Notwendigen hinausgeht. Wünschst Du ein Produkt, das im Gegensatz zur Standardversorgung Mehrkosten mit sich bringt, musst Du diese selbst übernehmen. Erfahre jetzt mehr über die wirtschaftliche Aufzahlung: 
Was ist eine wirtschaftliche Aufzahlung?

Fazit: Kostenübernahme für Hilfsmittel von der Krankenkasse

Krankenkassen ermöglichen Dir, bei gesundheitlichen Herausforderungen Unterstützung in Form von Hilfsmitteln zu erhalten. Erstattungsfähige Hilfsmittel gibt es ziemlich viele – angefangen von einfachen Alltagshilfen bis hin zu komplexen medizinischen Geräten. Dennoch solltest Du Dir bewusst sein, dass nicht alle Kosten von Deiner Krankenkasse übernommen werden. So kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen oder eine wirtschaftliche Aufzahlung verlangt werden. Möchtest Du Dein Hilfsmittel beantragen, ist eine bestimmte Vorgehensweise notwendig: erst zum Arzt und dann ins Sanitätshaus.

Hilfsmittelantrag am Beispiel eines elektrischen Rollstuhls

Unsere zertifizierte Medizinprodukteberaterin Cara erklärt Dir im Video, wie Du einen Elektrorollstuhl bei der Krankenkasse beantragen kannst. Diesen Prozess kannst Du als Beispiel für Deinen Hilfsmittelantrag für sämtliche Hilfsmittel nehmen – denn der Prozess ist derselbe.

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