Mareen Autor
von:
Mareen Hebing
(zertifizierte Medizinprodukteberaterin)

Garantie und Gewährleistung – was ist der Unterschied?

4. November 2022
Lesezeit: 6 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 6. März 2024
Garantie und Gewährleistung

Smartphone, Laptop, E-Bike – vor allem bei elektronischen Geräten wird oft mit einer langen Garantie geworben. Ist eines dieser Geräte defekt, interessiert Dich als Verbraucher nur, dass es schnell repariert oder ersetzt wird. Doch hast Du überhaupt Anspruch darauf? Und was genau ist der Unterschied zwischen den Begriffen Gewährleistung und Garantie? Das klären wir in diesem Artikel. Außerdem beantworten wir die Fragen "Wie lange hat man Garantie?" und "Wie lange hat man Gewährleistung?" Lies weiter und erfahre, welche Garantieansprüche Du als Verbraucher hast und welche Bedingungen gelten, wenn Dein Rollstuhl von ergoflix einen Defekt aufweist.

Gewährleistung – Definition

Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass das verkaufte Produkt frei von Mängeln ist. Der Verkäufer haftet für alle Mängel, die bereits beim Kauf vorhanden sind. Diese können auch erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerkt werden. Schließlich ist der Verkäufer bei einem Kaufvertrag in der Pflicht, dem Konsumenten fehlerfreie Ware zu liefern.

Gewährleistungsanspruch – Dauer

Bei mangelhafter Ware hast Du Anspruch auf eine gesetzliche Gewährleistung. Doch wie lange hat man Anspruch auf eine Gewährleistung? Laut § 438 BGB verjähren diese Mängelansprüche bei neuen Waren nach zwei Jahren. Kaufst Du dagegen etwas Gebrauchtes von einer Privatperson, kann ein Ausschluss der Gewährleistung seitens des Verkäufers stattfinden.

Beim Kauf von Gebrauchtwaren eines Händlers, hast Du mindestens ein Jahr Gewährleistung. Schaue hierzu in die jeweiligen AGB und informiere Dich am besten vor dem Kauf beim Händler bzw. Verkäufer.

Ist Deine neu gekaufte Ware defekt, gibt es zwei verschiedene Arten, wie der Verkäufer Deinen Gewährleistungsanspruch erfüllen kann:

  • Der Verkäufer repariert das defekte Produkt.
  • Der Verkäufer liefert Dir ein neues Produkt.

Hierbei hast Du die Wahl. Kommt der Verkäufer diesen Ansprüchen gar nicht oder nur unzureichend nach, hast Du weitere Ansprüche und kannst sogar einen Rabatt des Kaufpreises erwarten. Auch das Zurücktreten von dem Vertrag ist möglich. Alles zur sogenannten Nacherfüllung durch Reparatur bzw. Ersatzlieferung findest Du auf der Webseite der Verbraucherzentrale. Doch wie kannst Du nachweisen, dass Du bereits ein fehlerhaftes Produkt erhalten hast?

Gewährleistungsanspruch nachweisen

Ist der Händler der Meinung, der Mangel ist nach dem Kauf entstanden, muss er dies innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Kauf beweisen. Dies ist seit dem 1. Januar 2022 gesetzlich geregelt. In der Beweislast bist Du allerdings dann, wenn die zwölf Monate vergangen sind. Dann musst Du als Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war. Dies ist leider schwierig, sodass Du meist von der Kulanz des Verkäufers abhängig bist. Hast Du das Produkt im Jahr 2021 erworben, beträgt die Dauer übrigens sechs Monate.

Unser FlixTipp:
 Bewahre unbedingt Zahlungsbelege auf. So kannst Du genau nachweisen, wann Du das Produkt erworben hast. Lasse nicht locker, sollte der Verkäufer Deinem Recht nach Gewährleistung nicht nachkommen – schließlich ist er gesetzlich dazu verpflichtet, der Nacherfüllung gerecht zu werden.

Garantie – Definition

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie) bzw. des Händlers (Händlergarantie). Bei der Garantie gibt es daher keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Dauer und Bedingungen. Das bedeutet für Dich, dass jeder Händler seine Garantiebedingungen selbst definieren und damit auch bestimmte Komponenten des Produktes von der Garantie ausschließen kann. Insbesondere Verschleißteile wie Akkus sind häufig von der Garantie ausgenommen. Wie lange eine Garantie gültig ist, ist daher auch immer herstellerabhängig. Auch eine gesetzliche Garantie gibt es daher nicht.

Schließt Du einen Vertrag ab, lies Dir unbedingt das Kleingedruckte genau durch. Gibt es Garantieansprüche? Wie sehen diese aus? Hast Du ein Smartphone gekauft, könnte die Garantie z. B. bei dem Laden mit einem dafür nicht vorgesehenen Ladekabel erlöschen. Doch zu beweisen, dass Du immer sachgemäß mit dem Gegenstand umgegangen bist, ist schwierig.

Garantie und Gewährleistung bei ergoflix

Auch bei den Mobilitätslösungen von ergoflix hast Du Garantie- und Gewährleistungsansprüche. Die Elektrorollstühle von ergoflix bestehen aus robusten und langlebigen Materialien. Alle Komponenten sind hochwertig verarbeitet und wartungsarm. Sollte eines der Bauteile bereits bei dem Kauf einen Mangel aufweisen, kannst Du als Privatkäufer von der gesetzlichen Gewährleistung Gebrauch machen.

Bei ergoflix profitierst Du außerdem von langen Garantiebedingungen – denn wir sind von der Qualität unserer Produkte überzeugt. Schaue Dir die Garantiebedingungen in der Übersicht an:

  • Rahmengestell: 3 Jahre
  • Bedienmodul: 2 Jahre
  • Motor: 2 Jahre
  • Steuereinheit: 2 Jahre
  • Akku: 1 Jahr

Für den ergoflix® LX mit rotem bzw. weißem Rahmen gelten folgende, erweiterte Garantiebedingungen: 

  • Rahmengestell: 3 Jahre 
  • Bedienmodul: 3 Jahre 
  • Motor: 3 Jahre 
  • Steuereinheit: 3 Jahre 
  • Akku: 3 Jahre 

*Ein Akku gilt als defekt, wenn dieser innerhalb von 3 Jahren ab Kaufdatum bei voller Ladung nachweislich weniger als 65 % Kapazität aufweist. 

Dein Vorteil bei ergoflix
Profitiere von unserem umfangreichen Garantieschutz. Laut gesetzlicher Gewährleistung musst Du nach Ablauf von zwölf Monaten beweisen, dass das Produkt beim Kauf einen Defekt aufgewiesen hat. Hier greift jedoch die ergoflix-Garantie.

Gut zu wissen: Hast Du Deine Mobilitätslösung von einem unserer Sanitätshaus-Partner erhalten, ist dieser für die weitere Betreuung zuständig. Das bedeutet auch, dass Gewährleistungs- sowie eventuelle Garantieansprüche über das zuständige Sanitätshaus abgewickelt werden. Die bei der ergoflix Group GmbH geltenden Garantiebedingungen gelten damit nicht automatisch bei unseren Fachhandels-Partnern, da bei einem Kauf ein individueller Vertrag zwischen Dir und dem Sanitätshaus besteht. Wir empfehlen Dir: Erkundige Dich bei Deinem Ansprechpartner im Fachhandel, was im Falle eines Defekts zu tun ist und wer für die Kosten aufkommt. Frage auch unbedingt nach, ob und welche Garantieansprüche Du im Sanitätshaus hast.

Fazit – Garantie und Gewährleistung im Überblick

Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe: Gewährleistungsrechte bestehen aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber dem Händler. 2 Jahre Gewährleistung sind hierbei festgelegt. Nur Privatpersonen können von einem Ausschluss der Gewährleistung Gebrauch machen. Als Käufer hast Du bei der Gewährleistung ein Recht auf Reparatur. Für diese ist der Händler zuständig. Alternativ dazu kannst Du ein neues Produkt verlangen. Darüber entscheidest Du selbst.

Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers. Eine vorgeschriebene Garantiedauer gibt es nicht. Schaue daher genau nach, wie die Garantieansprüche lauten.

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