Lena_komp
von:
Lena Bruns
(zertifizierte Medizinprodukteberaterin)

Pflegehilfsmittel – Experteninterview mit proSenio GmbH

23. Februar 2024
Lesezeit: 5 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 7. Januar 2025
Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel bieten Menschen mit Pflegebedarf und Angehörigen eine große Unterstützung im Alltag.

Katrin Sitte hat langjährig in der Patientenversorgung als Gesundheits- und Krankenpflegerin gearbeitet und ist seit letzem Jahr im Vertrieb als Key Account Managerin bei der proSenio GmbH – einem erfahrenen Dienstleister von Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln - tätig. Rund 120.000 Haushalte beliefert proSenio monatlich mit der Pflegebox. Wir haben Katrin Sitte gefragt, welche Pflegehilfsmittel es gibt und wer einen gesetzlichen Anspruch darauf hat. Erfahre mehr im Experteninterview.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Grundsätzlich unterscheidet die Pflegeversicherung hier in zwei Hauptkategorien:

Technische Pflegehilfsmittel (wie beispielsweise Hausnotrufe, Pflegebetten etc.)
und Verbrauchsprodukte. Zu den Verbrauchsprodukten zählen die Produkte der Pflegebox (z. B. Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Desinfektionsmittel etc.).

Beide Gruppen erleichtern die Pflege daheim und fördern ein selbstbestimmtes Leben. Verbrauchsprodukte dienen dazu, den Angehörigen die Pflege angenehmer und sicherer zu machen, also auch, um Infektionen vorzubeugen.

Katrin Sitte; Pflegebox

Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind in der häuslichen Pflege unverzichtbar?

Das kommt natürlich auf die individuelle Situation an.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Menschen mit einem Pflegegrad oftmals ein höheres Risiko haben, an Infektionen zu erkranken. Das Immunsystem ist gerade in den Wintermonaten besonders anfällig für Krankheitserreger, aber auch ganzjährig können Bakterien und Viren (wie z. B. Noroviren) Krankheiten verursachen.

Ein weiterer Aspekt ist die Mobilität des zu Pflegenden. Ist dieser mobil, nimmt er aktiv am sozialen Leben teil? Dann empfehlen wir andere Produkte als bei mobil eingeschränkten oder bettlägerigen Menschen.

Aber auch Erkrankungen wie Inkontinenz, demenzielle Veränderungen etc. spielen eine Rolle bei der Auswahl der Pflegehilfsmittel – die bedürfnisorientierte Versorgung steht hier absolut im Vordergrund.

Worauf sollte der Nutzer von Pflegehilfsmitteln bei der Produktauswahl achten?

Seit der pandemischen Situation im Jahr 2020 gibt es unzählige Anbieter für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch auf dem deutschen Markt. Hier kann man als Laie schnell den Überblick verlieren. Worauf man unbedingt achten sollte, ist, qualitativ hochwertige Produkte auszuwählen. Sind beispielsweise die Desinfektionslösungen von einem namenhaften Anbieter oder sogar Marktführer? Wird auf Qualitätssicherung beim Anbieter Wert gelegt und wird eine stetige Erweiterung der Produktpalette vorgenommen? All diese Punkte sind geeignete Kriterien, um die Qualität einschätzen zu können.

Wer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Anspruch auf Verbrauchspflegehilfsmittel im Wert von 40 € pro Monat haben die Personen, bei denen folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die pflegebedürftige Person hat einen anerkannten Pflegegrad, früher Pflegestufe (§ 15 SGB XI).
    Wichtig: Dies gilt schon ab dem Pflegegrad 1.
  • Die pflegebedürftige Person lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Rahmen des betreuten Wohnens.

Wer übernimmt die Kosten für die Pflegehilfsmittel, die ich benötige?

Der Betroffene selbst (oder deren Bevollmächtigter/Angehörige) muss in erster Instanz einen Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei der jeweiligen Pflegekasse stellen.

Wird die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von der Pflegekasse genehmigt, sind diese für Versicherte zuzahlungsfrei. Versicherte erhalten die Produkte daraufhin monatlich im Wert von bis zu 40 €. Im Falle der Pflegebox werden die Artikel an die zu pflegende Person selbst oder deren Angehörige gesendet.

Wie kann ich meinen Anspruch auf Pflegehilfsmittel geltend machen?

Für den Erhalt von Pflegehilfsmitteln ist in der Regel keine ärztliche Verordnung notwendig. Der Antrag wird über die Pflegebox direkt bei der Pflegekasse gestellt. Für die Bearbeitung hat die Pflegekasse eine Frist von 3 Wochen einzuhalten. Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse werden die Hilfsmittel dann regelmäßig geliefert.

Hierbei ist wichtig zu erwähnen, dass zusätzlich zu den Produkten der Pflegebox (PG 54) auch bis zu vier Bettschutzeinlagen im Jahr zur Wiederverwendung (PG 51) gesondert beantragt werden können. Vor allem für Menschen mit Inkontinenz, einer Stomaversorgung oder bettlägerige Pflegebedürftige ist das ein Produkt, welches erheblich zur Steigerung der Lebensqualität beitragen kann!

Wie hilft die Pflegebox Angehörigen und pflegebedürftigen Personen?

Es ist uns von der Pflegebox eine Herzensangelegenheit, Menschen bei der Pflege zu unterstützen. Ich selbst habe jahrelang in der Pflege gearbeitet – privat und beruflich – und weiß um die täglichen Belastungen sowie fehlenden Informationen und Unterstützungsangebote.

Die Pflegebox übernimmt sämtliche Prozesse, einschließlich der Antragstellung bei der Pflegekasse. Sobald uns der Antrag erreicht, wird dieser an die jeweilige Pflegekasse weitergeleitet – so werden Angehörige und die pflegebedürftigen Personen entlastet. Zudem erfolgen die Lieferungen stressfrei direkt nach Hause – zuverlässig und regelmäßig.

Wie flexibel kann die Pflegebox zusammengestellt werden?

Die Pflegebox kann jederzeit nach den individuellen Bedürfnissen angepasst werden – sogar monatlich. Sobald sich die Situation zu Hause verändert und andere Produkte oder Mengen erforderlich sind, reicht eine Info an uns – am einfachsten online über unser Kundenportal. Hierbei ist weniger oft mehr – die Box muss nicht immer "vollgepackt" sein! Auch hier haben wir aus der Vergangenheit gelernt und wollen als Vorbild ressourcenschonend und umweltbewusst agieren.  

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!

Erfahre noch mehr über die Pflegebox

Logo von Pflegebox

Mit der Pflegebox stellt proSenio sicher, dass die Bedürfnisse der Kunden hinsichtlich Produktauswahl, Darreichungsformen und Packungsgrößen bedarfsgerecht erfüllt werden. Alle Produkte sind zugelassen und zertifiziert, um höchste Standards in Bezug auf Qualität und Sicherheit zu gewährleisten.

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2 comments on “Pflegehilfsmittel – Experteninterview mit proSenio GmbH”

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht. Wir freuen uns, dass unser Blogbeitrag Dir neue Erkenntnisse gebracht hat.

      Wir wünschen Dir einen schönen Start in die Woche.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

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