In der Nähe von Eingangstüren parken zu können, erleichtert vielen Menschen mit Behinderung den Alltag maßgeblich. Behindertenparkplätze sollen genau das gewährleisten und sichern, dass ausreichend Platz zum Ein- und Aussteigen vorhanden ist. Doch um einen solchen nutzen zu dürfen, ist ein Behindertenparkausweis die Grundvoraussetzung – und diesen erhält nicht jeder.
Welche Voraussetzungen zur Beantragung gegeben sein müssen und ob diese für Dich in Frage kommt, erfährst Du hier.
Entgegen einer gängigen Annahme berechtigt ein Schwerbehindertenausweis Dich nicht automatisch, auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Nur mit dem blauen EU-Parkausweis darfst Du Dein Auto auf gekennzeichneten Parkflächen abstellen – und das in allen Ländern der Europäischen Union und in einigen darüber hinaus.
Solltest Du selbst nicht mit dem PKW fahren (können), darf der Parkausweis von der Person genutzt werden, die Dich befördert. Trotzdem musst Du ihn beantragen.
Um das tun zu können, muss mindestens eine der folgenden Eigenschaften auf Dich zutreffen:
In den meisten Fällen wird ein Parkplatz für Schwerbehinderte von Menschen mit Rollstuhl genutzt. Sie befinden daher nicht nur in der Nähe eines Gebäudes, sondern haben außerdem größere Maße als der Standard. So werden das Ein- und Aussteigen und auch das Verladen des Hilfsmittels erleichtert.
Trifft eine der oben genannten Voraussetzungen auf Dich zu, kannst Du Dich um eine Beantragung kümmern. Abhängig vom Bundesland ist dafür entweder das Straßenverkehrsamt oder das Ordnungsamt Dein Ansprechpartner.
Bei der entsprechend zuständigen Behörde reichst Du (oder eine bevollmächtigte Person) einen unterschriebenen formlosen Antrag ein. Auf diesem sollte Dein Anliegen kurz erklärt und begründet werden.
Außerdem müssen folgende Unterlagen vorgewiesen werden können:
Die Beantragung ist kostenlos und der Behindertenparkausweis für fünf Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer beantragt werden. Zu dem entsprechenden Termin solltest Du den abgelaufenen Ausweis mitbringen.
Mit dem Ausweis darfst Du auf gekennzeichneten Flächen parken. Diese erkennst Du meist an einem Piktogramm eines Rollstuhls, das sich entweder auf dem Boden oder auf einem Schild befindet.
Aber Achtung: Steht auf einem solchen Schild eine Ergänzung wie: „Mit Parkausweis Nr. …“ oder der Angabe des Kennzeichens, handelt es sich um einen personenbezogenen Behindertenparkplatz. Diesen darfst Du nur nutzen, wenn er auf Deinen Namen angemeldet ist.
Sollte sich in der Nähe kein Behindertenparkplatz befinden, darfst Du in Deutschland außerdem einige Sonderrechte wahrnehmen. Demnach kannst Du auf folgende Flächen ausweichen:
Außerdem kann die zugelassene Parkdauer straffrei überschritten werden.
Voraussetzung für diese Punkte ist allerdings auch, dass Du mit dem Abstellen des Autos nicht den Verkehr behinderst oder gefährdest.
In allen Fällen muss der Parkausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert werden.
Du erhältst keinen Behindertenparkausweis? In diesem Fall hast Du die Möglichkeit, eine orangene Parkerleichterung zu beantragen. Diese berechtigt Dich allerdings nicht, Dein Auto auf einem für Behinderte gekennzeichneten Parkplatz abzustellen. Stattdessen erhältst Du einige Sonderrechte. Von diesen darfst Du Gebrauch machen, wenn in zumutbarer Entfernung keine Parkmöglichkeit vorhanden ist.
Du kannst dann beispielsweise an folgenden Stellen parken:
Wichtig ist, dass Du bei zeitlicher Begrenzung neben dem Ausweis auch eine Parkscheibe ins Fenster legst.
Bis zu drei Minuten darfst Du auf einer für Menschen mit Behinderung gekennzeichneten Parkfläche halten. Allerdings nur, wenn in diesem Zeitraum keine berechtigte Person Anspruch auf diese erhebt.
Grundsätzlich musst Du beim rechtswidrigen Parken ohne Behindertenparkausweis mit einem Bußgeld in Höhe von 35 Euro rechnen, da Du gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Im schlimmsten Szenario kannst Du sogar abgeschleppt werden und musst für die zusätzlich entstandenen Kosten aufkommen.
Solltest Du demnach darauf angewiesen sein, in Gebäudenähe parken zu können, solltest Du eine der oben genannten Möglichkeiten zwingend in Betracht ziehen.
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Ich! Habe ein E Mobil (E Scooter) Invacare Comet Pro. Ich brauche für das E Mobil ein blauen Parkausweis, der unbefristet gültig ist. Ich habe einen Schwerbehinderten Ausweis mit 100%. Dazu wollte Ich gerne noch den Parkausweis haben. Wenn Ich mal mit meinem E Mobil auf einem Behinderten Parkplatz parke. Muss Ich ein Passfoto wohl auch haben dafür? Wenn ja, schicke Ich es Euch. Viele Grüße von Axel Fründ.
Hey,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können wir Ihnen nicht weiterhelfen – denn der Prozess der Beantragung eines Behindertenparkausweises kann von Stadt zu Stadt variieren. Daher empfehlen wir Ihnen, Kontakt zu der zuständigen Verwaltung Ihrer Stadt oder Gemeinde aufzunehmen. Hier können Sie all Ihre Fragen klären und nachhören, was Sie genau für die Beantragung eines blauen Parkausweises benötigen.
Viele Grüße aus Hamminkeln und einen schönen Tag
Ihr ergoflix-Team
Die Stadt behauptet das nur der Original Ausweis gilt
Guten Tag,
leider können wir Ihnen keine genaue Antwort geben. Unser Tipp: Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach und holen Sie sich dort die entsprechenden Infos ein. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Ihr ergoflix-Team
Kann ich den Ausweis kopieren und ins Auto legen damit der Original Ausweis Nicht gestohlen wird
Hey,
das können wir Ihnen leider nicht genau sagen. Fragen Sie am besten bei der zuständigen Behörde nach. Diese wird Ihnen eine genaue Auskunft darüber geben, ob der Originalausweis oder eine Kopie ins Auto gelegt werden muss.
Viele Grüße aus Hamminkeln
Ihr ergoflix-Team
Ist der blaue Parkausweis(Behindertenparkplatz etc.) ur für Fahrzeugbezogene KFZ gültig? oder ist er unabhängig vom Fahrzeug?Danke Peter K.
Guten Tag,
nach unserer Kenntnis ist der blaue Parkausweis nicht auf ein bestimmtes Auto oder KFZ-Kennzeichen beschränkt. Der Ausweis ist personenbezogen und daher nicht übertragbar. Um ganz sicher zu gehen, empfehlen wir Ihnen, bei der zuständigen Behörde (meist Straßenverkehrsbehörde oder Bezirksamt) nachzufragen und sich dort noch mal die entsprechende Information einzuholen.
Ganz herzliche Grüße aus Hamminkeln
Ihr ergoflix-Team
Sehr verehrte Mareen, bitte teilen Sie mir mit, ob ich mit meinen Beschwerden, die im Folgenden aufgelistet sind, Aussicht auf einen blauen EU- Parkausweis habe.
1) Ich befinde mich im 91. Lebensjahr
2) Ich habe eine allgemeine Muskelschwäche, kann nur mit Rollator
oder gestützt auf eine Begleitperson gehen.
3) Ich leide an einer Lungenfibrose und einer protrahierten
doppelseitigen Lungenembolie. Der klinische und der CT - Befund
liegen vor.
4) Chronische Hypoxämie mit verordneter Langzeit-Sauerstofftherapie.
5) Herzinsuffizienz bei Arrhythmie.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar,
mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Kommentar in unserem Mobilitätsblog.
Leider kann ich Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen und Ihnen keine Auskunft darüber geben, ob Sie Anspruch auf einen EU-Parkausweis haben. Den Antrag stellen Sie bei der Verwaltung in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Häufig ist das Straßenverkehrsamt der richtige Ansprechpartner.
Erkundigen Sie sich am besten telefonisch oder per E-Mail, ob Sie Anspruch haben.
Ich wünsche Ihnen alles Gute für das Jahr 2023 und drücke die Daumen, dass Sie den Parkausweis erhalten.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Super, ich bin Herzkrank, hab ein künstliches Knie, bekomme wegen Herz nur schwer Luft, das andere Knie ist auch kaputt, mein linkes Auge ist blind aber hier eine Schwerbehindertenausweis zu bekommen ist wie ein sechster im Lotto, oft beantragt und immer abgelehnt.
Hey,
das tut uns leid, dass Dein Antrag für einen Schwerbehindertenausweis abgelehnt wurde. Vielleicht helfen Dir unsere Tipps und Tricks zur Beantragung eines Behindertenparkausweis dennoch weiter.
Wir drücken Dir die Daumen und hoffen, dass Du Deinen Antrag demnächst bewilligt bekommst.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team
Ich bin vorübergehend auf den Rollstuhl angewiesen. Auf den meisten Parkplätze reicht die Breite nicht , zum Aus- bzw. Einsteigen. Was kann ich tun?
Hallo,
vielen Dank für Deinen Kommentar.
Um auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen, benötigst Du in jedem Fall einen Behindertenparkausweis. Leider kann ich Dir nicht sagen, ob Du diesen auch erhältst, solltest Du den Rollstuhl nur temporär benötigen. Erkundige Dich am besten bei der Stadtverwaltung, ob Du Anspruch auf einen entsprechenden Ausweis hast.
Wir wünschen Dir alles Gute.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team