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Barrierefreiheit – das solltest Du wissen
Larissa ergoflixMareen Autor
von Larissa und Mareen
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Häufige Fragen zum Thema: Barrierefreiheit

Was zahlt die Krankenkasse beim Badumbau?

Bist Du gesetzlich versichert, übernimmt Deine Krankenkasse einen Teil der Kosten für die Sanierung Deines Badezimmers, vorausgesetzt Du hast eine Verordnung Deines Arztes. Finanziert werden Hilfsmittel, die nachgerüstet werden können. Dazu zählen Haltegriffe oder auch ein Dusch-WC. Auch von der Pflegekasse kannst Du Unterstützung erwarten. Diese zahlt bis zu 4000 Euro pro Person für die Sanierung.

Was ist der Unterschied zwischen Barrierefrei und Behindertengerecht?

Der Begriff „barrierefrei“ bezieht sich auf die Zugänglichkeit und einfache Nutzung von Räumen, Gebäuden, Straßen und anderen öffentlichen Einrichtungen. Auch der Zugang zu Onlinediensten und digitalen Medien sollte barrierefrei gestaltet sein. „Behindertengerecht“ umfasst individuelle Anpassungen, die für eine betroffene Person notwendig sind, damit sich diese beispielsweise ungehindert in der eigenen Wohnung fortbewegen kann. Je nach Behinderung sind unterschiedliche Maßnahmen erforderlich, damit eine Wohnung als behindertengerecht eingeordnet werden kann.

Wie groß muss eine barrierefreie Dusche sein?

Eine barrierefreie Dusche sollte mindestens 120 x 120 cm groß und mit einem rutschhemmenden Belag versehen sein. Ziel ist es, dass die Dusche mit einem Rollator nutzbar ist. Benötigst Du einen Rollstuhl, sollte die Dusche eine Größe von 150 x 150 cm aufweisen. Auch hier sollte der Fachmann an einen Bodenbelag denken, der rutschhemmend ist. Sprich vor der Badezimmersanierung unbedingt mit einem Fachbetrieb. Gegebenenfalls kann Dein individueller Platzbedarf abweichen.

Was kostet ein behindertengerechtes Bad?

Der Preis eines behindertengerechten Badezimmers variiert je nach Ausstattung, ausgewählten Materialien sowie Raumgröße. Muss das Badezimmer komplett saniert werden, kannst Du mit Kosten von 3000 bis 4000 Euro pro Quadratmeter rechnen. Wähle eine niedrigpreisige Ausstattung wie günstige Fliesen, kann der Betrag geringer ausfallen. Erkundige Dich am besten im Sanitärhandel und besprich vorab, mit welchen Kosten Du rechnen musst.

Ist barrierefrei gleich rollstuhlgerecht?

Nein, „barrierefrei“ bedeutet, dass Gebäude, öffentliche Plätze, Wohnungen, Verkehrsmittel, Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen sowie Freizeitangebote so gestaltet werden, dass diese für jeden ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Barrierefreiheit bezieht sich auch auf den Onlinebereich: Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass junge Menschen, Senioren, Menschen mit Behinderung diese nutzen können. Ist ein Gebäude „rollstuhlgerecht“, kann man sich mit einem Rollstuhl ungehindert fortbewegen.

Was gehört zur Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit bedeutet, Menschen mit Behinderungen die gleichen Möglichkeiten zu geben wie Menschen ohne Behinderungen. Gebäude, Transportmittel und andere Einrichtungen und Dienstleistungen sollten gleichermaßen von allen genutzt werden können. Barrierefreiheit impliziert auch, Webseiten und andere digitale Medien so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen leicht zugänglich sind.

Warum ist Barrierefreiheit so wichtig?

Barrierefreiheit ist wichtig, um jedem Individuum die Zugänglichkeit zu öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln, aber auch Diensten wie dem Internet zu ermöglichen. Durch Barrierefreiheit wird Menschen ein unabhängigeres, integratives Leben ermöglicht und so dazu beigetragen, die Gesellschaft miteinander zu verbinden.

Was bedeutet barrierefrei zugänglich?

Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit unterschiedlichen Arten von Einschränkungen bequem auf Gebäude, Orte oder Informationen zugreifen können. Dazu gehören Rampen anstelle von Treppen, breite Türen und Gehwege für Rollstuhlfahrer, gut sichtbare und lesbare Beschilderungen und Wegweiser. Der Umgang mit Webseiten ist dann barrierefrei, wenn auch blinde und gehörlose Menschen darauf zugreifen können.

Was gilt als barrierefrei?

Barrierefreiheit bedeutet, dass Gebäude, Verkehrsmittel und andere Einrichtungen und Dienstleistungen leicht zugänglich sind und von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Beispielsweise kann es notwendig sein, Treppen durch Rampen zu ersetzen, Türen auszubauen oder spezielle Aufzüge zu installieren. Auch Online-Plattformen sollten barrierefrei gestaltet werden, damit Menschen mit einer Seh- oder Hörschwäche vollumfänglichen Zugriff haben.

Was ist ein barrierefreies Bad?

Ein barrierefreies Badezimmer muss entsprechend der DIN 18040-2 mit einer Toilette, einem Waschtisch und einer Dusche ausgestattet sein und über eine Bewegungsfläche von 120 x 120 cm verfügen. Badezimmer, die mit einem Rollstuhl befahren werden sollen, müssen über eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm verfügen. Der Zugang zur Dusche muss stufenlos befahrbar und mit einem rutschhemmenden Material versehen sein.

Wie groß muss ein rollstuhlgerechtes Bad sein?

Ein rollstuhlgerechtes Bad sollte eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm bieten. Auch die Dusche sollte diese Größe aufweisen. So hast Du beim Duschen ausreichend Bewegungsfreiheit und kannst mit dem Rollstuhl leicht hinein- und herausfahren. Hast Du einen speziellen Rollstuhl, der ein größeres Platzangebot erfordert, hole Dir unbedingt Rat in einem Sanitärhandel.

Wie sieht ein rollstuhlgerechtes Bad aus?

Rollstuhlgerechte Badezimmer verfügen über breite Türen und bieten in der Regel ein größeres Platzangebot. Dies sorgt dafür, dass Rollstuhlfahrende sich mit ihrem Hilfsmittel leichter im Bad bewegen können. Zudem werden Badewannen mit hohem Rand durch begehbare Duschen ersetzt. Handläufe sorgen für einen sicheren Halt in der Dusche und am WC. Weitere Informationen zum barrierefreien Planen, Bauen und Wohnen findest Du in der DIN 18040..

Wie muss eine behindertengerechte Wohnung ausgestattet sein?

Wohnungen für Menschen mit Behinderungen sollten so ausgestattet sein, dass sie einen einfachen Zugang ermöglichen. Rollstuhlfahrer sollten sich ungehindert fortbewegen können. Dies erreicht man u. a. über breite Türen und Flure. Behindertengerechte WCs verfügen über eine entsprechende Ausstattung wie z. B. eine begehbare, ebenerdige Dusche, Haltegriffe und ein unterfahrbares Waschbecken. Informationen zum Bau barrierefreier Wohnungen findest Du in der DIN 18040.

Wann muss eine Wohnung barrierefrei sein?

Seit dem 1. Januar 2019 müssen Wohnungen in Gebäuden, die der Gebäudeklasse 3 entsprechen, barrierefrei sein. Diese Regelung gilt für Nordrhein-Westfalen.
Ein Umbau in eine barrierefreie Wohnung ist dann erforderlich, wenn Du oder ein Angehöriger (körperlich) eingeschränkt ist. Bei Rollstuhlfahrenden ist z. B. auf eine ebenerdige, befahrbare Dusche mit einer Größe von 150 x 150 cm zu achten.

Wie breit muss eine barrierefreie Tür sein?

Barrierefreie Haus- und Wohnungseingangstüren müssen laut DIN 18040 eine lichte Breite von mindestens 90 cm aufweisen. Innerhalb der Wohnung ist eine lichte Breite von 80 cm vorgesehen. Für die Nutzung eines Rollstuhls im Innenbereich sieht die Norm eine lichte Breite von 90 cm vor.

Was muss eine barrierefreie Wohnung haben?

Ein barrierefreies Zuhause sollte so ausgestattet sein, dass es für Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen leicht zugänglich ist. Dies bedeutet, dass es breite Türen und Wege gibt, die auch mit einem Rollstuhl befahrbar sind. Handläufe in Räumen wie dem Badezimmer bieten Halt. Verfügt die Wohnung über mehrere Etagen, sollten Treppenlifte oder Rampen angebracht sein, damit alle Stockwerke erreichbar sind. Auch in der Küche sollten alle Geräte erreicht und die Arbeitsflächen unterfahren werden können.

Wann muss ein Gebäude barrierefrei sein?

Für das Land Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 1. Januar 2019 die Regelung, dass Gebäude, die der Gebäudeklasse 3 entsprechen, barrierefrei sein müssen. Generell sollte bei dem Bau neuer Einrichtungen darauf geachtet werden, diese barrierefrei zu gestalten. Häufig kann auch ein Umbau notwendig sein z. B. aufgrund einer Behinderung.

Wann gilt eine Wohnung als barrierefrei?

Ist eine Wohnung nach DIN 18040-2 barrierefrei, muss sie verschiedene Kriterien erfüllen: In öffentlichen Wohngebäuden sollten Gehwege mindestens 120 cm breit, schwellenlos, gut befahrbar und beleuchtet sowie mit Orientierungshilfen versehen sein. In der privaten Wohnung sollten Türen eine Breite von 80 cm aufweisen und 205 cm hoch sein. Auch für die jeweiligen Räume gelten unterschiedliche Bedingungen. Diese lies in der DIN 18040-2 nach.

Was ist behindertengerecht?

Behindertengerecht kann beispielsweise eine Wohnung sein, wenn diese an die individuellen Bedürfnisse des Bewohners angepasst ist. Je nach Art der Behinderung muss der Wohnraum unterschiedlich angepasst werden, damit der Bewohner selbstständig bleibt. Ist dieser auf einen Rollstuhl angewiesen, sollte Gänge und Türen beispielsweise breiter sein, damit sich der Bewohner ungehindert fortbewegen kann.

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