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Hilfsmittel – das solltest Du wissen
Larissa ergoflixMareen Autor
von Larissa und Mareen
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Häufige Fragen zum Thema: Hilfsmittel

Welche Hilfsmittel werden von der Krankenkasse bezahlt?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel medizinisch notwendige Leistungen. Dazu gehören zum Beispiel Krücken, Gehhilfen, Rollstühle, Prothesen, Orthesen und orthopädische Schuhe. Die genauen Leistungen variieren jedoch je nach Krankenkasse und können Zuzahlungen erfordern. Es empfiehlt sich daher, sich vorab bei Deiner Krankenkasse über die genauen Leistungen zu informieren. Als Experte für faltbare E-Rollstühle unterstützen wir Dich gerne bei Deinem Hilfsmittelantrag. Kontaktiere uns einfach: 02852 – 945 90 00.

Welche Pflegehilfsmittel werden von der Krankenkasse bezahlt?

Da Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse beantragt werden müssen, ist die Krankenkasse nicht für die Erstattung zuständig. Benötigst Du ein Pflegehilfsmittel, wende Dich an einen Ansprechpartner Deiner Pflegeversicherung und erfrage dort die jeweiligen Konditionen für die Kostenübernahme.

Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt solche Pflegehilfsmittel, für die eine Empfehlung des Medizinischen Dienstes oder von entsprechenden Gutachtern ausgesprochen wurde. Diese Empfehlung impliziert, dass das Pflegehilfsmittel für den Patienten notwendig bzw. erforderlich ist. Hilfsmittel, die (anteilig) erstattet werden sind u. a. Pflegebetten, Lagerungshilfen sowie Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzauflagen.

Wie werden Pflegehilfsmittel abgerechnet?

Pflegehilfsmittel werden über die Pflegeversicherung abgerechnet und von dieser übernommen, wenn das beantragte Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege beiträgt, die Beschwerden mindert oder zu einer eigenständigeren Lebensführung beiträgt. Benötigst Du technische Pflegehilfsmittel, ist ein Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25 Euro, fällig. Bei größeren technischen Pflegehilfsmitteln entfällt die Zuzahlung meist. Für Verbrauchspflegemittel werden maximal 40 Euro monatlich von der Pflegekasse übernommen.

Welche Hilfsmittel zahlt die Krankenkasse bei Behinderung?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Hilfsmittel, die für den Patienten medizinisch notwendig sind. Darunter fallen Rollstühle, Prothesen sowie Hörgeräte. Als Orientierung für die Krankenkasse dient das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands. In manchen Fällen muss der Versicherte eine Aufzahlung leisten. Hierüber informiert Dich Dein Ansprechpartner der Krankenkasse. Unterstützung erhältst Du außerdem im Sanitätshaus.

Welche Hilfsmittel gibt es auf Rezept?

Im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands sind alle Hilfsmittel aufgeführt, für die die Kosten von Deiner Krankenkasse (anteilig) übernommen werden können. Das Verzeichnis dient jedoch nur als Orientierung für Ärzte, Leistungserbringer und Versicherte. Somit können unter Umständen auch Hilfsmittel erstattet werden, die dort nicht gelistet sind.

Wo kann man Pflegehilfsmittel beantragen?

Pflegehilfsmittel werden bei der Pflegekasse beantragt. Der Medizinische Dienst oder von der Pflegekasse beauftragte Gutachter sprechen eine Empfehlung für die zu verwendenden Pflegehilfsmittel aus.

Was ist ein medizinisches Hilfsmittel?

Medizinische Hilfsmittel werden zur Behandlung verschiedener Krankheiten eingesetzt und sollen einer drohenden körperlichen Einschränkung vorbeugen oder eine bereits vorhandene ausgleichen. Ziel ist es, die Person bei ihrer Genesung zu unterstützen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. Rollstühle, Blutdruckmessgeräte, Insulinpumpen oder Prothesen gelten beispielsweise als medizinisches Hilfsmittel.

Was versteht man unter einem Hilfsmittel?

Hilfsmittel sind Gegenstände oder Geräte, die dazu dienen, Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen in ihrem täglichen Leben zu unterstützen. Darunter fallen beispielsweise technische Geräte wie Hörgeräte oder Gehhilfen wie Rollatoren und Krücken.

Wer verschreibt Hilfsmittel?

Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen und Hörgeräte werden in der Regel von einem Arzt verschrieben. Dazu muss der Patient zunächst zum Arzt gehen und sich einer Untersuchung unterziehen. Stellt ein Arzt fest, dass Du auf ein entsprechendes Hilfsmittel angewiesen bist, wird er dieses verordnen. Zweck der Verordnung ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Wie bekomme ich ein Hilfsmittel?

Hilfsmittel erhältst Du bei vielen (Online-)Anbietern und auch im Sanitätshaus wirst Du fündig. Hast Du eine Verordnung für das entsprechende Hilfsmittel, kannst Du dieses von Deiner Krankenkasse bezuschussen lassen. In solch einem Fall empfiehlt es sich, ein Sanitätshaus aufzusuchen. Hast Du das passende Hilfsmittel gefunden, musst Du einen sogenannten Hilfsmittelantrag bei Deiner Krankenkasse zur Kostenübernahme stellen. ergoflix ist Experte im Bereich elektrischer Faltrollstühle und unterstützt Dich gerne bei Deinem Hilfsmittelantrag. Rufe uns einfach an: 02852 – 945 90 00.

Was sind pflegerische Hilfsmittel?

Zu pflegerischen Hilfsmitteln zählt man Geräte oder Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, eine Erleichterung dieser darstellen oder dem Pflegebedürftigem helfen, einen autonomeren Alltag zu führen. Es gibt Verbrauchsmittel wie z. B. Einweghandschuhe und Betteinlagen, aber auch technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Notrufsysteme. .

Wie werden Hilfsmittel beantragt?

Bist Du bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, kann diese die Kosten für Dein Hilfsmittel übernehmen. Im ersten Schritt suchst Du Deinen behandelnden Arzt auf. Dieser muss bescheinigen, dass das Hilfsmittel für Dich medizinisch notwendig ist und erstellt ein Rezept. Anschließend lasse Dich in einem Sanitätshaus zu passenden Hilfsmitteln beraten. In der Regel reicht das Sanitätshaus das Rezept mit einem Kostenvoranschlag bei Deiner Krankenkasse ein. Diese prüft nun den sogenannten Hilfsmittelantrag. Benötigst Du ein Pflegehilfsmittel, ist die Pflegekasse für die Finanzierung zuständig. Nimm in solch einem Fall Kontakt zu Deiner Pflegekasse auf.

Wie werden Hilfsmittel verordnet?

Hilfsmittel werden von einem Arzt verordnet. Dieser untersucht Dich und erstellt auf Grundlage der Untersuchung ein Rezept für ein entsprechendes Hilfsmittel. Das Rezept kannst Du bei einem Leistungserbringer wie z. B. einem Sanitätshaus einlösen. Dieses versorgt Dich wiederum mit dem Hilfsmittel. In manchen Fällen können die angefallenen Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Wie lange ist eine ärztliche Verordnung gültig?

Die Gültigkeit der Verordnung ist davon abhängig, ob es sich um Arznei-, Heil-, oder Hilfsmittel handelt. Für Heilmittel ist beispielsweise vorgesehen, dass die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen zu beginnen hat. Hat der Arzt auf dem Muster 13 das Feld „Dringlicher Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen“ angekreuzt, muss die Behandlung spätestens innerhalb von 14 Tagen beginnen. Ein Privat-Rezept ist dagegen drei Monate gültig, sofern der Arzt keine andere Gültigkeitsdauer notiert hat.

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