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Krankenkasse – das solltest Du wissen
Larissa ergoflixMareen Autor
von Larissa und Mareen
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Häufige Fragen zum Thema: Krankenkasse

Wie beantrage ich eine Zuzahlungsbefreiung?

Bist Du gesetzlich krankenversichert, musst Du einen Anteil an bestimmten Leistungen (z. B. Medikamente, Krankenhausaufenthalt etc.) selbst zahlen. Die gesetzliche Zuzahlung ist bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze gültig. Von Beträgen, die darüber hinausgehen, kannst Du Dich befreien lassen. Wie Du genau die Zahlungsbefreiung beantragst, besprich am besten mit Deiner Krankenkasse. Diese erklärt Dir, wann die Belastungsgrenze erreicht ist, und informiert Dich über alles Wissenswertes. Für die Zahlungsbefreiung musst Du in der Regel ein Formular ausfüllen und ggf. weitere Unterlagen einreichen. Die genauen Anforderungen hängen von Deiner Krankenkasse ab. Daher empfiehlt es sich, die erforderlichen Unterlagen und das Antragsverfahren im Vorhinein zu klären. 

Was zahlt die Krankenkasse alles?

Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen und Leistungen. Dazu gehören zum Beispiel Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Physiotherapie. Die einzelnen Leistungsansprüche finden Sie im Sozialgesetzbuch (SGB) V. Neben dem Gesetzbuch gibt es aber noch weitere Richtlinien und Empfehlungen, an denen sich Deine Krankenkasse orientiert. Wichtig: Deine Krankenkasse übernimmt nicht grundsätzlich alle Kosten. In manchen Fällen musst Du einen Teil der Kosten selbst tragen. Unsere Empfehlung: Bist Du Dir unsicher, ob eine Behandlung übernommen wird, lasse Dich von Deiner Krankenkasse beraten. Parallel kannst Du bei Deinem Arzt nachhören und Dir dort entsprechende Informationen einholen.  

Welche Hilfsmittel werden von der Krankenkasse bezahlt?

Benötigst Du ein medizinisches Hilfsmittel, kann Deine Krankenkasse Dir bestimmte Zuschüsse gewähren. Wie hoch dabei der Zuschuss ausfällt, ist individuell und von einer Reihe an Faktoren abhängig. Krücken, Gehhilfen, Prothesen, Orthesen, Rollstühle und Rollatoren werden beispielsweise von Deiner Krankenkasse übernommen. Beachte jedoch, dass jede Krankenkasse ihre eigenen Richtlinien hat. Daher solltest Du Dich im Zweifelsfall immer an Deine Krankenkasse wenden und genau abklären, welche Hilfsmittel in welcher Höhe bezuschusst werden. Benötigst Du einen elektrischen Rollstuhl wende Dich gerne an die kostenfreie Hilfsmittelberatung von ergoflix. Die Experten stehen Dir gerne beiseite und erklären Dir, welche Schritte notwendig sind, damit Dein Elektrorollstuhl von der Krankenkasse übernommen wird. Rufe einfach an unter 02852 - 945 90 00 oder info@ergoflix.de

Welchen Rollstuhl bezahlt die Krankenkasse? 

Menschen, die in ihrer Gehfähigkeit stark eingeschränkt oder gehunfähig sind, haben Anspruch auf einen Rollstuhl. Welche Art einer solchen Mobilitätslösung die Krankenkasse bezuschusst, können wir Dir pauschal nicht sagen, denn das hängt von einer Reihe an individuellen Faktoren ab. Lies im Blogbeitrag  „Wie stelle ich einen Antrag zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse?“, welche Schritte hierfür notwendig sind. Gerne berät Dich unser Team zum Thema Krankenkassenzuschuss in Bezug auf elektrische Faltrollstühle ausführlich. Unsere Experten kennen sich mit Hilfsmittelanträgen aus und können Dir den Prozess ganz genau erklären. Du erreichst uns unter 02852 - 945 90 00 oder info@ergoflix.de

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten eines Elektrorollstuhls?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Elektrorollstuhl bei Personen, die vorübergehend oder dauerhaft von einer Mobilitätseinschränkung betroffen sind. Ein Arzt muss die medizinische Notwendigkeit feststellen und bestätigen, dass ein solches Hilfsmittel benötigt wird. Für welches Modell die Krankenkasse einen Zuschuss erteilt, ist individuell und eine Einzelfallentscheidung. Lies jetzt, wie Du in fünf Schritten einen Elektrorollstuhl beantragen kannst. Hast Du Interesse an faltbaren elektrischen Rollstühlen? Die E-Rollstühle punkten durch umfassende Features. Gerne berät Dich das Team von ergoflix zu den unterschiedlichen Modellen im Portfolio. Du erreichst uns unter 02852 - 945 90 00 oder info@ergoflix.de

Wie bekomme ich einen Rollstuhl von der Krankenkasse?

Um einen Rollstuhl von der Krankenkasse zu bekommen, mustt Du Dir zunächst eine Verordnung von Deinem Arzt ausstellen lassen. Dieser bescheinigt Dir die medizinische Notwendigkeit und bestätigt somit, dass Du eine Mobilitätshilfe benötigst. Anschließend suchst Du ein Sanitätshaus auf und lässt Dich ausführlich beraten. Unsere Empfehlung: Mache auf jeden Fall eine Probefahrt mit Deinem favorisierten Wegbegleiter und teste verschiedene Modelle. Anschließend reicht das Sanitätshaus einen Kostenvoranschlag sowie den Antrag bei der Krankenkasse ein. Wie Du einen Krankenkassenzuschuss für Deinen E-Rollstuhl von ergoflix beantragst, haben wir in der Checkliste für Ihren Hilfsmittelantrag zusammengefasst. Du möchtest mehr über die faltbaren Elektrorollstühle erfahren? Sprich uns einfach an: 02852 - 945 90 00 oder info@ergoflix.de. Wir freuen uns auf Dich. 

Warum wird ein Rollstuhl von der Krankenkasse bezuschusst?

Wenn Du aufgrund einer körperlichen Einschränkung stark geheingeschränkt oder nicht gehfähig bist, hast Du in der Regel Anspruch auf einen Rollstuhl. In solchen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten bzw. einen Teil der Kosten. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, können wir Dir leider nicht genau sagen. Das hängt von Deiner Krankenkasse, dem Krankheitsbild sowie vielen weiteren Faktoren ab.  

Wie kann ich einen Rollstuhl beantragen?

Benötigst Du einen Rollstuhl auf Rezept, suchst Du zunächst Deinen Arzt auf. Nach einer umfangreichen Untersuchung muss dieser die medizinische Notwendigkeit für einen Rollstuhl feststellen und eine Verordnung ausstellen. Mit dieser Verordnung gehst Du anschließend in ein Sanitätshaus und lässt Dich umfassend beraten. Dabei darf eine Probefahrt selbstverständlich nicht fehlen. Hast Du Dich für ein Rollstuhlmodell entschieden, übernimmt das Sanitätshaus die weitere Kommunikation mit der Krankenkasse und reicht den Antrag sowie einen Erprobungsbericht bei Deinem Leistungsträger ein. Anschließend heißt es abwarten. Nach einiger Zeit wird sich die Krankenkasse bei Dir zurückmelden. 

Hast Du Interesse an einem faltbaren elektrischen Rollstuhl, steht Dir das Team von ergoflix mit Rat und Tat beiseite. Vor allem mit dem Thema Krankenkassenbezuschussung kennen wir uns genauestens aus und können Dich umfangreich über den Prozess bei den verschiedenen Leistungsträgern informieren. Rufe uns unter 02852 - 945 90 00 an oder schreibe uns eine E-Mail an info@ergoflix.de. Wir freuen uns auf Dich. 

Zahlt die Krankenkasse die Reparatur eines elektrischen Rollstuhls?

Hat Dein Elektrorollstuhl einen Defekt, musst Du ihn reparieren lassen. In der Regel trägt die Krankenkasse die Kosten für das Reparieren des Rollstuhls, wenn die Mobilitätshilfe von dem Leistungsträger bereitgestellt wurde. Wichtig: Der Schaden wird nur übernommen, wenn dieser nicht unter Vorsatz oder grob fahrlässig zustande gekommen ist. Im Falle eines Schadens, nimm am besten Kontakt mit Deinem Sanitätshaus auf. Dieses hilft Dir gerne weiter und erklärt Dir, welche Schritte zu tun sind. 

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