Mareen Autor
von:
Mareen Hebing
(zertifizierte Medizinprodukteberaterin)

Rollstuhl von der Krankenkasse: Diese Unterstützung kannst Du erwarten

15. Oktober 2021
Lesezeit: 9 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 29. November 2023
Elektrorollstuhl ergoflix® krankenkasse

Rollstühle sind medizinische Hilfsmittel und können somit bei Deiner Krankenkasse beantragt werden. Im Falle einer positiven Rückmeldung erhältst Du durch diese finanzielle Unterstützung bei der Erstanschaffung. Das bedeutet: Wenn Du eine Zusage erhältst, musst Du lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von mindestens fünf und höchstens zehn Euro leisten.

Ob Deine Krankenkasse die Kosten für Deinen Rollstuhl tatsächlich übernimmt, hängt von mehreren Faktoren ab. Wird Dein Antrag endgültig abgelehnt, musst Du für die Anschaffungskosten selbst aufkommen.

Welche Dinge Du bei der Beantragung beachten musst und wie Du am besten vorgehst, erfährst Du daher hier.

Vorab weisen wir jedoch darauf hin, dass es sich bei der Genehmigung immer um eine Einzelfallentscheidung handelt. Diese ist sowohl abhängig von Deiner individuellen Situation als auch von den Bestimmungen Deines Anbieters.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Hilfsmittel?

Um finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung eines Rollstuhls zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. In erster Linie geht es hierbei darum, zu begründen, weshalb Du auf das Hilfsmittel angewiesen bist.

Dazu benötigst Du ein Attest Deines behandelnden Arztes. Dieser sollte nach einer Untersuchung belegen können, dass Du erheblich bis voll ausgeprägt im Gehen eingeschränkt bist. Auf dem Rezept formuliert er so ausführlich wie möglich, wieso ein Rollstuhl die Grundlage ist, dass Du aktiv am Alltag teilnehmen kannst. Sollte dazu ein Standardmodell nicht ausreichen, muss er auch diese Information vermerken. Im besten Fall notiert er eine entsprechende Begründung in Verbindung mit einer konkreten Hilfsmittelnummer. (Mehr Informationen erhältst Du im Absatz „Was sagt die Hilfsmittelnummer aus?“)

Wird auch ein elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse bezuschusst?

Dass ein Standardrollstuhl für Deine Bedürfnisse nicht ausreicht, muss begründet werden. Möchtest Du einen elektrischen Rollstuhl bei der Krankenkasse beantragen, bist Du daher in der Nachweispflicht.
Anhand Deiner körperlichen Einschränkung erklärt Dein Arzt dazu, weshalb die Funktionen eines E-Rollstuhls für Dich zwingend notwendig sind. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Dir die Kraft fehlt, um Dich selbstständig manuell fortbewegen zu können.

Die Elektrorollstühle aus dem Portfolio von ergoflix verfügen über Hilfsmittelnummern und können daher von der Krankenkasse bezuschusst werden. Eine Auflistung aller Hilfsmittelnummern der ergoflix-Produkte findest Du in dem Blogbeitrag „Was sind Hilfsmittelnummern“.

Was sagt die Hilfsmittelnummer aus?

Der GKV (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) pflegt ein Verzeichnis mit allen verordnungsfähigen Hilfsmitteln. Dieses sogenannte Hilfsmittelverzeichnis erleichtert die Beantragung eines Rollstuhls bei der Krankenkasse.

Mit Hilfe einer entsprechenden Nummer kann auf dem Attest vermerkt werden, welche konkreten Eigenschaften Dein Hilfsmittel zwingend vorweisen sollte. Eine Einordnung durch die Krankenkasse und das Sanitätshaus wird so stark erleichtert.

Zusätzlich ist die Hilfsmittelnummer auch immer eine Absicherung. Entsprechende Mittel sind nämlich grundsätzlich auf Sicherheit, Anforderungen und Funktionstauglichkeit überprüft. Es handelt sich dabei demnach auch um einen Nachweis für hohe Qualität. Deshalb ist die Chance der Übernahme durch Deine Krankenkasse höher, wenn eine Hilfsmittelnummer auf dem Attest vermerkt ist.

Wie beantrage ich einen Rollstuhl bei der Krankenkasse?

Zur Beantragung eines Rollstuhls bei der Krankenkasse, müssen einige Formalia eingehalten werden.
In der Regel hält man sich dabei an diese Schritte:

1. Arzt besuchen
Der erste Weg führt Dich zu Deinem behandelnden Arzt. Dieser untersucht Dich und stellt vorhandene Mobilitätseinschränkungen fest. Anhand dieser gibt er eine Einschätzung des benötigten Hilfsmittels ab und kann die entsprechende Hilfsmittelnummer auf einem Attest bzw. einem Rezept notieren.

2. Kontakt zum Sanitätshaus aufnehmen
Frage bei Deiner Krankenkasse nach, mit welchen Sanitätshäusern diese zusammenarbeitet. Das vom Arzt ausgestellte Rezept zeigst Du schließlich bei einem Vertragspartner Deiner Wahl vor. Das Fachpersonal wird Dich eingehend beraten. Vor Ort kannst Du den Rollstuhl außerdem testen. So kann am besten geschaut werden, welche Maße und Eigenschaften für Dich relevant sind.

3. Kostenvoranschlag & Attest einreichen
Hast Du Dich entschieden, wird ein entsprechender Kostenvoranschlag erstellt. Zusammen mit dem Attest wird dieser zur Beantragung Deines Rollstuhls an die Krankenkasse geschickt. Meist erledigt dies das Sanitätshaus für Dich.

4. Auf Antwort warten
Jetzt bleibt nichts weiter zu tun, als auf eine Antwort zu warten. Es ist gesetzlich geregelt, dass die Krankenkasse innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung darlegen muss. Wird zusätzlich der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkasse) zugezogen, kann die Frist auf fünf Wochen verlängert werden. Sollte auch diese Zeit nicht eingehalten werden, erhältst Du eine Stellungnahme mit Begründung.

5. Im Falle einer Ablehnung: Widerspruch einlegen
Es kann durchaus vorkommen, dass Du eine Absage erhältst. In diesem Fall hast Du einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen.

Hinweis: Manche Krankenkassen weichen von diesem Vorgehen ab. Das Attest musst Du dann stattdessen direkt einreichen und die Kasse kümmert sich um den Rest.

ergoflix übernimmt die Sanitätshaus-Suche

Du hast einen passenden Rollstuhl von ergoflix gefunden und möchtest diesen von Deiner Krankenkasse bezuschussen lassen? Wir unterstützen Dich dabei. Durch die Kooperation mit über 600 Sanitätshäusern deutschlandweit gibt es nicht nur das passende in Deiner Nähe, sondern Du kannst Dich direkt von unseren Fachpartnern beraten lassen.

Wir stellen den Kontakt her: Rufe uns einfach unter 02852 – 945 90 00 an oder hinterlasse uns Deine Nachricht per E-Mail an info@ergoflix.de. Wir freuen uns auf Dich!

Wem gehört ein von der Krankenkasse zur Verfügung gestellter Rollstuhl?

Das genehmigte Hilfsmittel gehört nicht automatisch Dir. Ob der Rollstuhl der Krankenkasse nur geliehen oder Dein Eigentum ist, ist immer eine individuelle Entscheidung. Diese ist abhängig vom Vorgehen der Krankenkasse und von Deinen Bedürfnissen.

Standardrollstühle werden nicht selten als Leihgabe genehmigt. In diesem Fall bleiben Krankenkasse oder Sanitätshaus die Eigentümer des Hilfsmittels. Benötigst Du dieses nicht mehr, musst Du es an der entsprechenden Stelle zurückgeben. Es wird schließlich hygienisch neu aufbereitet und weitervermittelt.

Ob der von der Krankenkasse genehmigte Rollstuhl geliehen oder gekauft ist, erfährst Du über entsprechende Dokumente. Immerhin musst Du im Falle einer Leihgabe eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen. In dieser ist unter anderem definiert, dass Du das Hilfsmittel zurückgeben musst, solltest Du es nicht mehr benötigen.

Rollstuhl von der Krankenkasse: Wer kommt für einen Defekt auf?

Da Du Dein Hilfsmittel täglich nutzt, kann es unweigerlich zu einer Beschädigung kommen. Selbst, wenn Dir kein Unfall passiert: Auch der beste Rollstuhl leidet irgendwann unter der Dauernutzung. Verschleiß ist normal, kann Dich aber entscheidend in Deiner Mobilität einschränken.

Wenn die Krankenkasse Dir den Rollstuhl zur Verfügung stellt, kommt diese auch für die Kosten einer Reparatur auf. Setze Dich dazu mit dem entsprechenden Vertragspartner in Verbindung. Ausnahmen kann es geben, wenn Du das Hilfsmittel selbst verschuldet oder mutwillig beschädigt hast. Weitere Informationen zu diesem Thema kannst Du hier nachlesen: (Elektro-)Rollstuhl-Reparatur: Was tun im Falle eines Defekts?

Welche Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Rollstuhl?

Jeder Anbieter unterstützt Dich bei der Anschaffung eines benötigten Hilfsmittels. Auch das Vorgehen ist immer ähnlich. Aber: Einzelfälle können abhängig von der Krankenkasse unterschiedlich bewertet werden. Hinzu kommen die entsprechend variierenden Vertragspartner, an die Du Dich im Falle einer Beantragung halten musst. Diese kannst Du entsprechend erfragen.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, bei Unsicherheiten den Ansprechpartner Deiner Krankenkasse zu kontaktieren.

Übersicht über bekannte Krankenkassen und die Bewilligung von Rollstühlen

AOK

Bei der AOK handelt es sich um die Allgemeine Ortskrankenkasse. Diese setzt sich aus unterschiedlichen Krankenkassen unter einheitlichem Erscheinungsbild zusammen. Je nach Region, können die rechtlichen Bestimmungen variieren. Achte deshalb darauf, dass Du auf das passende Angebot zurückgreifst oder mit Deinem Ansprechpartner kommunizierst.

Infoseite: Hilfsmittel/Rollstuhl bei der AOK beantragen

BARMER

Die BARMER stellt Dir online ausführliche Informationen zu Hilfsmitteln und konkret Rollstühlen, die über die Krankenkasse beantragt werden können, zur Verfügung:

Allgemeine Informationen zur Hilfsmittelbeantragung

Broschüre zur Versorgung mit elektrischen Rollstühlen durch die Krankenkasse

DAK Gesundheit

Auch bei der DAK kannst Du Dich online informieren. Hier bietet man Dir zur Beantwortung Deiner Fragen einen Beraterchat. Alternativ kannst Du Dich aber natürlich auch an Deinen entsprechenden Ansprechpartner wenden.

DAK: Rollstühle als Hilfsmittel über die Krankenkasse

hkk Krankenkasse

Bist Du Mitglied bei der hkk (Handelskrankenkasse), kannst Du Dich hier nähergehend informieren:

Leistungen & Services zu Hilfsmitteln bei der hkk

IKK classic

Neben hilfreichen Informationen zur Beantragung kannst Du auf der Webseite der IKK auf die Vertragspartnersuche zurückgreifen. Dazu musst Du die Postleitzahl und das gewünschte Hilfsmittel eintragen. Anschließend erhältst Du eine Übersicht über Partner in Deiner Nähe.

IKK: Rollstuhl bei der Krankenkasse beantragen & Vertragspartnersuche

KKH Kaufmännische Krankenkasse

Informationen zur Übernahme eines Rollstuhls durch die KKH findest Du hier:

Fragen & Antworten: Rollstühle über die Krankenkasse

KNAPPSCHAFT

Auf dem Online-Auftritt der KNAPPSCHAFT findest Du ausführliche Informationen:

Allgemeine Informationen: Hilfsmittel beantragen

Broschüre: Manueller Rollstuhl von der Krankenkasse

Broschüre: Elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse

Techniker Krankenkasse (TK)

Auf der folgenden Seite findest Du häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten dazu.

Informationen: Rollstuhl von der TK

Fazit: Rollstuhl von der Krankenkasse

In diesem Beitrag haben wir die Frage „Wann bekommt man einen Rollstuhl verschrieben?“ beantwortet. Ist das Hilfsmittel für Dich medizinisch notwendig, hast Du Anspruch auf einen Rollstuhl. Um den Rollstuhl auf Rezept zu erhalten, muss Dein Arzt Dir die medizinische Notwendigkeit jedoch erstmal bescheinigen. Wende Dich auch an Deine Krankenkasse, um Vertragspartner wie ein passendes Sanitätshaus zu finden.

Interessierst Du Dich für einen elektrischen Faltrollstuhl von ergoflix, übernehmen wir die Suche nach einem Sanitätshaus. Wende Dich gerne an unser Serviceteam: 02852 9459000. Wir freuen uns auf Dich!

Krankenkassenzuschuss für E-Rollstühle – so geht´s!

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18 comments on “Rollstuhl von der Krankenkasse: Diese Unterstützung kannst Du erwarten”

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht. Wir freuen uns sehr, dass unser Blogbeitrag hilfreich für Dich war.

      Alle unsere Modelle haben eine Hilfsmittelnummer und sind von der Krankenkasse bezuschussbar, so dass Du einen Großteil der Kosten sparen kannst. Wir beraten Dich auch gerne vorab zum Hilfsmittelantrag und erklären Dir alles Wissenswerte zu diesem Thema. Unsere Spezialisten kennen sich ganz genau mit dem Beantragungsprozess der verschiedenen Krankenkassen aus und stehen Dir mit Rat und Tat beiseite.

      Rufe uns gerne an 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de.

      Wir freuen uns auf Deine Nachricht!

  1. ich möchte gerne etwas fragen ein Bekannter hat durch eine op beide Beine verloren er ist seit 4 Jahren jetzt auch in Pflegeheim .würde ihn ein elektrischer Rollstuhl zustehen .? Weil er hat bei jeder Bewegung mit den Armen in normalen Rollstuhl schmerzen . Würde mich über eine Antwort freuen . Lg Kathrin

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht.
      Dass ein Standardrollstuhl für nicht ausreicht, muss begründet werden. Ein E-Rollstuhl kann beispielsweise zwingend notwendig sein, wenn die Kraft fehlt, um sich selbstständig manuell fortbewegen zu können.
      Wir unterstützen immer gerne bei dem Hilfsmittelantrag für die Krankenkasse. Unsere Spezialisten kennen sich ganz genau mit dem Beantragungsprozess der verschiedenen Krankenkassen aus und stehen Dir mit Rat und Tat beiseite.
      Rufe uns einfach an 02852 9459000 oder schreibe eine E-Mail an info@ergoflix.de.

      Wir freuen uns auf Deine Nachricht!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

    1. Hey,
      vielen Dank für das positive Feedback zu unserem Beitrag. Wir geben uns Mühe, alle Informationen zusammenzutragen und gut aufzubereiten. Über welche Themen sollen wir noch berichten? Schreib uns gerne all Deine Ideen. 🙂
      Liebe Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  2. Hallo und guten Tag, mein Sohn ist mehrfach Schwerbehindert, spastik Epilepsie und er hat eine Wirbelsäulenteilaufrichtung. Im täglichen Gebrauch fährt er einen elektrischen Rollstuhl mit Stehfunktion. Damit die Beine belastet werden und damit durch die Skoliose die Verdauung besser funktioniert. Wir haben nun einen Adaptivrollstuhl mit Rückenwinkelverstellung und notwendigem Zubehör bei der Krankenkasse beantragt. Diese Verordnung wurde abgelehnt da es sich um eine Doppelversirgung handele. Ich begründete diese Versorgung damit, dass verschiedene Arztpraxen nicht aufgesucht werden können mit dem Elektrorollstuhl. Am Telefon wurde mir gesagt, dass es auch barrierefreie Praxen gibt und wir die freie Arztwahl in Anspruch nehmen. Somit ist jede andere Aktivität nicht mehr möglich, kein Kinobesuch, kein Restaurantbesuch… ist es wirklich so, dass kein Anspruch besteht?
    Auf Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus. Gruß, Michaele Brandes

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht. Es tut uns sehr leid, dass der Adaptivrollstuhl abgelehnt worden ist.
      Leider können wir in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen. Unser Tipp: Möglicherweise kann es sich lohnen, Widerspruch einzulegen.

      Wir drücken die Daumen!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  3. Guten Tag,

    meine Mutter lebt in einem Pflegeheim und ist stark gehbehindert, kann ohne Hilfsmittel (Rollator) nicht gehen und damit auch nur bedingt.

    Der Rollstuhl wurde bei ihrem letzten Krankenhausbesuch verordnet, Sanitätshaus hat Angebot erstellt, die Krankenkasse hat den Rollstuhl abgelehnt mit der Begründung sie lebe im Pflegeheim und der Rollstuhl müsse dort gestellt werden.

    Das Pflegeheim widerum sagt Krankenkasse sei dafür zuständig.

    Nun ist meine Mutter gestürzt, Oberschenkelhalsbruch, Operiert und kann noch weniger gehen.
    Und ohne Rollstuhl !

    Krankenkasse: Hallesche Nationale

    Auch Inkontinenswindeln hat die Krankenkasse abgelehnt, bzw möchte die Krankenkasse vom Arzt eine Bescheinigung mit dem ‚Grad der Inkontinenz‘ . Der Arzt widerum sagt das stellt er nicht aus.

    VG

    1. Hey, vielen Dank für Deine Nachricht. Es tut uns sehr leid, dass Deine Mutter keinen Rollstuhl von der Krankenkasse erhalten hat. Es gibt die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dies empfehlen wir in jedem Fall.
      Interessiert Deine Mutter sich für einen Rollstuhl von ergoflix, bieten wir als kostenfreien Service die Unterstützung bei dem Hilfsmittelantrag an. Setze Dich einfach mit uns in Verbindung: 02852 9459000. Wir freuen uns auf Deinen Anruf.
      Herzliche Grüße
      Dein ergoflix-Team

  4. Welchen Geldbetrag überweist die Krankenkasse monatlich für unseren Leihrollstuhl an das Sanitätshaus?
    Nach 10 Jahren meine ich müßte er bezahlt sein.
    Jetzt muß ich für die Vertagsverlängerung wieder m einen Beitrag an das Sanitätshaus überweisen.

    1. Hey Torsten,

      leider können wir Dir auf Deine Frage keine Antwort geben. Sprich am besten Dein Sanitätshaus an – denn dieses kennt genauestens den abgeschlossenen Vertrag und die entsprechenden Vertragsbedingungen. Dieses kann Dir anschließend genau sagen, wann Dein Rollstuhl abbezahlt ist bzw. ob Du ihn überhaupt abbezahlen kannst.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  5. Ich habe die Verordnung beim Sanitätshaus abgegeben habe und dieses hat den Antrag/Kostenvoranschlag der Kasse gesendet.Die Kasse verlangte nun einen Gesundheitsfragebogen vom Arzt!Der Versorgungsleister der Kasse rief an und sagte,ich soll einen Termin machen,man komme aus Hessen zum ausmessen.Es werde eine Wiederverwendungsversorgung aus dem Lager gemacht.Sollte ich nicht einverstanden sein,müsse ich selbst aufzahlen.
    Drei Tage danach kam ein Bescheid der Kasse.
    Ich widersprach,da ohne den verordneten E-Antrieb die Rollstuhlumversorgung nicht möglich ist.
    Nun erhielt ich ein Schreiben dass der verordnete Antrieb,ebenfalls vom kasseneigenen Versorger aus dessen Lager erfolgen wird!

    1. Guten Tag,

      vielen Dank für das Teilen Deiner Erfahrungen. Deine Krankenkasse ist nicht dazu verpflichtet, Dir einen fabrikneuen Rollstuhl zur Verfügung zu stellen. Oft werden gebrauchte Modelle vergeben, die allerdings in einwandfreiem Zustand sind. Höherwertige Modelle, die nicht unbedingt notwendige Funktionen bieten und damit „das Maß des Notwendigen” überschreiten, werden bezuschusst. Das bedeutet, dass Du eine wirtschaftliche Aufzahlung leisten musst.
      Gut zu wissen: Jede Entscheidung der Krankenkasse ist eine Einzelfallentscheidung. Auch handelt jeder Leistungsträger anders.

      Wenn Du Interesse an einem faltbaren elektrischen Rollstuhl aus dem Hause ergoflix hast, melde Dich gerne bei uns. Wir haben Experten im Team, die sich im Bereich Krankenkassenmanagement ganz genau auskennen und Dich in Sachen Hilfsmittelantrag ganz genau beraten.

      Ruf uns einfach an unter: 02852 - 945 90 00. Wir freuen uns auf Dich.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  6. In meiner Familie ist eine junge Frau mit Schlaganfall und Lähmung der rechten Seite sowie Sprachverlust.Sie ist im Pflegeheim ihre Krankenkasse will keinen Rollstuhl bezahlen weil sie im Pflegeheim ist. Begründung der Krankenkasse : Wegen Unterbringung im Heim kein Rollstuhl von der Krankenkassen, Heim müsste den Rollstuhl zur Verfügung stellen. . Ist so etwas korrekt. Kein Heim hat für jeden den passenden Rollstuhl.

    1. Guten Tag,

      vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Nach unseren Informationen ist nicht das Heim für eine Rollstuhl-Versorgung zuständig sondern die Krankenkasse.
      Wenn z.B. ein Schlaganfall vorliegt und die Kraft in den Händen nicht mehr gegeben ist, ist ein manueller, handbetriebener Rollstuhl nicht geeignet, sodass dann ein elektrischer Rollstuhl verschrieben werden müsste.

      Vielleicht kann Ihnen der Arzt noch einmal einen detaillierten Bericht erstellen, sodass die Krankenkasse daraufhin die Versorgung neu beurteilt.

      Durch eine individuelle Verordnung des Arztes muss auch das Rollstuhl-Modell auf den jeweiligen Patienten angepasst sein. Hier kann das Heim ja nicht alle Modelle vorrätig haben.
      Oft arbeiten die Heime mit einem Sanitätshauspartner zusammen, die die komplette Versorgung der Bewohner übernimmt. Vielleicht kann Ihnen die Heimleitung zu dieser Thematik auch noch weiterhelfen.

      Für weitere Rückfragen melden Sie sich gerne jederzeit bei uns. Rufen Sie einfach an unter 02852 - 70 53 819 oder schreiben eine E-Mail an info@ergoflix.de.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Ihr ergoflix-Team

  7. Mich würde gerne interessieren kann man einen Rolstuhl auch kaufen ?

    Gibt es eine Auswahl verschiedener Modelle ?

    In welcher Preisklasse muss man erwarten.

    Info über Garantie und Reparatur.

    1. Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Wir haben eine ganze Reihe faltbarer E-Rollstühle im Sortiment, die Sie erwerben können. Das Praktische unserer faltbaren Modelle: Dank des intuitiven Faltmechanismus können sie kinderleicht auf Reisen mitgenommen oder im Wohnungsflur verstaut werden. Unser beliebter ergoflix® L z. B. hat ein Nettogewicht von nur 23,5 kg und eine Reichweite von 24 km. Der Preis für den ergoflix® L beträgt 3990,00 €. Darüber hinaus haben wir auch noch verschiedene andere Modelle im Sortiment. Beispielsweise den ergoflix® LXplus, der mit einer StVZO konformen Beleuchtung ausgestattet ist oder die JBH® Carbon Modelle, die neben einer tollen Optik auch sehr leicht sind. Das Beste: Der ergoflix® L und der ergoflix® LXplus haben eine Hilfsmittelnummer und können somit von der Krankenkasse bezuschusst werden. Alle genauen Informationen finden Sie auf unserer Webseite: https://ergoflix.de/elektrischer-rollstuhl.html

      Rufen Sie uns doch einfach an und wir finden die passende Mobilitätslösung für Sie: 02852 - 945 90 00 (Mo. - Fr.: 8:30 - 18:00 Uhr). Alternativ sind wir per Mail über info@ergoflix.de zu erreichen.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Ihr ergoflix-Team

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