Benötigst Du einen Elektrorollstuhl gibt es zwei Optionen: Entweder Du kaufst diesen privat und trägst die vollen Kosten oder Du lässt Dir die Mobilitätshilfe von der Krankenkasse bezuschussen. Dazu muss Dein Arzt ein Rezept ausstellen, welches anschließend bei der Krankenkasse eingereicht wird. Der Vorteil: Du sparst Kosten. Denn Du musst lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von 10 € leisten – vorausgesetzt Deine Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten des Rollstuhls. Übrigens: Unter bestimmten Umständen kannst Du Dich von der gesetzlichen Zuzahlung befreien lassen.
Wie gehst Du vor?
Hast Du eine Verordnung für einen Rollstuhl von Deinem Arzt erhalten, such Dir am besten ein Sanitätshaus auf. Dieses berät Dich qualifiziert und stellt Dir verschiedene Rollstuhlmodelle vor. Hast Du Dein Wunschmodell gefunden, reicht das Sanitätshaus anschließend alle notwendigen Unterlagen bei Deiner Krankenkasse ein. Nach einem positiven Bescheid erhältst Du Deine Mobilitätshilfe.
Gut zu wissen: Nicht immer bekommst Du einen nagelneuen E-Rollstuhl. Die Krankenkasse prüft zunächst, ob das Sanitätshaus nicht noch ein gebrauchtes Modell auf Lager hat, das für Dich geeignet ist.
Rollstuhl geht über „Maß der notwendigen Dinge“ hinaus
Es gibt allerdings auch den Fall, dass Dein präferiertes Rollstuhlmodell nach Definition der Krankenkasse über „das Maß der notwendigen Dinge“ hinausgeht. In diesem Fall ist die Krankenkasse nicht in der Pflicht, die gesamten Kosten für den Elektrorollstuhl zu tragen. Denn die Krankenkasse ist nur dafür zuständig, dass Du den „Nahbereich um die eigene Wohnung“ erschließen kannst. Wir empfehlen: Vereinbare eine Mischkalkulation mit Deiner Krankenkasse. Das bedeutet, Deine Krankenkasse übernimmt die Standardversorgung und alle Kosten, die darüber hinausgehen, werden von Dir getragen.
Beratung bei der Hilfsmittelbeantragung
Wir haben Spezialisten in unserem Team, die Dir mit Rat und Tat bei allen Anliegen rund um das Thema Krankenkassenbezuschussung beiseitestehen. Gerne geben wir Dir Informationen mit auf den Weg, die Dich bei Deinem Hilfsmittelantrag unterstützen. Nimm Kontakt mit uns auf unter 02852 - 945 90 00 oder per E-Mail an info@ergoflix.de.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Genau, einen E-Rollstuhl können Sie über ein Sanitätshaus beziehen. Gerade, wenn Sie Ihre Mobilitätshilfe von der Krankenkasse bezuschussen lassen möchten, müssen Sie den Weg über ein Sanitätshaus gehen. Sie haben Interesse an einem faltbaren E-Rollstuhl? Dann könnten unsere ergoflix-Modelle genau das richtige für Sie sein. Das Beste: Dank Hilfsmittelnummer können unsere Faltrollstühle von der Krankenkasse bezuschusst werden. So sparen Sie Kosten.
Wie eine Krankenkassenbezuschussung abläuft, können Sie hier nachlesen: https://ergoflix.de/hilfsmittelantrag.html. Gerne beraten wir Sie umfassend zu diesem Thema. Rufen Sie uns einfach an unter 02852 - 945 90 00 (Mo. – Fr.: 8:30 Uhr – 18.00 Uhr) oder schreiben eine E-Mail an info@ergoflix.de.
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Bekommt man einen E-Rollstuhl denn im Sanitätshaus? Das würde mich sehr interessieren. Wir brauchen nämlich bald einen neuen.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Genau, einen E-Rollstuhl können Sie über ein Sanitätshaus beziehen. Gerade, wenn Sie Ihre Mobilitätshilfe von der Krankenkasse bezuschussen lassen möchten, müssen Sie den Weg über ein Sanitätshaus gehen. Sie haben Interesse an einem faltbaren E-Rollstuhl? Dann könnten unsere ergoflix-Modelle genau das richtige für Sie sein. Das Beste: Dank Hilfsmittelnummer können unsere Faltrollstühle von der Krankenkasse bezuschusst werden. So sparen Sie Kosten.
Wie eine Krankenkassenbezuschussung abläuft, können Sie hier nachlesen: https://ergoflix.de/hilfsmittelantrag.html. Gerne beraten wir Sie umfassend zu diesem Thema. Rufen Sie uns einfach an unter 02852 - 945 90 00 (Mo. – Fr.: 8:30 Uhr – 18.00 Uhr) oder schreiben eine E-Mail an info@ergoflix.de.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Ihr ergoflix-Team