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von:
Lena Bruns
(zertifizierte Medizinprodukteberaterin)

Entlastungsbetrag: Das solltest Du wissen

13. Dezember 2024
Lesezeit: 10 Minuten
Dieses Bild zeigt zwei Personen an einem See sitzend

Wusstest Du, dass Menschen mit Pflegegrad einen Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen können? Mit 125 Euro im Monat soll der Pflegealltag erleichtert werden. Erfahre mehr über den Entlastungsbetrag und die Voraussetzungen für eine Bewilligung.  

Das Wichtigste in Kürze
• Menschen mit Pflegegrad haben einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 €.
• Die Anwendungsmöglichkeiten für den Entlastungsbetrag sind vielfältig und bieten Unterstützung im Alltag.
• Du kannst den Entlastungsbetrag ansparen oder auch umwandeln.

Was ist der Entlastungsbetrag? 

Der Entlastungsbetrag ist eine wichtige finanzielle Leistung der Pflegeversicherung, die Menschen mit Pflegegrad zur Verfügung steht. Diese Leistung, auch als Entlastungsleistung bekannt, beträgt 125 Euro im Monat und dient der gezielten Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren pflegenden Angehörigen im Alltag.  

Im Rahmen des SGB XI wurde dieser Betrag eingeführt, um die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit von Pflegebedürftigen zu fördern und gleichzeitig pflegende Angehörige zu entlasten. Der Entlastungsbetrag steht allen Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 zur Verfügung und kann für verschiedene anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden. 

Die Besonderheit des Entlastungsbetrags liegt darin, dass er zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen wie Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege gewährt wird. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen den Betrag als ergänzendes Budget für weitere Unterstützungsangebote nutzen können. 

Ein wichtiger Aspekt des Entlastungsbetrags ist seine Zweckbindung: Er muss für qualitätsgesicherte Leistungen verwendet werden, die von der Pflegekasse anerkannt sind. Diese können von der Tagespflege über Betreuungsangebote bis hin zu haushaltsnahen Dienstleistungen reichen.  

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag? 

Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag besteht grundsätzlich für alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad. Besonders hervorzuheben ist, dass der Anspruch unabhängig von der Versorgungsform besteht. Das bedeutet, dass sowohl Menschen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, als auch Personen, die bereits Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst erhalten, den Entlastungsbetrag nutzen können. Auch Pflegebedürftige, die in einer Pflege-Wohngemeinschaft oder einer anderen Form des betreuten Wohnens leben, haben Anspruch auf diese Leistung. 

Gut zu wissen: 
Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung gewährt. Er kann parallel zu Leistungen wie der Verhinderungspflege, Tagespflege oder Nachtpflege in Anspruch genommen werden. Dies ermöglicht eine flexible und bedarfsgerechte Kombination verschiedener Unterstützungsangebote.

Der Gesetzgeber hat bewusst keine weiteren Voraussetzungen für den Bezug des Entlastungsbetrags festgelegt. Einzige Bedingung ist die Verwendung für qualitätsgesicherte Angebote zur Unterstützung im Alltag, die nach Landesrecht anerkannt sind. Diese niedrigschwellige Zugänglichkeit soll sicherstellen, dass möglichst viele Pflegebedürftige und deren Pflegepersonen von dieser Entlastung profitieren können. 

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag? 

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Diese finanzielle Unterstützung bleibt in ihrer Höhe konstant und ist unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad – das bedeutet, dass Personen mit Pflegegrad 1 den gleichen Betrag erhalten wie Menschen mit höheren Pflegegraden 2 bis 5. 

Wird der monatliche Betrag von 125 Euro nicht vollständig ausgeschöpft, kann das verbleibende Budget in die Folgemonate übertragen werden. Mehr dazu erfährst Du im Abschnitt: Ansparen des Entlastungsbetrags. 

Die Abrechnung des Entlastungsbetrags erfolgt über ein Erstattungsprinzip: Die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen zahlen zunächst die in Anspruch genommenen Leistungen selbst und reichen anschließend die Rechnungen bei der Pflegekasse ein. Diese erstattet dann die Kosten bis zur maximalen Höhe von 125 Euro pro Monat. Wichtig ist dabei, dass nur Rechnungen von anerkannten Anbietern eingereicht werden können. 

Im Rahmen der Pflegeversicherung stellt der Entlastungsbetrag eine zusätzliche Leistung dar, die nicht mit dem regulären Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen verrechnet wird. Das bedeutet, dass dieser Betrag ein echtes zusätzliches Budget für die Unterstützung im Alltag darstellt. Die Pflegekasse stellt diesen Betrag zur Verfügung, um gezielt die Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zu fördern. 

FlixTipp:
Der volle Betrag in Höhe von 125 Euro steht Dir auch dann zur Verfügung, wenn verschiedene Angebote kombiniert werden, solange die Gesamtsumme den monatlichen Entlastungsbetrag nicht übersteigt. Diese Flexibilität ermöglicht es, die Unterstützung optimal an die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Pflegepersonen anzupassen.

Anwendungsmöglichkeiten für den Entlastungsbetrag 

Die Anwendungsmöglichkeiten für den Entlastungsbetrag sind vielfältig und bieten Dir flexible Optionen zur Unterstützung im Alltag. Die Leistungen der Pflegeversicherung können dabei für verschiedene anerkannte Angebote genutzt werden, die die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern und gleichzeitig die Pflegepersonen entlasten. Das sind die Anwendungsmöglichkeiten:  

Betreuungsangebote:

  • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz 
  • Einzelbetreuung durch qualifizierte Pflegebegleiter 
  • Besuchsdienste und Alltagsbegleitung 
  • Betreuungsangebote in Tagespflege- oder Nachtpflegeeinrichtungen 

Haustaltsnahe Dienstleistungen:

  • Unterstützung bei der Haushaltsführung 
  • Hilfe beim Einkaufen 
  • Wäschepflege und Reinigungsarbeiten 
  • Zubereitung von Mahlzeiten 

Professionelle Pflegedienste:
Der Entlastungsbetrag kann für zusätzliche Betreuungsleistungen oder ergänzende Hilfen im Rahmen der Pflegesachleistungen verwendet werden. Dies ist besonders relevant für Pflegebedürftige, die bereits einen Pflegedienst in Anspruch nehmen und dessen Leistungsangebot erweitern möchten. 

Gruppenaktivitäten: 

  • Gemeinsame Freizeitaktivitäten 
  • Bewegungsangebote 
  • Gedächtnistraining 
  • Kreativgruppen 

Für pflegende Angehörige ist besonders wichtig zu wissen, dass der Entlastungsbetrag auch für Beratungsangebote und Schulungen verwendet werden kann. Diese Angebote zur Unterstützung helfen dabei, die eigenen Pflegekompetenzen zu stärken und den Pflegealltag besser zu bewältigen. 

Erfahre mehr über regionale Angebote: Deine Pflegekasse berät Dich über die vor Ort verfügbaren Möglichkeiten.  

Auszahlung und Abrechnung des Entlastungsbetrags 

Die Auszahlung und Abrechnung des Entlastungsbetrags folgen einem klar strukturierten Prozess, den Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kennen sollten, um die Leistungen der Pflegeversicherung optimal nutzen zu können.  

In vier Schritten zum Entlastungsbetrag:  

  1. Die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen wählen einen zugelassenen Anbieter für die gewünschte Unterstützung im Alltag aus. 
  2. Die in Anspruch genommenen Leistungen werden zunächst selbst bezahlt. 
  3. Die Rechnung wird bei der Pflegekasse eingereicht. 
  4. Die Pflegekasse prüft die Rechnung und erstattet die Kosten bis zur Höhe von 125 Euro pro Monat. 

Die Rechnung muss dabei folgende Informationen enthalten: 

  • Name und Anschrift des Leistungserbringers 
  • Name der pflegebedürftigen Person 
  • Art und Umfang der erbrachten Leistungen 
  • Datum der Leistungserbringung 
  • Betrag der Rechnung 
Gut zu wissen: 
Nutze die Möglichkeit, mehrere kleinere Rechnungen zu sammeln und gebündelt einzureichen. Dies kann den administrativen Aufwand für alle Beteiligten reduzieren. Auch können Rechnungen, die den monatlichen Betrag von 125 Euro übersteigen, mit angespartem Budget aus den Vormonaten verrechnet werden.

Ansparen des Entlastungsbetrags 

Das Ansparen des Entlastungsbetrags bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine flexible Möglichkeit, das zur Verfügung stehende Budget optimal zu nutzen. Die monatlichen 125 Euro müssen nicht zwingend im jeweiligen Monat aufgebraucht werden, sondern können für spätere, möglicherweise umfangreichere Unterstützungsleistungen zurückgelegt werden. 

Das solltest Du wissen:  

  • Nicht genutzte Beträge aus einem Monat können in die Folgemonate übertragen werden. 
  • Das Ansparen innerhalb eines Kalenderjahres ist unbegrenzt möglich. 
  • Nicht verbrauchte Beträge aus dem Vorjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. 
  • Das maximale Ansparpotenzial beträgt somit bis zu 1.500 Euro pro Jahr (12 Monate x 125 Euro) 
Gut zu wissen:
Diese Ansparregelung ist besonders vorteilhaft für die Planung größerer Unterstützungsmaßnahmen. Für pflegende Angehörige bietet das Ansparen des Entlastungsbetrags die Chance, gezielt Auszeiten zu planen und sich temporär eine umfassendere Entlastung zu verschaffen. Die Selbstbestimmtheit und Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen wird dabei durch die Möglichkeit gestärkt, das Budget nach den eigenen Bedürfnissen und im passenden Zeitrahmen einzusetzen.

Umwandlungsanspruch – Unterstützung im Alltag statt Sachleistungen 

Der Umwandlungsanspruch ist eine wichtige Ergänzung zum regulären Entlastungsbetrag, der Pflegebedürftigen zusätzliche Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Pflege ermöglicht. Im Rahmen des SGB XI können Pflegebedürftige bis zu 40 Prozent ihrer nicht genutzten Pflegesachleistungen in einen zusätzlichen Betrag für Unterstützung im Alltag umwandeln. 

Und so geht's:  

  • Werden die durch einen Pflegedienst erbrachten Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft, kann der nicht genutzte Teil teilweise umgewandelt werden. 
  • Die Umwandlung muss bei der Pflegekasse beantragt werden. 
  • Der umgewandelte Betrag kann flexibel für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. 
  • Besonders für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 eröffnet diese Option neue Möglichkeiten der Versorgung. Sie können dadurch ihr Budget für Betreuung und Entlastung deutlich erhöhen und mehr Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn der reguläre Entlastungsbetrag nicht ausreicht, um den individuellen Unterstützungsbedarf zu decken.

Mit dem Umwandlungsanspruch erhältst Du mehr Wahlfreiheit bei der Gestaltung der Pflege. Entscheide selbst, ob Du die klassischen Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst oder lieber alternative Unterstützungsangebote im Alltag in Anspruch nehmen möchtest. 

Für die Abrechnung gelten dabei die gleichen Grundsätze wie beim regulären Entlastungsbetrag: 

  • Die Leistungen müssen von anerkannten Anbietern erbracht werden. 
  • Die Kosten werden zunächst selbst getragen und dann von der Pflegekasse erstattet. 
  • Die Rechnungen müssen die erforderlichen Angaben enthalten. 
  • Eine Kombination mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung ist möglich. 

Der Umwandlungsanspruch trägt damit wesentlich zur Förderung der Selbstbestimmtheit bei der Gestaltung der Pflegemaßnahmen bei. Er ermöglicht es den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die verfügbaren Leistungen noch gezielter an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen und die Unterstützung im Alltag zu optimieren. 

Antragstellung: Beachte diese FlixTipps 

Für Antragsteller des Entlastungsbetrags gibt es einige wichtige Informationen, die den Prozess der Beantragung und Nutzung erheblich erleichtern können.  

Der Weg zum Entlastungsbetrag beginnt mit diesen grundlegenden Schritten: 

  1. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (1-5). 
  2. Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag entsteht automatisch mit der Pflegegradfeststellung. 
  3. Eine gesonderte Beantragung des Entlastungsbetrags ist nicht erforderlich. 
  4. Die Pflegekasse stellt monatlich 125 Euro zur Verfügung.

Für die erfolgreiche Nutzung des Entlastungsbetrags sollten Antragsteller folgende Aspekte beachten:

  • Nur Leistungen von nach Landesrecht anerkannten Anbietern können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. 
  • Die Auswahl der Anbieter sollte sorgfältig und entsprechend der individuellen Bedürfnisse erfolgen. 
  • Die Pflegekasse berät bei der Suche nach geeigneten Unterstützungsangeboten. 
  • Rechnungen müssen vollständig und korrekt eingereicht werden. 

Ein wichtiger Tipp für Antragsteller ist die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse. Diese bietet umfassende Beratung zu verschiedenen Aspekten: 

  • Verfügbare Angebote zur Unterstützung im Alltag in der Region 
  • Möglichkeiten der Kombination mit anderen Pflegeleistungen 
  • Korrekte Einreichung von Rechnungen 
  • Aktuelle Höhe des verfügbaren Budgets 

Für pflegende Angehörige ist es zudem wichtig zu wissen, dass sie die Beratungsangebote der Pflegekasse auch für sich selbst nutzen können. Dies hilft bei der besseren Bewältigung des Pflegealltags und der optimalen Nutzung der zur Verfügung stehenden Unterstützungsleistungen. 

Die Dokumentation der in Anspruch genommenen Leistungen spielt eine wichtige Rolle: 

  • Alle Rechnungen sollten sorgfältig aufbewahrt werden. 
  • Ein eigenes System zur Übersicht über genutzte Leistungen ist empfehlenswert. 
  • Die regelmäßige Überprüfung des noch verfügbaren Budgets hilft bei der Planung. 
  • Nicht genutzte Beträge sollten im Blick behalten werden, um sie rechtzeitig einzusetzen.

Du möchtest mehr über die häusliche Pflege erfahren? Pflegehelfer 24 unterstützt Dich und Deine Angehörigen bei der Organisation der häuslichen Pflege und allen dazugehörigen Umstellungen. Durch den Zugang zu einer breiten Palette von Informationen zu allen Aspekten der Pflege erleichtert Dir Pflegehelfer24 die Navigation durch die komplexe Pflegelandschaft. 

Fazit

Der Entlastungsbetrag für Menschen mit Pflegegrad in Höhe von 125 € pro Monat kann vielfältig eingesetzt werden und bietet so eine große Unterstützung im Pflegealltag. Es gibt viele Möglichkeiten, den Betrag selbstbestimmt zu verwenden – er kann angespart oder auch umgewandelt werden.  Auch kannst Du ihn parallel zu Leistungen wie der Verhinderungspflege, Tagespflege oder Nachtpflege in Anspruch nehmen. 

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