Larissa ergoflix
von:
Larissa Reintges
(zertifizierte Medizinprodukteberaterin)

Wird ein Elektrorollstuhl von der Krankenkasse übernommen?

14. Februar 2020
Lesezeit: 3 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 27. September 2023
Elektrorollstuhl ergoflix®

Eine Leistung von Krankenkassen besteht darin, Dich zu unterstützen, wenn Du auf ein Hilfsmittel angewiesen bist. Dazu gehören Gehhilfen, Rollatoren und eben auch Rollstühle. Das Vorgehen ist dabei immer das Gleiche, aber: Damit ein Elektrorollstuhl von der Krankenkasse übernommen wird, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.

Welche das sind und worauf Du bei der Beantragung achten solltest, erfährst Du hier.

Elektrorollstuhl: Übernahme durch die Krankenkasse beantragen

Grundlage einer Bezuschussung ist immer eine ausreichende Begründung. Die Krankenkasse muss genau wissen, weshalb Du im Alltag auf das geforderte Hilfsmittel angewiesen bist. Nachweisen musst Du das durch eine durch Deinen Arzt erstellte Verordnung.

Wir empfehlen Dir, diese Schritte zu befolgen, damit Dein Elektrorollstuhl von der Krankenkasse übernommen werden kann:

  1. Suche Deinen Arzt auf und beschreibe Dein Anliegen. Du wirst eingehend untersucht. Im Anschluss besprichst Du mit Deinem Arzt, welcher Rollstuhl für Dich in Frage kommt. Dieser schreibt in einer Verordnung (ähnlich Rezept) genau auf, wieso Du einen Elektrorollstuhl benötigst. Dabei sollte vor allem ersichtlich werden, weshalb ein manueller Rollstuhl nicht in Frage kommt.
  2. In einem Fachgeschäft oder im Sanitätshaus schilderst Du Deine Bedürfnisse. Mit Hilfe eines Fachgesprächs und einer Probefahrt findest Du das optimale Hilfsmittel. Im Anschluss erhältst Du einen Kostenvoranschlag.
  3. Den Kostenvoranschlag und die Verordnung schickst Du bzw. in den meisten Fällen das Sanitätshaus an Deine Krankenkasse.
  4. Jetzt heißt es warten, während die Krankenkasse prüft, ob Dein Antrag genehmigt wird.

Ist die Hilfsmittelnummer wichtig?

Auch Elektrorollstühle ohne diese Nummer übernimmt die Krankenkasse. Das passiert allerdings seltener. Der Grund dafür ist, dass im Hilfsmittelverzeichnis nur Hilfsmittel aufgenommen werden, die allen Anforderungen des GKV-Spitzenverbandes (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) entsprechen.

Es handelt sich dabei also um ein Qualitätsmerkmal, von dem auch Du profitierst.

Ist die Vorgehensweise bei jeder Krankenkasse gleich?

Leider lässt sich vorab keine eindeutige Aussage dazu treffen, ob der Elektrorollstuhl auch auf jeden Fall von Deiner Krankenkasse übernommen wird. Nicht jede Versicherung arbeitet mit den gleichen Rahmenbedingungen und bewertet unter Umständen die Ausführungen Deines Arztes unterschiedlich.

Des Weiteren haben Krankenkassen feste Verträge mit Sanitätshäusern, an die Du bei der Auswahl gebunden bist. Für Dich ist also relevant, ob Dein präferierter Elektrorollstuhl vertraglich mit den von Deiner Krankenversicherung ausgesuchten Sanitätshäusern kompatibel ist.

Auch für den ergoflix können Sie eine Übernahme beantragen

Der ergoflix® L (Vörgängermodell vom ergoflix® LX) war der erste faltbare Elektrorollstuhl mit Hilfsmittelnummer auf dem Markt. In unserem Produktportfolio befinden sich darüber hinaus viele weitere Modelle mit Hilfsmittelnummer. So können Kosten von Ihrer Krankenkasse erstattet werden. Eine Übersicht aller Hilfsmittelnummern von ergoflix entnehmen Sie unserem Blogbeitrag „Was sind Hilfsmittelnummern?“.

Wir legen großen Wert darauf, dass Du die Möglichkeit einer Übernahme durch die Krankenkasse hast. Gerne unterstützen wir Dich bei der Beantragung und beantworten Deine Fragen. Schreibe uns gerne eine E-Mail: info@ergoflix.de oder rufe uns an unter 02852 - 94590-00.

Krankenkassenzuschuss für E-Rollstühle – so geht´s!

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12 comments on “Wird ein Elektrorollstuhl von der Krankenkasse übernommen?”

  1. Ich suche einen Elektrorollstuhl für einen 26-jährigen Invaliden. Wer auch immer es spenden könnte, ich wäre sehr dankbar. Der Invalide befindet sich in Rumänien, Oradea.

    1. Hey, vielen Dank für Deine Anfrage.
      Um mehr über Deinen Bekannten zu erfahren, sende uns doch gerne alle Infos an unseren Kundenservice (info@ergoflix.de). Wir freuen uns auf Deine Rückmeldung.
      Dein ergoflix-Team

    1. Hallo, danke für Deine Nachricht. Suche Deinen Hausarzt auf, um eine Verordnung (ähnlich einem Rezept) für einen Elektrorollstuhl zu erhalten. Sehr gerne beraten wir Dich vorab zum Hilfsmittelantrag und erklären Dir alles Wissenswerte zu diesem Thema. Unsere Spezialisten kennen sich ganz genau mit dem Beantragungsprozess der verschiedenen Krankenkassen aus und stehen Dir mit Rat und Tat beiseite. Rufe uns einfach an unter 02852 9459000 oder schreibe uns eine E-Mail an info@ergoflix.de. Wir freuen uns auf Dich!

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Dein ergoflix-Team

  2. Guten Morgen,
    Ich bin bei der Tk versichert und habe über die Fa. XXX einen Ergofix L geordert weil man mir diesen empfohlen hat und meinen gesundheitlichen Bedürfnissen entspricht. Ein ärztliches Rezept lag auch vor. Die TK hat diesen abgelehnt mit der Begründung das der Rollstuhl nicht für außen geeignet ist. Können Sie mir helfen?

    1. Hey,

      sehr gerne helfen wir Ihnen weiter. Wir haben Experten in unserem Team, die bei der Beantragung Ihres ergoflix unterstützen und auch beim Einlegen eines Widerspruchs helfen können. Ihre Anfrage leite ich an unsere Kollegin aus dem Krankenkassenmanagement weiter. Diese wird sich dann per Mail bei Ihnen melden. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie unseren Kundendienst unter der E-Mail-Adresse info@ergoflix.de erreichen oder 02852-945 90 00. Heute sind wir von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar.

      Viele Grüße aus Hamminkeln
      Ihr ergoflix-Team

  3. Der Antrag meiner Ehefrau
    auf Kostenübernahme für ein
    E-Sccoter wurde nach Wiederspruch erneuert von der
    AOK abgelehnt, mit ärzt. Atest und
    Probefahrt durch ein Reha-Taem
    wurde der Antrag abgelehnt !?
    Was kann man jetzt noch tun ?

    1. Guten Tag,

      das tut uns leid, dass Ihr Antrag abgelehnt wurde. Wir haben Experten in unserem Team, die gezielt bei allen Angelegenheiten der Beantragung unterstützen sowie beim Einlegen eines Widerspruchs. Ihre Anfrage leite ich an unsere Kollegin aus dem Krankenkassenmanagement weiter. Diese wird sich dann per Mail bei Ihnen melden. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie unseren Kundendienst unter der E-Mail-Adresse info@ergoflix.de erreichen oder 02852-945 90 00. Montags bis freitags sind wir von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar.

      Viele Grüße aus Hamminkeln
      Ihr ergoflix-Team

  4. Hallo
    ich habe einen ERGOFLIX bei meiner Krankenkasse beantragt. Mir ist wichtig, daß dieser faltbar ist und ich ihn im Auto transportieren kann.
    Nun hat die Krankenkasse abgelehnt - mit der Begründung daß ein normaler E-Rollstuhl ausreicht.
    Einen Widerspruch habe ich eingereicht. Und suche jetzt Argumente. Können Sie mir da weiterhelfen?

    Viele Grüße
    Karin F.

    1. Guten Tag,

      sehr gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung des ergoflix und unterstützen Sie bei Angelegenheiten mit der Krankenkasse. Ihre Anfrage leite ich an unsere Kollegin aus dem Krankenkassenmanagement weiter. Diese wird sich dann per Mail bei Ihnen melden. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie unseren Kundendienst unter der E-Mail-Adresse info@ergoflix.de erreichen oder 02852-945 90 00 (Mo.-Fr.: 8:30 - 18:00 Uhr).

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Ihr ergoflix-Team

  5. Guten Tag. Mein Vater ist bei der kkh versichert und hat dort einen Faltbaren ERollstuhl beantragt. Jetzt meine Frage. Im Hilfsmittel Verzeichnis des GKV steht der Ergoflix L . Muss die Krankenkasse diesen voll übernehmen, da mein Vater keine Zuzahlung finanziell machen kann. Außerdem ist er befreit. Über eine Antwort von ihnen würde ich mich sehr freuen
    Daniela Lillig

    1. Guten Morgen,
      vielen lieben Dank für Ihre Anfrage. Meine Kollegin wird Sie unter der angegebenen E-Mail-Adresse kontaktieren. Gerne können Sie uns auch direkt anrufen: 02852 - 945 90 00 (Mo.-Fr.: 8:30-18:00 Uhr).
      Liebe Grüße und einen schönen Tag =)
      Ihr ergoflix-Team

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