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So beantragst Du einen Elektrorollstuhl bei der AOK

Mareen Autor
von:
Mareen
(Spezialistin Content Marketing)
21. Februar 2020
Lesezeit: 4 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 16. Januar 2023
So beantragen Sie einen Elektrorollstuhl bei der AOK

Grundsätzlich übernimmt jede Krankenkasse die Kosten für sogenannte notwendige Hilfsmittel. Das sind solche, ohne deren Hilfe Du Deinen Alltag nicht bestreiten könnest. Darunter fallen beispielsweise Gehhilfen, Rollatoren und eben auch Rollstühle. Diese beantragst Du bei Deiner zuständigen Krankenkasse.

Was genau Du bei dieser Beantragung eines Elektrorollstuhls bei der AOK beachten musst, erfährst Du hier.

Elektrorollstuhl & AOK: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Vorab: Bei der Entscheidung, ob Deine Krankenkasse Dich finanziell bei der Anschaffung Deines Hilfsmittels unterstützt, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die folgenden Informationen beschreiben daher den Idealfall. Grundsätzlich kann es aber immer zu individuellen Abweichungen kommen. Diese besprichst Du dann am besten mit Deinem zuständigen Ansprechpartner bei der AOK.

Um überhaupt für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse in Frage zu kommen, müssen einige allgemeine Grundvoraussetzungen gegeben sein. Die wichtigste dabei ist, dass Dein Arzt die Notwendigkeit des Hilfsmittels bescheinigt.

Konkret bedeutet das: Er erstellt ein Gutachten, auf dem die körperliche Einschränkung genau erläutert ist. Je mehr dabei in die Tiefe gegangen wird, desto besser. Bei der Beantragung eines Elektrorollstuhls bei der AOK muss klar ersichtlich sein, weshalb ein manuelles Modell nicht ausreicht. Gründe dafür können beispielsweise eine eingeschränkte Greiffunktion oder fehlende Kraft in Armen und Händen sein. Dein zuständiger Arzt muss genau vermerken, weshalb die Fortbewegung in einem Rollstuhl ohne Antrieb nicht gewährleistet werden kann.

Achtung: Hilfsmittelnummer vermerken lassen

Am besten suchst Du Dir ein Modell aus, das im Hilfsmittelverzeichnis steht. Zwar übernimmt die AOK auch Elektrorollstühle, die dort nicht vermerkt sind, die Wahrscheinlichkeit ist mit entsprechendem Eintrag aber höher. Das liegt daran, dass Hilfsmittel dort nur nach dem Vorweisen einiger Qualitätszertifikate aufgenommen werden. Es ist also auch ein Qualitätsmerkmal.

Wie beantrage ich einen Elektrorollstuhl bei der AOK?

Die Beantragung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Suche Deinen Arzt auf. Dein Arzt untersucht Dich eingehend und bespricht mit Dir, welche Eigenschaften der Rollstuhl haben sollte. Er stellt Dir eine Verordnung aus, die einem Rezept ähnelt.
  2. Finde ein passendes Sanitätshaus in Deiner Nähe. Lass Dich im Fachhandel beraten und teste verschiedene Modelle. Hast Du das passende gefunden, reicht das Sanitätshaus die Verordnung sowie einen Kostenvoranschlag für das ausgewählte Modell bei Deiner Krankenkasse ein.
  3. Jetzt heißt es: auf eine Antwort warten.

Da es sich, wie eingangs erwähnt, immer um eine Einzelfallentscheidung handelt, kann es durchaus auch zu einer Absage kommen. In diesem Fall hast Du die Möglichkeit, diese Entscheidung anzufechten.

Kommen Kosten auf mich zu?

Eine Zuzahlung des Nutzers bei der Übernahme eines notwendigen Hilfsmittels ist gesetzlich vorgeschrieben – eine Befreiung ist allerdings möglich. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt mindestens fünf bis maximal zehn Euro.

Reparaturen und Wartungen des bereitgestellten Elektrorollstuhls werden ebenfalls von der AOK übernommen.

Solltest Du Dich für ein Hilfsmittel entscheiden, das über die notwendigen Grundvoraussetzungen hinausgeht oder das Maß der Notwendigkeit überschreitet, musst Du die Mehr- und Folgekosten selbst tragen.

Weiterführende Informationen zur Übernahme eines elektrischen Rollstuhls durch die AOK findest Du übrigens auf dieser Info-Seite oder bei Deinem zuständigen AOK-Ansprechpartner.

Der ergoflix hat eine Hilfsmittelnummer

In unserem Portfolio findest Du verschiedene faltbare Elektrorollstühle mit Hilfsmittelnummer. So zum Beispiel den ergoflix® LX und ergoflix® LXplus. Dein Vorteil: Die Kosten für die Anschaffung können von der Krankenkasse übernommen werden. Eine Übersicht aller Hilfsmittelnummern der ergoflix-Produkte findest Du in dem Blogbeitrag „Was sind Hilfsmittelnummern“.

Wenn Du auf der Suche nach einem leichten und handlichen E-Rollstuhl bist, der sich wunderbar für ausgiebige Spazierfahrten und den Alltag eignet, ist der ergoflix genau richtig.

Auch wir helfen Dir gerne weiter. Schreibe uns einfach eine E-Mail an info@ergoflix.de oder rufe uns an unter: 02852 - 94590-00. Wir freuen uns auf Dich!

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18 comments on “So beantragst Du einen Elektrorollstuhl bei der AOK”

    1. Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Hilfsmittelnummer des ergoflix® L lautet: 18.46.05.0020.
      Gerne können Sie uns bei Fragen zur Beantragung unter 02852 - 945 90 00 (Mo. -Fr.: 8:30 - 18:00 Uhr) anrufen. Wir freuen uns auf Sie!

  1. Weshalb soll ich für einen ergoflix l plus 400 Euro zuzahlen, aber für einen der ca.1400 Euro kostet nichts der aber 130 kg wiegt.130 kg sind aber viel zu schwer für mich oder meine Frau.Ich wohne an einer viel befahrenen Kreisstraße Ortsauswärts ohne Gehwege, muß also zur Nutzung immer5km im Auto transportieren.?

    1. Hey,
      wir haben Ihre Anfrage an unsere Spezialistin zum Thema Krankenkassenbezuschussung weitergeleitet. Sie wird sich bei Ihnen melden und Ihnen weiterhelfen. Möchten Sie direkt Kontakt zu uns aufnehmen? Rufen Sie uns gerne an: 02852-945 90 00 (Mo. -Fr.: 8:30 - 18:00 Uhr). Wir freuen uns auf Sie!
      Liebe Grüße
      Ihr ergoflix-Team

  2. Krankenkasse in Berlin: die AOK Nordost.

    Unser faltbarer Elektrorollstuhl ergoflix L ist als Hilfsmittel gelistet, die Kosten für die Anschaffung können also theoretisch von der Krankenkasse übernommen werden. Wenn Sie auf der Suche nach einem leichten und handlichen E-Rollstuhl sind, der sich wunderbar für ausgiebige Spazierfahrten .

    Praktisch auch ?

    1. Hey, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Bezuschussung wird bei jeder Krankenkasse unterschiedlich gehandhabt. Wir haben eine Spezialistin im Hause, die Ihnen gerne alle Fragen rund um das Thema Krankenkassenbezuschussung beantwortet. Rufen Sie uns einfach an: 02852 945 90 00 (Mo. - Fr.: 8:30 bis 17:00 Uhr). Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

  3. Ihre beschriebene Antragsweise entspricht nicht dem Gesetz SGBV! Sobald der Arzt ein Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelverzeichnis verordnet ($ 73 Abs. 2 Nr 7 SGBV), hat die KK die Leistung zu erbringen. Der "Spitzenverband Bund der KK" kann für Hilfsmittelgruppwn die Erstattungshöhe begrenzen, der verbleibende Rest ist der Eigenanteil. Die gängige Praxis, ärztliche Verordnungen "abzulehnen" ist der KK nicht nur "verboten", weil das SGB keine Ermächtigung enthält, sondern darüber hinaus strafbar als "Untreue", Betrug usw. Und in Folge des öffentlichen Behördenstatus ($1 Abs.2 SGB X) kommt Amtsmissbrauch bis zur Rechtsbeugung $ 339 StGB in Betracht.
    Leider lässt sich das Recht der GKV gem. SGB V nicht durchsetzen, weil scheinbar kein Sozialrichter mehr über ausreichende Lesekompetenz verfügt, das BSG leider inbegriffen.
    Betrogene Anspruchsberechtigte sollten sich vom Sachbearbeiter im SGB V die Stelle zeigen lassen, die die KK zu dieser Ablehnung berechtigen soll, die gibt es nämlich nicht. $ 33 SGBV: Versicherte haben Anspruch auf Hilfsmittel, die erforderlich sind; das Nähere entspricht obigem...
    Verfügt der E-Rollstuhl über CE-Konformität nach MedProdV, ist er im Hilfsmittelverzeichnis aufzunehmen und damit fällt er unter die Pflicht-Leistungsarten gem. $11 SGB V. Um die entsprechenden Verträge mit den Leistungserbringern muss sich die KK selbst bemühen und ist vollumfänglich handlungspflichtig einschließlich Lieferung und Wartungsvertrag mit dem Sanitätshaus.

    1. Vielen Dank für Ihre Nachricht.

      Unseren Recherchen zur Folge haben die Krankenkassen die Befugnis, über eingehende Anträge zu entscheiden und demzufolge auch eine Ablehnung auszusprechen.
      Gemäß § 33 Abs. 5b SGB V sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, Anträge, die nicht genehmigungspflichtig sind, zu prüfen. Aus der Tatsache, dass eine Prüfung rechtmäßig ist, lässt sich schließen: Anträge können sowohl positiv als auch negativ ausfallen.

      Die von der Krankenkasse zur Verfügung gestellten Hilfsmittel müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Leistungen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, dürfen Krankenkassen nicht bewilligen. Dies ist dem in § 12 SGB V beschriebenem Wirtschaftlichkeitsgebot zu entnehmen.
      Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass der Krankenkasse im Falle einer Ablehnung möglichst viele ärztliche bzw. therapeutische Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, aus denen die medizinische Notwendigkeit des beantragten Hilfsmittels hervorgeht.

      Auch eine Schilderung Ihres persönlichen Umfeldes kann dazu beitragen, dass dem Widerspruch Abhilfe geschaffen wird. Wichtig hierbei ist jedoch zu wissen, dass die Krankenkassen nur dafür zuständig sind, Ihren Versicherten den „Nahbereich um die eigene Wohnung“ zum Erschließen zu ermöglichen. Dies ist unter anderem der „Fortschreibung der Produktgruppe 18 "Kranken-/Behindertenfahrzeuge" des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V“ vom GKV Spitzenverband zu entnehmen, welches am 13.11.2018 veröffentlicht wurde.

      Daher bietet es sich an, im Widerspruch weniger darauf einzugehen, dass man den Rollstuhl im Auto transportieren möchte (es sein denn, die Krankenkasse erspart sich dadurch Fahrtkosten). Stattdessen ist es sinnvoller, mit der leichten und kompakten Bauweise des ergoflix zu argumentieren.

      Haben Sie Fragen dazu: Rufen Sie uns gerne an: 02852 – 945 90 00. Wir unterstützen und beraten Sie individuell!

      Ihr ergoflix-Team

  4. Ich benötige Hilfe zur Beantwortung eines ergoflix L bei der AOK.ich kann leider nicht mehr sprechen nach dem Schlaganfall beide Beine und der linke Arm sind stark eingeschränkt . Ich habe die Pflegestufe 4 mein Name. Bernd H.aus Dresden

    1. Guten Tag,

      sehr gerne helfen wir Ihnen weiter und unterstützen Sie bei Angelegenheiten mit der Krankenkasse. Ihre Anfrage leite ich an unsere Kollegin aus dem Krankenkassenmanagement weiter. Diese wird sich dann per Mail bei Ihnen melden. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie unseren Kundendienst unter der E-Mail-Adresse info@ergoflix.de erreichen.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln
      Ihr ergoflix-Team

    1. Guten Tag,

      vielen Dank für Ihre Anfrage. Es gibt ganz unterschiedliche Modelle. Unsere faltbaren elektrischen Rollstühle fahren beispielsweise bis zu 6 km/h vorwärts und bis zu 2 km/h rückwärts. Anders ist es beim Scoozy, dem Outdoor-Mobil von ergoflix: Hier können Sie mit bis zu 15 km/h vorwärts und mit bis zu 4 km/h rückwärts unterwegs sein. Die Angaben beziehen sich auf die Modelle in unserem Produktportfolio und können je nach Hersteller variieren. Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie am besten direkt bei unserem Serviceteam an: 02852 - 945 90 00 oder schreiben uns eine E-Mail unter info@ergoflix.de. Heute sind wir bis 18 Uhr telefonisch erreichbar.

      Viele Grüße aus Hamminkeln
      Ihre ergoflix-Team

  5. ich bin 72 jähre krank patient ich habe schwerbehinderte ausweiss ich habe pflegegrad 2.

    ich laufen mit Rollator. ich habe knie schmerzen mit bandschibe schmerzen.

    1. Hallo,
      nehmen Sie gerne Kontakt zu unserem Kundenservice auf und finden Sie heraus, ob eine Mobilitätslösung von ergoflix die richtige für Sie ist: 02852-945 90 00. Heute sind wir noch bis 18:00 Uhr für Sie erreichbar.
      Liebe Grüße und ein schönes Wochenende.
      Ihr ergoflix-Team

  6. Die Techniker lehnt eine Bezuschussung ab, mit der Begründung:
    Nur für den Innenbereich geeignet. Hat keine Beleuchtung. Kann nur 4 cm Höhe überwinden

    1. Guten Tag,

      das tut uns leid, dass die Bezuschussung von Ihrer Krankenkasse abgelehnt wurde.
      Wir haben Modelle im Sortiment wie den ergoflix® LXplus (18.50.07.0002), der eine Hilfsmittelnummer für den Innen- und Außenbereich hat und mit einer Beleuchtung ausgestattet ist. Dank Faltmechanismus kann dieser Elektrorollstuhl einfach zusammengeklappt und platzsparend verstaut werden. Leistungsstarke Akkus bringen Sie 24 km weit.

      Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung. Wir haben Experten in unserem Team, die Ihnen beratend zur Seite stehen. Melden Sie sich gerne bei uns unter 02852 - 945 90 00 oder per E-Mail an info@ergoflix.de. Werktags sind wir von 8.30 – 18.00 Uhr erreichbar.

      Viele Grüße aus Hamminkeln
      Ihr ergoflix-Team

    1. Hey,

      vielen Dank für Deine Anfrage. Unsere faltbaren E-Rollstühle kannst Du in Dresden testen und Probe fahren. Entweder kommt ein Kollege aus dem Außendienst bei Dir vorbei und Du kannst die Probefahrt in Deiner gewohnten Umgebung durchführen oder Du nimmst eine ausgiebige Testfahrt bei einem unserer über 600 Sanitätshauspartner wahr. Ruf uns am besten einmal an – so können wir besprechen, welche Möglichkeit für Dich am besten ist: 02852 - 945 90 00. Wir freuen uns auf Deinen Anruf.

      Herzliche Grüße aus Hamminkeln und wir wünschen einen tollen Tag.
      Dein ergoflix-Team

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