Die elektronische Patientenakte (ePA) ist am 15. Januar 2025 zunächst in ausgewählten Testregionen an den Start gegangen. Der bundesweite Roll-out verzögert sich auf frühestens April. Dieser digitale Gesundheitsordner soll nach erfolgreich abgeschlossener Pilotphase allen gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung stehen. In einem ersten Schritt können Praxen, Krankenhäuser und Apotheken den Medikationsplan einsehen. In diesem Blogpost erfährst Du, was die elektronische Patientenakte ist, welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringt.
Das Wichtigste in Kürze
• Die elektronische Patientenakte soll für mehr Transparenz sorgen und Vertrauen schaffen.
• Allen gesetzlich Versicherten steht die elektronische Patientenakte künftig zur Verfügung.
• Die Nutzung der ePA erfolgt auf freiwilliger Basis. Versicherte können der Datenerfassung zu jedem Zeitpunkt widersprechen.
• Du selbst entscheidest, wer Zugang zu Deinen persönlichen Daten erhält. So bleiben sensible Informationen geschützt.
Was ist die elektronische Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte soll die Versorgung von Patienten optimieren und den Leistungserbringer bei der Wahl der richtigen Behandlungsmethode unterstützen. In einem ersten Schritt enthält die digitale Krankenakte eine Medikationsliste, eng verknüpft mit dem E-Rezept. So können ungewollte Wechselwirkungen von Medikamenten vermieden und behandelnde Ärzte bei der Medikation unterstützt werden.
Weitere Ausbaustufen sind in der Planung – so zum Beispiel die Patientenkurzakte und der elektronische Medikationsplan. Nach der erfolgreichen Erprobungsphase werden alle in der elektronischen Patientenakte erfassten Daten den Praxen, Apotheken und Krankenhäusern zur Verfügung stehen. Du selbst kannst diese Daten ebenfalls einsehen und die Zugriffsrechte auf Wunsch individuell verwalten. So bist Du jederzeit umfassend über Befunde und Behandlungsmethoden informiert.
FlixTipp:
Kennst Du die Notfallkarte? Dank dieser erhalten Rettungskräfte oder auch Ersthelfer medizinische Informationen für eine bessere Erstversorgung.
Persönliche und medizinische Informationen sind auf der Notfallkarte notiert, darunter finden sich Daten wie Name und Adresse sowie Allergien, Vorerkrankungen, Medikamente oder genutzte Hilfsmittel.
Welche Vorteile bietet die elektronische Patientenakte?
In der elektronischen Patientenakte lassen sich alle gesundheitsrelevanten Daten dauerhaft digital speichern. So bist Du vor Datenverlust geschützt und kannst alle für Dich relevanten Informationen jederzeit einsehen. Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheker müssen erforderliche Unterlagen nicht erst umständlich anfordern. Alle Informationen stehen den an der Behandlung Beteiligten unmittelbar zur Verfügung. Diese Neuerung trägt also wesentlich auch zur Digitalisierung im Krankenhaus bei.
Fachärzte sind in der Lage, sich über die zuvor vom Hausarzt vorgenommenen Diagnosen und Behandlungsmethoden unmittelbar zu informieren. Ihre eigenen Berichte laden sie in die elektronische Patientenakte. Die Befunde kann der Hausarzt ohne Arztbrief zur Kenntnis nehmen und für Deine weitere Behandlung nutzen. Beim Eintritt eines medizinischen Notfalls zählt jede Minute. Ist die Notaufnahme über die Vorgeschichte des Patienten lückenlos informiert, kann das Leben retten.
Der Austausch von medizinischen Dokumenten wird deutlich vereinfacht. Alle Informationen sind sicher an einem Ort gespeichert. Willst Du eine ärztliche Zweitmeinung einholen, vereinfacht die digitale Krankenakte diesen Vorgang, da sämtliche Daten sofort einsehbar sind. Auch bei einem Arztwechsel erweist sie sich als nützlich, sodass der Arztbrief stetig an Bedeutung verlieren wird. Nutzt Du die elektronische Patientenakte, bist Du zukunftssicher aufgestellt.
Gut zu wissen:
Sensible Daten erfordern einen hohen Sicherheitsstandard, der laut des Bundesministeriums für Gesundheit dank End-to-End Verschlüsselung gegeben ist. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO nicht erhoben oder gespeichert.
Welche Nachteile sind mit der Nutzung verbunden?
Auch wenn die Daten der ePA durch verschiedene Sicherheitsvorkehrungen geschützt wird, kann ein Restrisiko von Datenmissbrauch vorliegen. Doch die Einführung der ePA soll bundesweit erst erfolgen, wenn gewährleistet ist, dass alle technischen, organisatorischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen vollständig erfüllt werden.
Möchtest Du die zugehörige App nutzen, benötigst Du Smartphone oder Tablet, Desktop-PC oder Laptop, jeweils ausgestattet mit geeigneten Betriebssystemen. Für Registrierung und Anmeldung sind NFC-fähige Gesundheitskarte mit zugehöriger PIN oder Gesundheits-ID unerlässlich. Falls noch nicht vorhanden, kannst Du diese Zugangsdaten bei Deiner Krankenkasse beantragen.
Auch ohne ePA-App ist es möglich, über digitale Endgeräte auf die elektronische Patientenakte zuzugreifen – allerdings nur passiv. Ein Einsehen, Hochladen oder Verwalten von Daten ist dann nicht gegeben.
Wenn Du nicht über das erforderliche Equipment verfügst, ist es eine Option, dass Du eine Bezugsperson als Vertretung benennst, die wiederum die Verwaltung der Daten in Deinem Einverständnis übernehmen kann.
Kann ich einen Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte einlegen?
Alle gesetzlich krankenversicherten Personen erhalten eine ePa, wenn sie keinen Widerspruch eingelegt haben. Willst Du Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte einlegen, so ist das problemlos möglich. Deren Nutzung ist und bleibt freiwillig. Du kannst der Erfassung und Zurverfügungstellung Deiner Daten jederzeit bei Deiner Krankenkasse widersprechen. Dann wird keine elektronische Patientenakte angelegt. Besteht bereits eine digitale Krankenakte, werden alle bereits erfassten Daten gelöscht.
Auch von Dir individuell festzulegende medizinische Einrichtungen lassen sich von der elektronischen Patientenakte ausschließen. Willst Du verhindern, dass Arztbrief, Befund oder Diagnose in die elektronische Patientenakte eingestellt werden, musst Du das während der jeweiligen Behandlung mitteilen. Ärzte und medizinische Einrichtungen haben dann Deinem Wunsch zu entsprechen.
Auch Daten zum digital gestützten Medikationsprozess und dem Einstellen von E-Rezept-Daten kannst Du widersprechen, ebenso der Erfassung von Abrechnungsdaten durch Deine Krankenversicherung.
Die Krankenversicherungen bieten für den Widerspruch zur ePA bequeme Lösungen an. So kannst Du über die Internetauftritte der jeweiligen Anbieter Deinen Widerspruch leicht realisieren. Sollte die Möglichkeit nicht gegeben sein, reicht ein formloses Schreiben an Deine Versicherung. Entsprechende Textvorlagen sind online verfügbar – gib beispielsweise „Widerspruch elektronische Patientenakte Muster“ in die Suchmaschine ein.
Wer bietet die elektronische Patientenakte an?
Jede Krankenkasse stellt ihren gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung. Wenn Du als Versicherter die Kasse wechselst, kannst Du die in Deiner digitalen Akte abgelegten Daten zum neuen Versicherer übertragen lassen. Die Migration übernehmen die Krankenkassen. Auch die privaten Krankenversicherungen können Dir als Kunde eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Während für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt wird, erfolgt die Anlage einer elektronischen Patientenakte bei Privatversicherten nur, wenn Du das wünschst.
Fazit
Mit der elektronischen Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten werden sämtliche Informationen zu Diagnosen und Therapiemaßnahmen gebündelt. Ein umfassender Austausch zwischen Dir und den beteiligten Leistungserbringern unterstützt die gezielte Versorgung und optimiert die Behandlung. Über die entsprechende App kannst Du alle Daten selbst verwalten und nutzen. Misstraust Du dem Datenschutz, kannst Du ganz einfach widersprechen. Bei allen Fragen rund um die elektronische Patientenakte berät Dich Deine Krankenkasse.