Generell ist es möglich, dass ein Leichtgewichtrollstuhl mit Hilfsmittelnummer von der Krankenkasse bezuschusst wird. Schauen wir uns zunächst die Beantragung manueller Rollstühle an: Oftmals werden leichte Rollstühle mit manuellem Antrieb von der Krankenkasse übernommen. Das liegt daran, dass hierfür eine Hilfsmittelnummer vorliegt, unter der viele der „Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstühle“ gelistet sind.
Allerdings wird jeder Fall einzeln von den Krankenkassen geprüft, weshalb Du bei Deinem Antrag zwingend alle erforderlichen Rezepte und Unterlagen einreichen solltest. Die finale Entscheidung über eine Bezuschussung trifft letztendlich Deine Krankenkasse.
Auch eine Bezuschussung für Leichtgewichtrollstühle mit Elektroantrieb ist möglich. Hier ist es etwas anders als bei manuellen Leichtrollstühlen: Da ein Elektrorollstuhl nicht klar in einer Kategorie des Gewichts eingestuft wird, muss der Hersteller die Hilfsmittelnummer für das entsprechende Mobilitätsprodukt zunächst beantragen.
Wir von ergoflix arbeiten stetig daran, unsere Produkte weiterzuentwickeln. Denn wir möchten unseren Kunden eine hohe Qualität liefern. Denn die Zufriedenheit der Nutzer unserer Produkte steht für uns an erster Stelle.
Die meisten Elektrorollstühle in unserem Produktportfolio haben eine Hilfsmittelnummer und können von der Krankenkasse bezuschusst werden. Der ergoflix® LX beispielsweise hat die Hilfsmittelnummer für den Innen- und Außenbereich. Gut zu wissen: Manche Krankenkassen bevorzugen Hilfsmittel, die In- und Outdoor genutzt werden können.
Doch auch hier entscheidet die Krankenkasse jeden Fall individuell.
Solltest Du Fragen rund um das Thema Krankenkassenbezuschussung haben, stehen Dir unsere Spezialistinen gerne zur Verfügung. Rufe uns einfach an oder schreibe uns eine E-Mail an
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