Mareen Autor
von:
Mareen Hebing
(zertifizierte Medizinprodukteberaterin)

Behindertengerechte Wohnung: Eigenschaften und Wissenswertes

17. Mai 2022
Lesezeit: 5 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 27. September 2023
behindertengerechte Wohnung

Das eigene Zuhause sollte optimal auf die individuellen Wohnbedürfnisse zugeschnitten sein. Ein Grundbedürfnis dabei: sich uneingeschränkt fortbewegen und agieren. Damit das unabhängig von körperlichen Einschränkungen gewährleistet werden kann, gibt es behindertengerechte Wohnungen.

Doch spätestens bei der Wohnungssuche wird klar: So eindeutig ist diese Bezeichnung leider nicht. Was genau es damit auf sich hat und welche Eigenschaften Du erwarten kannst, erfährst Du in diesem Blogbeitrag.

Welche Anforderungen erfüllt eine Wohnung mit diesem Zusatz?

Die wichtigste Information in diesem Zusammenhang ist, dass der Begriff nicht klar definiert ist. Es gibt demnach keine rechtliche Grundlage, welche Anforderungen eine behindertengerechte Wohnung vorweisen muss. Damit ist die Bezeichnung in diesem Kontext ähnlich aussagekräftig wie seniorengerecht oder schwellenarm.

In Wohnungsgesuchen werden diese häufig synonym verwendet. Dahinter verbergen sich in der Regel Wohnungen, die für Menschen mit Geheinschränkungen angepasst sind. Das kann bedeuten, dass es nur wenige oder kleine Stufen gibt und die Dusche schwellenlos begehbar ist. Hierbei gibt es keine strikten Vorgaben. Die Eigenschaften können somit variieren.

Grundsätzlich sollte eine Wohnung optimal auf die Bedürfnisse der Bewohner angepasst sein. Da es aber diverse Behinderungen gibt, sind auch die entsprechend notwendigen Anpassungen vielfältig.

Bei der Wohnungssuche solltest Du bei Auftauchen dieser Begrifflichkeiten vorab erfragen, welche Gegebenheiten diese einschließen. Anders verhält sich das bei den Begriffen barrierefrei und rollstuhlgerecht – diese sind über die DIN 18040-2 definiert.

Ist eine behindertengerechte Wohnung mit dem Rollstuhl nutzbar?

Da die Anforderungen nicht eindeutig definiert sind, ist eine Wohnumgebung mit dieser Bezeichnung nicht automatisch rollstuhlgerecht. Hat diese keine Schwellen, bedeutet das nicht, dass die Türen breit genug sind. Auch Wendemöglichkeiten müssen in diesem Fall nicht vorhanden sein.

Bist Du darauf angewiesen, solltest Du nach den Begriffen rollstuhlgerecht, barrierefrei mit dem Zusatz „R“ oder uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar/befahrbar Ausschau halten. Diese beschreiben Wohnungen, die den in DIN 18040-2 festgelegten Merkmalen entsprechen.

Zusätzlich kann es hilfreich sein, ein schmaleres Rollstuhlmodell für den Innenbereich zu wählen. Sogar Elektrorollstühle erhältst Du heutzutage mit entsprechend handlichen und trotzdem komfortablen Maßen.

Barrierefrei, rollstuhl- oder behindertengerecht Umbauen

Ein Zuhause mit den optimalen Anforderungen zu finden, ist grundsätzlich ein schweres Unterfangen. Da barrierefreie, rollstuhl- und behindertengerechte Wohnungen darüber hinaus nur einen kleinen Teil des Marktes ausmachen, ist die Suche oft noch komplizierter.

Alternativ hast Du aber auch die Möglichkeit des Umbaus. In diesem Fall hast Du den Vorteil, die Räumlichkeiten individuell auf Deine Bedürfnisse abstimmen zu können. Du selbst kannst entscheiden, welche Eigenschaften besonders wichtig sind. Benötigst Du eine individuell eingerichtete behindertengerechte Wohnung? Reichen barrierefreie Standards aus oder muss Dein Zuhause mit dem Rollstuhl nutzbar sein?

Voraussetzung für eine entsprechende Anpassung sind allerdings zwei Dinge:

  1. in einer Mietwohnung die Zustimmung des Vermieters
  2. ausreichende finanzielle Möglichkeiten

Genau auf diese Faktoren möchten wir im Folgenden näher eingehen.

Mietwohnung: Übereinkunft treffen mit dem Vermieter

Lebst Du in einem Eigenheim, bist Du der Chef und entscheidest selbstständig über jede Umbaumaßnahme. Als Mieter musst Du Dich allerdings zunächst mit Deinem Vermieter abstimmen.

Rechtlich gesehen hast Du Anspruch auf Zustimmung zu Veränderungen, die erforderlich für eine behindertengerechte Wohnungsnutzung sind. Allerdings kann diese verweigert werden, wenn das Interesse anderer Mieter oder das des Vermieters den Nutzen übersteigt. Etwa, wenn andere Gebäudeteile oder Mieter dadurch beeinträchtigt werden.

Im Falle einer Zusage ist der Eigentümer nicht verpflichtet, die Kosten für den Umbau zu tragen. Wenn Du ausziehst und es nicht anders vereinbart ist, musst Du diese außerdem wieder in den Zustand des Einzugs zurückversetzen. Hier sichern sich Eigentümer häufig in Form einer Erhöhung der Kaution ab.

Am besten suchst Du das persönliche Gespräch mit dem Vermieter und setzt die entsprechenden Vereinbarungen schriftlich fest.

Finanzierung eines Umbaus zur behindertengerechten Wohnung

Die Kostenfrage ist für Dich demnach sowohl als Eigentümer als auch als Vermieter relevant. Du hast aber die Möglichkeit, entsprechende Zuschüsse zu beantragen.

Vorab: Eine Bewilligung kann niemals sicher vorausgesetzt werden. Die jeweiligen Institutionen stellen unterschiedliche Anforderung und jeder Antrag ist eine Einzelfallentscheidung. Sich vorab über verschiedene Angebote zu informieren, ist aber in jedem Falle empfehlenswert.

Deine Krankenkasse kann beispielsweise die Kosten für vom Arzt verordnete Hilfsmittel übernehmen oder bezuschussen. Dazu zählen auch Maßnahmen innerhalb Deiner Wohnung. Objekte wie Sicherheitsgriffe, Badewannenlifte oder Toilettensitzerhöhungen gehören zu dieser Kategorie.

Wenn Du über einen Pflegegrad der Stufe 1 bis 5 verfügen, ist auch Deine Pflegekasse ein Ansprechpartner. Bis zu 4.000 Euro Zuschuss kannst Du bei Genehmigung erhalten.

Darüber hinaus gibt es bundeslandspezifische Zuschüsse, die sich am jeweiligen Wohnbauförderungsprogramm orientieren. Aber auch Kreditinstitute wie die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bieten Unterstützungen im Rahmen einer Förderung oder eines Darlehens an.

Weitere Blogbeiträge zum Thema Wohnen

Im Ratgeber-Bereich erfährst Du regelmäßig Wissenswertes rund um das Thema Mobilität mit Rollstuhl im Alltag. Passend zum behindertengerechten Wohnen interessiert Dich womöglich auch die folgenden Artikel:

Wie hat Dir der Artikel gefallen?
0 / 5
hello world!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weitere Beiträge zum Thema
8. September 2023
Barrierefreie Wohnung: Alles, was Du wissen musst

Wusstest Du, dass rund 2,8 Millionen Haushalte, in denen Senioren leben, altersgerechte Wohnungen benötigen? Laut einer Studie des Pestel-Instituts* haben nur 600.000 dieser Menschen eine Wohnung, in der sie mit einer Mobilitätslösung wie einem Rollator oder einem Rollstuhl zurechtkommen. Doch nicht nur viele Senioren sind auf eine barrierefreie Wohnung angewiesen, sondern auch eine Vielzahl an […]

23. Mai 2023
Welcher Duschrollstuhl ist für mich geeignet?

Wenn Duschen zur Herausforderung wird, kommt der Duschrollstuhl zum Einsatz. Das Hilfsmittel unterstützt Senioren, Pflegebedürftige, Rollstuhlnutzer und Pflegepersonal – so wird die Körperpflege mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit erleichtert. Welche Fragen Du Dir vor der Anschaffung eines Duschstuhls mit Rollen stellen solltest und ob die Kosten für das Hilfsmittel von der Krankenkasse übernommen werden, erfährst Du hier. […]

12. Mai 2023
Rollstuhlgerechte Dusche – Darauf solltest Du achten

Duschwannen mit hohem Rand waren gestern. Im Trend und viel praktischer sind ebenerdige Duschen. Vor allem ältere Personen und solche mit Mobilitätseinschränkung profitieren von dem vereinfachten Einstieg. Viele Rollstuhlfahrer sind auch während der Körperhygiene auf ihr Hilfsmittel angewiesen. Und auch in der Pflege erleichtert eine rollstuhlgerechte Dusche das Waschen des Patienten bzw. Angehörigen. Wir erklären […]

Banner-Shopbesuch
Wir sind für Dich da
Beraten lassen
Kontaktformular - Blogbeitrag Seite
Hast Du Fragen? Ruf uns einfach an
02852 - 94590-00
Jederzeit für Dich da!
(kostenfreie Hilfsmittelberatung)
arrow-left