Behindertengerechte Wohnung: Eigenschaften und Wissenswertes
17. Mai 2022
Lesezeit: 5 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 10. Mai 2024
Das eigene Zuhause sollte optimal auf die individuellen Wohnbedürfnisse zugeschnitten sein. Ein Grundbedürfnis dabei: sich uneingeschränkt fortbewegen und agieren. Damit das unabhängig von körperlichen Einschränkungen gewährleistet werden kann, gibt es behindertengerechte Wohnungen.
Doch spätestens bei der Wohnungssuche wird klar: So eindeutig ist diese Bezeichnung leider nicht. Was genau es damit auf sich hat und welche Eigenschaften Du erwarten kannst, erfährst Du in diesem Blogbeitrag.
Das Wichtigste in Kürze
• Achte bei der Wohnungssuche auf die Begriffe „rollstuhlgerecht, barrierefrei“ mit dem Zusatz „R“, da diese Wohnungen festgelegten Merkmalen entsprechen, sodass die Wohnung uneingeschränkt mit dem Rollstuhl befahrbar ist.
• Um Deine Wohnung behindertengerecht anpassen zu lassen, benötigst Du die Zustimmung Deines Vermieters.
• Den Umbau zu einer behindertengerechten Wohnung kannst Du Dir durch Zuschüsse von verschiedenen Institutionen finanzieren lassen.
Welche Anforderungen erfüllt eine Wohnung mit diesem Zusatz?
Die wichtigste Information in diesem Zusammenhang ist, dass der Begriff nicht klar definiert ist. Es gibt demnach keine rechtliche Grundlage, welche Anforderungen eine behindertengerechte Wohnung vorweisen muss. Damit ist die Bezeichnung in diesem Kontext ähnlich aussagekräftig wie seniorengerecht oder schwellenarm.
In Wohnungsgesuchen werden diese häufig synonym verwendet. Dahinter verbergen sich in der Regel Wohnungen, die für Menschen mit Geheinschränkungen angepasst sind. Das kann bedeuten, dass es nur wenige oder kleine Stufen gibt und die Dusche schwellenlos begehbar ist. Hierbei gibt es keine strikten Vorgaben. Die Eigenschaften können somit variieren.
Grundsätzlich sollte eine Wohnung optimal auf die Bedürfnisse der Bewohner angepasst sein. Da es aber diverse Behinderungen gibt, sind auch die entsprechend notwendigen Anpassungen vielfältig.
Bei der Wohnungssuche solltest Du bei Auftauchen dieser Begrifflichkeiten vorab erfragen, welche Gegebenheiten diese einschließen. Anders verhält sich das bei den Begriffen barrierefrei und rollstuhlgerecht – diese sind über die DIN 18040-2definiert.
Ist eine behindertengerechte Wohnung mit dem Rollstuhl nutzbar?
Da die Anforderungen nicht eindeutig definiert sind, ist eine Wohnumgebung mit dieser Bezeichnung nicht automatisch rollstuhlgerecht. Hat diese keine Schwellen, bedeutet das nicht, dass die Türen breit genug sind. Auch Wendemöglichkeiten müssen in diesem Fall nicht vorhanden sein.
Bist Du darauf angewiesen, solltest Du nach den Begriffen rollstuhlgerecht, barrierefrei mit dem Zusatz „R“ oder uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar/befahrbar Ausschau halten. Diese beschreiben Wohnungen, die den in DIN 18040-2 festgelegten Merkmalen entsprechen.
Zusätzlich kann es hilfreich sein, ein schmaleres Rollstuhlmodell für den Innenbereich zu wählen. Sogar Elektrorollstühle erhältst Du heutzutage mit entsprechend handlichen und trotzdem komfortablen Maßen.
Barrierefrei, rollstuhl- oder behindertengerecht Umbauen
Ein Zuhause mit den optimalen Anforderungen zu finden, ist grundsätzlich ein schweres Unterfangen. Da barrierefreie, rollstuhl- und behindertengerechte Wohnungen darüber hinaus nur einen kleinen Teil des Marktes ausmachen, ist die Suche oft noch komplizierter.
Alternativ hast Du aber auch die Möglichkeit des Umbaus. In diesem Fall hast Du den Vorteil, die Räumlichkeiten individuell auf Deine Bedürfnisse abstimmen zu können. Du selbst kannst entscheiden, welche Eigenschaften besonders wichtig sind. Benötigst Du eine individuell eingerichtete behindertengerechte Wohnung? Reichen barrierefreie Standards aus oder muss Dein Zuhause mit dem Rollstuhl nutzbar sein?
Voraussetzung für eine entsprechende Anpassung sind allerdings zwei Dinge:
in einer Mietwohnung die Zustimmung des Vermieters
ausreichende finanzielle Möglichkeiten
Genau auf diese Faktoren möchten wir im Folgenden näher eingehen.
Mietwohnung: Übereinkunft treffen mit dem Vermieter
Lebst Du in einem Eigenheim, bist Du der Chef und entscheidest selbstständig über jede Umbaumaßnahme. Als Mieter musst Du Dich allerdings zunächst mit Deinem Vermieter abstimmen.
Rechtlich gesehen hast Du Anspruch auf Zustimmung zu Veränderungen, die erforderlich für eine behindertengerechte Wohnungsnutzung sind. Allerdings kann diese verweigert werden, wenn das Interesse anderer Mieter oder das des Vermieters den Nutzen übersteigt. Etwa, wenn andere Gebäudeteile oder Mieter dadurch beeinträchtigt werden.
Im Falle einer Zusage ist der Eigentümer nicht verpflichtet, die Kosten für den Umbau zu tragen. Wenn Du ausziehst und es nicht anders vereinbart ist, musst Du diese außerdem wieder in den Zustand des Einzugs zurückversetzen. Hier sichern sich Eigentümer häufig in Form einer Erhöhung der Kaution ab.
Am besten suchst Du das persönliche Gespräch mit dem Vermieter und setzt die entsprechenden Vereinbarungen schriftlich fest.
Finanzierung eines Umbaus zur behindertengerechten Wohnung
Die Kostenfrage ist für Dich demnach sowohl als Eigentümer als auch als Vermieter relevant. Du hast aber die Möglichkeit, entsprechende Zuschüsse zu beantragen.
Vorab: Eine Bewilligung kann niemals sicher vorausgesetzt werden. Die jeweiligen Institutionen stellen unterschiedliche Anforderung und jeder Antrag ist eine Einzelfallentscheidung. Sich vorab über verschiedene Angebote zu informieren, ist aber in jedem Falle empfehlenswert.
Deine Krankenkasse kann beispielsweise die Kosten für vom Arzt verordnete Hilfsmittel übernehmen oder bezuschussen. Dazu zählen auch Maßnahmen innerhalb Deiner Wohnung. Objekte wie Sicherheitsgriffe, Badewannenlifte oder Toilettensitzerhöhungen gehören zu dieser Kategorie.
Wenn Du über einen Pflegegrad der Stufe 1 bis 5 verfügen, ist auch Deine Pflegekasse ein Ansprechpartner. Bis zu 4.000 Euro Zuschuss kannst Du bei Genehmigung erhalten.
Darüber hinaus gibt es bundeslandspezifische Zuschüsse, die sich am jeweiligen Wohnbauförderungsprogramm orientieren. Aber auch Kreditinstitute wie die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bieten Unterstützungen im Rahmen einer Förderung oder eines Darlehens an.
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