Barrierefrei im ÖPNV mit einem E-Rollstuhl – geht das?

31. Mai 2024
Lesezeit: 3 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 5. Juni 2024
Personen laufen auf einem Bahnstieg während ein Zug einfährt

Viele Menschen mit Geheinschränkungen greifen auf Mobilitätshilfen für den Alltag zurück. Dabei ist die unkomplizierte Mitnahme der Mobilitätslösung im öffentlichen Personennahverkehr – insbesondere S-Bahn, Bus und Zug – ein wichtiger Faktor. Immer wieder treten jedoch Probleme auf, bspw. durch fehlende Barrierefreiheit im ÖPNV-Bereich. Wie einfach können Mobilitätslösungen, wie faltbare E-Rollstühle, nun also mitgenommen werden? 

Das Wichtigste in Kürze
• Für Elektrorollstühle besteht eine Beförderungspflicht im ÖPNV.
• Zu der Mitnahme von E-Scootern gibt es keine einheitlichen Vorschriften.
• Informiere Dich vor Deiner Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel über die genauen Vorschriften. 

Rollstuhlreisen - Mit dem E-Rollstuhl im Bus  

Über lange Zeit war es unklar, ob E-Rollstühle und E-Scooter in Bussen des ÖPNV transportiert werden dürfen oder nicht. Im März 2017 folgte vom Ministerium für Bauen, Stadtentwicklung und Verkehr Nordrheinwestfalen (NRW) ein offizieller Bescheid: Für Elektrorollstühle besteht eine Beförderungspflicht im ÖPNV. Für Elektromobile hingegen gilt ein Verbot für die Mitnahme in Linienbussen. 

Dies liegt daran, dass Elektromobile im Vergleich zu Elektrorollstühlen oftmals über eine Lenksäule verfügen und nicht einheitlich konzipiert sind. So gibt es beispielsweise Modelle mit drei und ebenso mit vier Rädern. Auch das Gewicht der Modelle variiert zum Teil stark. Aufgrund dessen ist der Verband deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) von akuter Kipp- und Rutschgefahr der E-Scooter ausgegangen. Um diese Gefahren zu minimieren bzw. auszuschließen, hat man Mindestanforderungen für einen sicheren Transport erlassen.  

Gut zu wissen:
Alle faltbaren Elektrorollstühle von ergoflix können in Bus und Bahn ganz einfach mitgenommen werden.

Mit dem Rollstuhl sicher in der S-Bahn und U-Bahn unterwegs  

In Straßen- und U-Bahnen gibt es aktuell keine einheitliche Vorschrift zur Mitnahme von E-Scootern. Das liegt daran, dass die vorgesehenen Plätze dafür nicht normiert und individuell gestaltet sind.  

Besitzt Du nun jedoch einen faltbaren Elektrorollstuhl, ist die Mitnahme Deines Modells in Straßen- und U-Bahnen sowie Bussen des ÖPNV kein Problem. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) schreibt vor: „Barrierefrei sind […] Verkehrsmittel […], wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ (§ 4 BGG). Dazu zählt auch die Beförderung der Hilfsmittel.  

Zudem belegt § 145 Absatz 2 Satz 2 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX), dass im ÖPNV die allgemeine Beförderungspflicht besteht. Das bezieht sich auf das Reisegepäck, zu dem E-Rollstühle sowie auch andere Hilfsmittel zählen. Diese müssen unentgeltlich mitgenommen werden. Die Maße des Rollstuhls dürfen dabei die vorgegebenen ISO-Normen nicht überschreiten (Breite max. 70 cm, Länge max. 1,2 m, Gewicht max. 250 kg). Somit darfst Du auch mit einem Rollator Bahn fahren, sofern dieser die angegebenen Maße erfüllt. 

Die genauen Maße und Daten Deines Modells findest Du in der Bedienungsanleitung oder direkt bei dem Hersteller Deiner Mobilitätslösung. 

Fazit

Du kannst Deinen E-Rollstuhl sowohl in Bussen als auch in S-Bahnen und U-Bahnen mitnehmen. Dafür muss dieser jedoch in die Anforderungen (oben aufgelistet) der vorgegebenen ISO-Normen fallen. Das Reisen mit einem Rollstuhl ist den betroffenen Personen somit ermöglicht.  

Für Nutzer eines E-Scooters oder Elektromobils gibt es andere Vorschriften. Auch hier muss das Modell in die entsprechenden Vorgaben passen – andernfalls darf man es nicht im ÖPNV transportieren. 

Tipps zu Deiner Bahnreise mit Deinem Elektrorollstuhl findest Du in unserem Blogbeitrag. 

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