Das eigene Zuhause ist kein Ort, den man unbegründet verlassen möchte. Mit voranschreitender Geheinschränkung im Alter oder der plötzlichen Notwendigkeit eines Rollstuhls scheint das aber oft unausweichlich. Werden Stufen oder die Badewanne zum unüberwindbaren Hindernis, wird Ihr Wohlfühlort schnell zum Stressfaktor. Statt deshalb umzuziehen, kann ein Umbau die Lösung sein.
Dazu müssen Sie keinesfalls in einem Eigenheim leben. Auch als Mieter können Sie Anspruch auf eine behindertengerechte Wohnung haben. An dieser Stelle beleuchten wir, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen und wie genau die entsprechenden Anpassungen aussehen können.
Was eine behindertengerechte Wohnung ausmacht, ist nicht klar definiert. Allerdings ist dies auch nicht so einfach, schließlich gibt es vielfältige Behinderungen, die ganz unterschiedliche Wohneigenschaften notwendig machen. In Bezug auf den Anspruch einer Anpassung Ihrer Wohnung ist das aber vorerst unerheblich. § 554 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bezieht sich nämlich grundsätzlich auf die Notwendigkeit von baulichen Veränderungen, die Menschen mit Behinderungen den Gebrauch ermöglichen.
Das schließt gleichermaßen jede Person ein, die krankheits-, altersbedingt oder von Geburt an auf irgendeine Weise im Alltag eingeschränkt ist. Ein bestimmter Pflegegrad wird dafür nicht vorausgesetzt.
Um unter die oben genannte Gesetzgebung zu fallen, muss ein berechtigtes Interesse an einem Umbau bestehen. Konkret bedeutet das: Die Maßnahmen müssen notwendig sein, um eine Behinderung schmälern oder abbauen zu können. Und zwar so, dass Sie nur dadurch ungehindert am Alltag und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Eine bloße Steigerung des Komforts reicht hier nicht aus. Der Vermieter darf einen Nachweis darüber verlangen, dass eine bauliche Veränderung nicht nur nützlich, sondern erforderlich ist.
Haben Sie Anspruch auf eine behindertengerechte Wohnung, heißt das zudem nicht, dass Ihr Vermieter für die Kosten aufkommen muss. Die Finanzierung der Anpassungen liegt in Ihrer Hand. Allerdings können Sie beispielsweise bei der Krankenkasse oder der Pflegekasse Unterstützung beantragen. Bundeslandspezifisch gibt es außerdem weitere Hilfsangebote, über die Sie sich informieren sollten.
Zusätzlich sind Sie (falls nicht anders vereinbart) verpflichtet, den Umbau im Falle eines Auszugs wieder rückgängig zu machen. Um dies sicherzustellen, kann Ihr Vermieter eine entsprechend erhöhte Kaution verlangen.
Grundsätzlich gilt die oben genannte Bestimmung, dass Sie Anspruch auf Zustimmung zum Umbau haben. Allerdings ist hier wichtig, die Unterscheidung zwischen Anpassungen innerhalb und außerhalb der Wohnung vorzunehmen. Das Einverständnis zu baulichen Veränderungen innerhalb Ihrer eigenen vier Wände kann in der Regel von Ihrem Vermieter nicht verweigert werden.
Anders verhält es sich im restlichen Bereich eines Miethauses. Wenn das Interesse von Vermieter oder anderen Mietern das der behindertengerechten Nutzung übersteigt, ist ein Widerspruch möglich. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Statik gefährdet wird oder das Treppenhaus signifikant verengt wird.
Wie eingangs bereits erwähnt, kann abhängig von der Behinderung die notwendige Ausstattung Ihrer Wohnung abweichen. Aspekte der Barrierefreiheit und zur Nutzung mit dem Rollstuhl sind allerdings über die DIN 18040-2 festgelegt. Die meisten Bundesländer haben Teile davon ins Baugesetz aufgenommen, in anderen gilt sie als Empfehlung zum Umbau. Haben Sie Anspruch auf eine behindertengerechte Wohnung, werden die Anpassungen in der Regel anhand dieser Vorgaben stattfinden.
Neben baulichen Maßnahmen wie
können Sie sich Ihren Alltag mit medizinischen Hilfsmitteln erleichtern. Die Kosten für diese können von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Ein klappbarer elektrischer Rollstuhl für die Nutzung im Innenbereich oder Haltegriffe zählen beispielsweise dazu.
In unserem Blogbereich informieren wir Sie regelmäßig über Wissenswertes rund um Mobilität mit dem Rollstuhl, Barrierefreiheit und entsprechende Alltagsthemen. Im Zusammenhang mit diesem Artikel könnten Sie auch diese interessieren: