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Aktivrollstuhl oder Adaptivrollstühle – was sind die Unterschiede?
28. August 2020
Lesezeit: 3 Minuten
Zuletzt aktualisiert am 28. August 2024
Aktivrollstuhl? Adaptivrollstuhl? Wie ist es denn nun richtig – und gibt es überhaupt Unterschiede?
Immer wieder führen die beiden Begriffe zu Verwirrung. In diesem Blogbeitrag erklären wir Dir, was es damit auf sich hat und ob sich ein solcher Rollstuhl für Deine Ansprüche eignet.
Das Wichtigste in Kürze
• Beide Begriffe meinen dasselbe Produkt – bei der Krankenkasse empfehlen wir von „Adaptivrollstuhl“ zu sprechen.
• Diese Rollstühle passen sich optimal an Deine individuellen Bedürfnisse an.
• Ein Adaptivrollstuhl ist sowohl mit Falt- als auch mit Starrahmen erhältlich.
Aktiv- oder Adaptivrollstuhl – was ist die richtige Bezeichnung?
Wer von einem Aktivrollstuhl spricht, meint das Gleiche wie jemand, der den Begriff Adaptivrollstuhl bevorzugt: Dabei handelt es sich um Rollstühle, die sich optimal an die individuellen Anforderungen des jeweiligen Nutzers anpassen lassen.
Beide Bezeichnungen sind geläufig. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird oft Aktivrollstuhl gesagt, weil Nutzer sich mit einem solchen Rollstuhl aktiver fortbewegen können. Adaptiv bedeutet so viel wie anpassungsfähig und beschreibt damit genau das, was den besagten Rollstuhl ausmacht.
Bei der Angabe für die Krankenkasse, solltest Du allerdings auf die richtige Bezeichnung achten – und die wäre Adaptivrollstuhl.
Doch dazu später mehr. Zunächst einmal wollen wir auf die besonderen Eigenschaften dieser Rollstühle eingehen.
Was ist ein Aktiv-/Adaptivrollstuhl?
Die einzelnen Bestandteile und Einstellungen eines Aktivrollstuhls (oder Adaptivrollstuhls) lassen sich individuell anpassen. So können beispielsweise Sitzbreite und -höhe, Rückenlehne und Sitzwinkel verstellt werden.
Der Rahmen besteht häufig aus Aluminium, Carbon oder anderen Leichtmaterialien. Spezielle Modelle kommen dabei mitunter auf ein Maximalgewicht von 7 kg. Der Übergang zum sogenannten „Leichtgewichtrollstuhl“ ist dabei nahezu fließend – wobei dieser sich für gewöhnlich nicht individuell anpassen lässt.
Verschiedene Modelle
Ein Adaptivrollstuhl ist sowohl mit Falt- als auch mit Starrahmen erhältlich. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile:
Der Starrahmen macht den Rollstuhl etwas stabiler. Weil die Kraftübertragung ideal verteilt ist, lässt er sich mit wenig Aufwand antreiben. Ein faltbarer Rollstuhl ist hingegen platzsparend und lässt sich auch im Auto einfach verstauen. Wegen seines speziellen Mechanismus ist er allerdings etwas schwerer als ein Adaptivrollstuhl mit Starrahmen.
Auch Kantel- oder Kinderrollstühle gibt es in der adaptiven Version. Kinder wachsen recht schnell, der Rollstuhl kann somit ideal jedem Wachstumsschub angepasst werden.
Wird ein Adaptivrollstuhl von der Krankenkasse übernommen?
Der Begriff „Adaptivrollstuhl“ wurde im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung festgesetzt. Das heißt: Diese Bezeichnung sollte unbedingt auf dem Rezept Deiner Krankenkasse stehen, damit es nicht zu Problemen kommt.
Wie die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis schon vermuten lässt, können die Kosten für einen Adaptivrollstuhl von der Krankenkasse übernommen werden. Der Antrag muss allerdings ausreichend medizinisch begründet werden.
Anspruch auf einen solchen Rollstuhl hast Du beispielsweise, wenn Du auf die individuelle Anpassbarkeit angewiesen bist oder Deine Gelenke schonen musst. Aufgrund ihres geringen Gewichts, erweisen sich Adaptivrollstühle in diesem Fall als sinnvolles Hilfsmittel im Alltag.
Bist Du auf der Suche nach einem besonders handlichen und leichten Elektrorollstuhl? Vielleicht ist ja eines der ergoflix-Modelle das passende für Deine Bedürfnisse. Die faltbaren E-Rollstühle von ergoflix eignen sich hervorragend im Alltag und auch als Reiserollstuhl.
2 comments on “Aktivrollstuhl oder Adaptivrollstühle – was sind die Unterschiede?”
Die Krankenkasse hat für meinen Betreuten den Adaptivrollstuhl abgelehnt und auf einen
Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstuhl der Produktart 18.50.02.2 verwiesen.
Wo ist hier der Unterschied- auch preislich.
Zu Bedenken ist auch das Körpergewicht meines zu Betreuenden ca 125 kg, da wird es mit schwindlig wenn ich Leichtgewicht... lese.
vielen Dank für Deinen Kommentar. Das Wort Leichtgewicht bezieht sich oftmals auf das Gesamtgewicht des Rollstuhls und nicht auf seine Tragkraft. Unser beliebter faltbare E-Rollstuhl ergoflix® LX beispielsweise wiegt nur 23,6 kg (ohne Akkus), hat jedoch eine Tragkraft von 160 kg.
Was genau Deine zu Betreuende Person für einen Rollstuhl benötigt, besprichst Du am besten mit dem behandelnden Arzt. Dieser stellt eine Verordnung aus, auf der die entsprechenden Anforderungen an das Hilfsmittel und ggf. die Hilfsmittelnummer, wenn Ihr Euch bereits für ein Modell entschieden habt, notiert ist.
Falls für Euch ein faltbarer E-Rollstuhl das richtige sein könnte, melde Dich gerne bei uns. Unser Team kennt sich ganz genau in Sachen Krankenkassenbezuschussung und Hilfsmittelantrag aus. Du erreichst uns unter 02852 - 945 90 00. Wir freuen uns auf Deinen Anruf.
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Die Krankenkasse hat für meinen Betreuten den Adaptivrollstuhl abgelehnt und auf einen
Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstuhl der Produktart 18.50.02.2 verwiesen.
Wo ist hier der Unterschied- auch preislich.
Zu Bedenken ist auch das Körpergewicht meines zu Betreuenden ca 125 kg, da wird es mit schwindlig wenn ich Leichtgewicht... lese.
Vielen Dank für die Beantwortung
Guten Tag,
vielen Dank für Deinen Kommentar. Das Wort Leichtgewicht bezieht sich oftmals auf das Gesamtgewicht des Rollstuhls und nicht auf seine Tragkraft. Unser beliebter faltbare E-Rollstuhl ergoflix® LX beispielsweise wiegt nur 23,6 kg (ohne Akkus), hat jedoch eine Tragkraft von 160 kg.
Was genau Deine zu Betreuende Person für einen Rollstuhl benötigt, besprichst Du am besten mit dem behandelnden Arzt. Dieser stellt eine Verordnung aus, auf der die entsprechenden Anforderungen an das Hilfsmittel und ggf. die Hilfsmittelnummer, wenn Ihr Euch bereits für ein Modell entschieden habt, notiert ist.
Falls für Euch ein faltbarer E-Rollstuhl das richtige sein könnte, melde Dich gerne bei uns. Unser Team kennt sich ganz genau in Sachen Krankenkassenbezuschussung und Hilfsmittelantrag aus. Du erreichst uns unter 02852 - 945 90 00. Wir freuen uns auf Deinen Anruf.
Übrigens: Eine Übersicht unserer Produktpalette findest Du auf unserer Webseite (https://ergoflix.de/elektrischer-rollstuhl.html).
Wir wünschen viel Erfolg auf der Suche nach einem passenden Wegbegleiter.
Herzliche Grüße aus Hamminkeln
Dein ergoflix-Team